Frist zur Grundsteuererklärung wird verlängert – Argumente des MITTELSTANDSVERBUNDES fanden endlich Gehör!

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 verständigt. Damit hat sich die wiederholte Kritik des MITTELSTANDSVERBUNDES schließlich ausgezahlt: Eine verpflichtende Einreichung der Grundsteuererklärung bis Ende Oktober hätte viele mittelständische Unternehmen in der gegenwärtigen Situation überfordert.

Berlin, 17.10.2022 – Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben auf ihrer Konferenz am 13. Oktober 2022 eine bundesweite dreimonatige Verlängerung der Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärungbis zum 31. Januar 2023 beschlossen. Die Frist hätte eigentlich schon am 31. Oktober 2022 ablaufen sollen. Somit wäre den Steuerpflichtigen lediglich ein Zeitraum von vier Monaten geblieben, um ihre Grundsteuererklärungen fristgerecht einzureichen. Der Beginn des Übermittlungszeitraums im vergangenen Juli war allerdings von großen technischen Problemen beim Steuerportal ELSTER geprägt. Zudem ist die Grundsteuererklärung je nach Art und Anzahl der Grundstücke sehr komplex und zeitaufwendig. Viele Daten müssen von den Steuerpflichtigen übermittelt werden, obwohl sie der öffentlichen Verwaltung bereits an anderer Stelle vorliegen.

Vor diesem Hintergrund hatte DER MITTELSTANDSVERBUND bereits frühzeitig auf die zu erwartenden Probleme bei der Grundsteuererklärung hingewiesen und eine sachgerechte Verlängerung der Einreichungsfrist eingefordert. Angesichts der vielfältigen aktuellen Belastungen gerade mittelständischer Unternehmen wäre die sehr kurze Frist zur Grundsteuererklärung eine zusätzliche Bürde gewesen Dies galt umso mehr, da die Finanzverwaltung sich anschließend einen weitaus längeren Zeitraum zur Prüfung der Grundsteuererklärungen und Neuberechnung der Grundsteuer zugestanden hatte. Diese begründete Kritik hatte DER MITTELSTANDSVERBUND im September auch im Schulterschluss mit den anderen mittelständischen Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Lindner sowie die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder  adressiert.

Es ist erfreulich, dass sich Bund und Länder diesen Argumenten nun – wenn auch spät – nicht länger verschließen konnten und sich auf eine Fristverlängerung verständigt haben. Die zusätzlichen drei Monate  sind ein Erfolg und für die Unternehmen eine spürbare Entlastung. An dem gewählten komplexen Übermittlungsverfahren selbst ändert sich mit der Fristverlängerung allerdings leider nichts. Bund und Länder tragen auch weiterhin die politische Verantwortung dafür, dass auf eine erneute Übermittlung vieler Daten durch die Steuerpflichtigen angesichts der mangelnden Verknüpfung der verschiedenen Register offenbar nicht verzichtet werden kann. DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass es gerade auch in diesem Bereich endlich den notwendigen Fortschritt gibt. 

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