Die steuerpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung – Einzelmaßnahmen statt große Reformen

Die neue Bundesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Doch die im Koalitionsvertrag genannten Einzelmaßnahmen reichen als Antwort auf den zunehmenden internationalen Steuerwettbewerb nicht aus. Die Bundesregierung muss steuerliche Rahmenbedingungen schaffen, die vor allem für den Mittelstand einen fairen Wettbewerb sicherstellen und wichtige Impulse für Investitionen und Innovationen setzten.

Berlin 20.05.2018 – Nach monatelangem Warten hat die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen. Zuvor hatten sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der auch steuerpolitische Vorhaben beinhaltet. Doch statt einer grundlegenden Steuerreform planen die Koalitionsparteien auch in dieser Legislaturperiode eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die im Folgenden kurz erläutert werden.

Ausgeglichener Finanzhaushalt

Die steuerpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung – Einzelmaßnahmen statt große ReformenAn dem Ziel der „schwarzen Null“ wird weiterhin festgehalten. Zusätzlich plant der Bund, die Schuldenstandsquote auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückzuführen. Für diese Legislaturperiode sieht die Finanzplanung des Bundes Haushaltsausgaben von 1,392 Billionen Euro vor.

Davon haben die Regierungsparteien 46 Milliarden Euro für prioritäre Maßnahmen eingeplant. Alle über diese Schwerpunkte hinausgehenden Ausgaben sind von zusätzlichen finanziellen Spielräumen abhängig und werden nur bei vollständiger und dauerhafter Gegenfinanzierung realisiert.

Schrittweiser Abbau des Solidaritätszuschlags

Von Steuererhöhungen sehen die Parteien ab. Stattdessen wurden zehn Milliarden Euro für den Abbau des Solidaritätszuschlages eingeplant. Dieser soll jedoch erst ab dem Jahr 2021 beginnen und über eine Freigrenze mit Gleitzone 90 Prozent der Steuerzahler vollständig befreien. Der Abbau des Solidaritätszuschlages ist zu begrüßen, allerdings werden durch diese Lösung die Grenzsteuerbelastung erhöht, worunter vor allem Personengesellschaften und damit eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen leiden. Daher muss die Abschaffung auf alle Zahler ausgeweitet werden. Hält die Politik an ihrer Entscheidung fest, so ist zumindest ein konkreter Fahrplan, also auch der Zeitpunkt für die Entlastung der restlichen zehn Prozent festzulegen.

Die Korrektur des Einkommensteuertarifs findet weiterhin auf Grundlage des im zweijährigen Abstand erfolgenden Berichts über die Entwicklung der kalten Progression statt. Hier ist allenfalls eine Anpassung des Grundfreibetrages und der Kinderfreibeträge zu erwarten, aber keine Abflachung des „Mittelstandsbauches“ oder gar eine grundlegende Reform der Einkommensteuer.

Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge

Daneben soll die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abgeschafft werden. Stattdessen setzt man auf einen funktionierenden länderübergreifenden automatischen Informationsaustausch. Es wird jedoch offengelassen, ob alternativ z. B. eine Versteuerung der Zinseinkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz greift. Dies müsste jedoch in der Steuererklärung erfasst werden und würde dem Vereinfachungseffekt entgegenwirken.

Unverändert bleibt die Abgeltungsteuer bei Dividenden, Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen aus Wertpapieren.

Weiterhin halten die Regierungsparteien an einer Einführung der Finanztransaktionssteuer auf europäischer Basis fest und lassen dabei schädliche Folgen für die betriebliche Altersvorsorge außer Acht.

Grundsteuer als sichere Basis der kommunalen Finanzen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Bemessungsgrundlage der Grundsteuer durch Einheitswerte festgestellt hat, ist nun der Gesetzgeber gefragt, bis Ende 2019 eine neue Lösung vorzulegen. Von einer vollständigen Abschaffung der Grundsteuer abgesehen, im Koalitionsvertrag ist hingegen von einer Grundsteuer C die Rede, bei der unbebaute Grundstücke höher besteuert werden als bebaute.

Es bleibt abzuwarten, für welche Lösung sich die Politik bis Ende 2019 entscheiden wird. Ziel muss jedoch eine Grundsteuer sein, die eine Mehrbelastung für den kooperierenden Mittelstand ausschließt. DER MITTELSTANDSVERBUND berichtete bereits hier.

Keine Senkung der Unternehmenssteuerlast

Im Hinblick auf den internationalen Steuerwettbewerb spricht sich die Bundesregierung für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern aus. Dieses Ziel will Deutschland gemeinsam mit Frankreich verstärkt vorantreiben. Von einer Senkung der Gewerbe- oder der Körperschaftsteuer wird jedoch abgesehen.

Dagegen will sie bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung aufwenden. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen neben der projektbezogenen Förderung bei Personal- und Auftragskosten zusätzlich steuerlich gefördert werden. Ungeklärt ist derzeit noch, ob die Förderung beispielsweise in Form einer Steuergutschrift oder eines -freibetrags umgesetzt wird.

Des Weiteren wollen die Koalitionäre verstärkt gegen Steuerbetrug und -vermeidung vorgehen – vor allem bei großen Internetkonzernen und Online-Marktplätzen. In diesem Zusammenhang sprechen sie sich für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft aus.

Die Pläne zur Unternehmensbesteuerung fallen insgesamt zu gering aus und sind als Antwort auf den zunehmenden internationalen Steuerwettbewerb unzureichend. Sowohl das Ziel einer Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen sowie die Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage auf europäischer Ebene sind zu begrüßen. Allerdings verlangt letztere eine rechtsformneutrale Umsetzung auf nationaler Ebene, um Verzerrungen zu vermeiden. Dies wäre mit Anpassungen bei Körperschaft-, Einkommen und Gewerbesteuer verbunden, die im Koalitionsvertrag unerwähnt bleiben.

Fazit

Insgesamt bleiben auch in der neuen Legislaturperiode einschlägige Maßnahmen im Steuerbereich aus. Doch um weiterhin international wettbewerbsfähig zu bleiben, muss die deutsche Politik attraktive Rahmenbedingungen für Investitionen schaffen, die vor allem den Mittelstand stärken. Hierzu zählen wichtige Schritte wie die Senkung der Steuersätze sowie der Abbau des Solidaritätszuschlags.

Hohe Abgaben sowie wettbewerbsverzerrende Handelspraktiken, wie sie vor allem im Onlinehandel auftreten, belasten kleine und mittlere Unternehmen und gefährden langfristig deren Existenz. Für den kooperierenden Mittelstand sind die Wettbewerbsnachteile bereits jetzt deutlich zu spüren. Daher fordert DER MITTELSTANDSVERBUND von der Bundesregierung, diese Missstände schnellstmöglich zu beheben. Gerade in Zeiten steigender Staatseinnahmen sollte der Mittelstand spürbar vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren, denn er ist maßgeblich für den Erfolg verantwortlich.

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