Erbschaftsteuer: Finanzministerium legt Eckpunkte vor

Das Bundesfinanzministerium hat Eckpunkte zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt. Zudem wurde geklärt, wie Erbschaften und Schenkungen in der Übergangsfrist bis zur endgültigen Neuregelung steuerlich behandelt werden.

Berlin, 19.03.2015 — Am 17.12.2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Regeln zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Die Privilegien für Firmenerben seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, befanden die Karlsruher Richter. Nach der bis dahin geltenden Rechtslage konnten Firmenerben teilweise oder ganz von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und wenn ein überwiegender Teil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist.

Die Bundesregierung muss jetzt bis zum 30.06.2016 nachbessern. Für die Übergangszeit hat die Politik inzwischen gehandelt und für Rechtssicherheit gesorgt. Am 12. März wurde in Erlassen der obersten Finanzbehörden festgelegt, dass das bisherige Recht bis zur Reform der Erbschaftsteuer anwendbar bleibt.

Erste Überlegungen zur Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Erbschaften und Schenkungen hat Bundesfinanzminister Schäuble der Unionsfraktion vorgestellt. Sie werden von der Wirtschaft allerdings scharf kritisiert.

Die Eckpunkte sollen nach Medienberichten wie folgt aussehen:

  • Für Kleinbetriebe will das Bundesfinanzministerium die Bagatellgrenze nicht mehr an der Anzahl der Mitarbeiter festmachen, sondern am Wert des vererbten Betriebs. Liegt der Unternehmenswert unter einer Million Euro, dann könnte die Erbschaftsteuer hierfür entfallen, ohne dass weitere Bedingungen erfüllt werden müssen.
  • Oberhalb dieser Schwelle werde an den bisherigen Verschonungsregeln - Steuerbefreiung bei Fortführung des Unternehmens und Erhalt von Arbeitsplätzen – festgehalten, sie werden jedoch ergänzt. Das Verwaltungsvermögen soll nur zu einem kleinen Teil begünstigt werden.
  • Betriebsvermögen soll neu abgegrenzt werden. Begünstigt werde nur noch das Betriebsvermögen, das für die Tätigkeit des Unternehmens notwendig ist.
  • Bei Großunternehmen soll eine Bedürfnisprüfung bei 20 Millionen Euro angesetzt werden. Die Bedürfnisprüfung soll die Vermögensverhältnisse der Erben bzw. Beschenkten umfassen, nach den derzeitigen Plänen soll bis zu 50 Prozent ihres privaten Vermögens herangezogen werden.

Zwar hat Finanzminister Wolfgang Schäuble öffentlich versichert, dass es nach dieser Übergangsregelung nicht zu übermäßigen Belastungen im Erbfall kommen werde. Der Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES, Dr. Ludwig Veltmann, sieht jedoch noch erheblichen Gesprächsbedarf. "Es muss der Maßstab gelten, dass Gestaltungshandeln für den Erben möglich bleibt und die Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmens auch bei der Übertragung auf die nächste Generation nicht gefährdet werden darf", fordert Veltmann

Weitere Informationen:

Download: Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 12.03.2015
Erbschaftsteuer: MITTELSTANDSVERBUND fordert Rechtssicherheit

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