Grundsteuererklärung: Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert längere Frist

In gemeinsamen Anschreiben haben die Verbände der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand Bund und Länder zu einer deutlichen Verlängerung der Frist zur Grundsteuererklärung aufgefordert. Die Unternehmen im Mittelstand brauchen angesichts des großen Umfangs der erforderlichen Informationen und vielfältiger anderer Belastungen mehr Zeit für die Datenübermittlung.

Berlin, 20.09.2022 – Die Verpflichtung zur Einreichung einer Grundsteuererklärung gegenüber den Finanzämtern stellt derzeit zahlreiche Unternehmen im Mittelstand vor große Herausforderungen. Die Frist für die Grundsteuererklärung ist nicht nur äußerst knapp bemessen, sondern auch der Umfang der dabei von den Steuerpflichtigen zu übermittelnden Daten ist enorm. Zudem sind die Unternehmen angesichts massiver Energiepreissteigerungen und wirtschaftlicher Unsicherheit ohnehin schon mit vielfältigen Belastungen konfrontiert. Deshalb haben sich die Verbände der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand (AG Mittelstand) – darunter auch DER MITTELSTANDSVERBUND – mit persönlichen Anschreiben sowohl an Bundesfinanzminister Lindner als auch die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder gewandt, um auf eine deutliche Verlängerung der Frist zur Grundsteuererklärung hinzuwirken.

Gerade bei mehreren Grundstücken bzw. Immobilien steigt der bürokratische Aufwand spürbar, da dann jeweils eine separate Erklärung erforderlich wird. Dies trifft auf sehr viele Unternehmen zu. Bedauerlich ist darüber hinaus, dass die Steuerpflichtigen die umfangreichen geforderten Informationen selbst beibringen müssen, obwohl diese in den allermeisten Fällen der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen – wenn auch auf unterschiedliche, nicht miteinander verknüpfte Register verteilt. Diese Schwäche liegt aber in der Verantwortung der Verwaltung und sollte sich nicht zulasten der Unternehmen auswirken. Schließlich kritisiert die AG Mittelstand auch, dass die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen – trotz der substanziellen Bringschuld – mit der geltenden Frist zum 31. Oktober 2022 lediglich vier Monate Zeit für die Einreichung der Grundsteuererklärung eingeräumt hat. Nachdem die Übermittlung der Daten zum 1. Juli freigeschaltet wurde, häuften sich zudem technische Probleme. Gegenüber der kurzen Frist für die Steuerpflichtigen lässt sich die Finanzverwaltung selbst im Anschluss deutlich mehr Zeit für die Prüfung der Angaben und Neuberechnung der Grundsteuer. Dieses Missverhältnis ist in den Augen der AG Mittelstand weder fair noch sachgerecht.

Während sich die grundsätzlichen Schwächen des gewählten Verfahrens wohl nicht mehr beheben lassen, ist der Bundesfinanzminister nun aber dringend dazu aufgerufen, in Abstimmung mit den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder zumindest eine Fristverlängerung herbeizuführen. Die Frist sollte idealerweise deutlich bis ins Jahr 2023, mindestens aber bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Nur so bleibt gerade den mittelständischen Unternehmen in dieser allgemein sehr herausfordernden wirtschaftlichen Situation ausreichend Zeit, eine korrekte und vollständige Grundsteuererklärung durchzuführen. Dies würde anschließend auch die Arbeit der Finanzverwaltung erleichtern, da durch eine längere Frist die Fehleranfälligkeit der Grundsteuererklärungen verringert wird. DER MITTELSTANDSVERBUND erwartet daher, dass sich Bund und Länder diesen sachlichen Argumenten nicht verschließen und zeitnah eine angemessene Fristverlängerung vereinbaren.

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