Deutschland und Frankreich geben gemeinsame Position zur GKB bekannt

Mit einem gemeinsamen Positionspapier der Finanzminister Deutschlands und Frankreichs nimmt die Debatte um eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) wieder an Fahrt auf. Beide Staaten bekennen sich ausdrücklich zur GKB, heben sich mit ihren Vorschlägen jedoch von denen der EU-Kommission ab. So wurden einige für die Wirtschaft wünschenswerte Aspekte von der Liste gestrichen.

Berlin, 12.07.2018 – Beim deutsch-französischen Ministertreffen am 19. Juni haben sich Olaf Scholz und Bruno Le Maire auf ein gemeinsames Positionspapier geeinigt. Damit kommt die Bundesregierung ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag von einer deutsch-französischen Initiative zur Harmonisierung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage nach. Beide Länder sprechen sich ausdrücklich für eine GKB und an späterer Stelle folgenden Konsolidierung dieser zur GKKB aus. Allerdings weichen die Pläne der beiden Finanzminister an einigen Stellen vom Vorschlag der EU-Kommission ab, die für Unternehmen Nachteile mit sich bringt.

Steuerliche FuE-Förderung ausgenommen

Mit einem gemeinsamen Positionspapier der Finanzminister Deutschlands und Frankreich nimmt die Debatte um eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) wieder an Fahrt auf. Im Positionspapier wird von Steueranreizen für Forschung und Entwicklung (FuE) oder der Eigenkapitalfinanzierung, wie sie die EU-Kommission plant, abgesehen. Diese sollen „außerhalb“ der GKB als einzelne steuerpolitische Maßnahmen realisiert werden. Darüber hinaus lehnen beide Länder die Einführung eines grenzüberschreitenden Verlustausgleichs im Rahmen der GKB ab. Stattdessen soll dieser Punkt erst bei den Verhandlungen der zweiten Stufe der GKKB-Richtlinie diskutiert werden.

Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung im Koalitionsvertrag festgehalten. Ein konkreter Fahrplan für die Umsetzung dieses Vorhabens wurde von den Parteien bisher jedoch nicht vorgelegt, denn es zählte nicht zu den prioritären Maßnahmen. Mit der Streichung der steuerlichen Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung als Bestandteil der GKB ist zu befürchten, dass Deutschland seinen nationalen Kurs nun auch auf europäischer Ebene weiter fortsetzt und die Pläne zur steuerlichen Forschungsförderung weiter in die Zukunft verschiebt. Dabei würde eine solche Regelung vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die die Innovationskosten alleine oft nicht tragen können.

Nur Körperschaften bei GKB berücksichtigt

Als sinnvoll wird dagegen eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der GKB-Richtlinie auf alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen erachtet. Damit setzt Finanzminister Scholz jedoch auch eine klare Grenze, die von der Einbeziehung der einkommensteuerpflichtigen Unternehmen absieht.

Die Ausweitung der GKB auf alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen stellt zwar eine Verbesserung zu den Plänen der EU-Kommission dar, lässt jedoch weiterhin alle einkommensteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland außen vor. Dabei hatte DER MITTELSTANDSVERBUND zuvor für eine rechtsformneutrale Lösung plädiert, die alle deutschen Unternehmen berücksichtigt.

Deutschland muss wettbewerbsfähig bleiben

Unerwähnt bleibt der Umgang mit den unterschiedlichen Steuersätzen innerhalb der EU. Dabei hatten die Regierungsparteien bereits im Koalitionsvertrag steuerliche Mindestsätze angesprochen.

Eine Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in diesem Sinne droht, den internationalen Steuerwettbewerb über die Steuersätze noch weiter zu verstärken. Die Bundesregierung darf die internationale Entwicklung nicht länger ignorieren, sondern muss die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Blick behalten. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert daher, die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu senken. Darüber hinaus ist eine steuerliche Forschungsförderung, wie sie bereits in zahlreichen europäischen Staaten existiert, längst überfällig. Aber auch hier ist ein Umdenken notwendig. Bessere Rahmenbedingungen für Innovation - die wir dringend brauchen - dürfen nicht bei der Förderung der klassischen Forschung und Entwicklung, also „patentierbaren" technischen Lösungen stehen bleiben. Innovation muss umfassend gefördert werden, also auch etwa in Bezug auf neue Geschäftsmodelle und -prozesse. Andernfalls läuft die deutsche Wirtschaft Gefahr, im internationalen Vergleich weiter zurückzufallen.

Weitere Schritte bleiben abzuwarten

Bei der Umsetzung des Vorschlags wollen die beiden Länder nichts überstürzen. Insgesamt wird für die Pläne eine Übergangszeit von vier Jahren mit entsprechenden Übergangsregelungen angestrebt.

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