MITTELSTANDSVERBUND begrüßt CDU-Beschluss zum Abbau der kalten Progression

Die CDU hat sich bei ihrem Parteitag am 10. Dezember für den Abbau der kalten Progression bis 2017 ausgesprochen. Für den MITTELSTANDSVERBUND ist das ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Sache hat aber einen Pferdefuß.

Berlin, 10.12.2014 — Die CDU will die kalte Progression bis 2017 abbauen. Bei ihrem Parteitag hat sie sich mit großer Mehrheit dem gemeinsamen Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Unionsparteien (MIT) und der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) angeschlossen.

Um allerdings eine Kampfabstimmung zu vermeiden, hatte sich die CDU-Spitze unmittelbar vor dem Parteitag auf einen Kompromiss geeinigt. Der ursprüngliche Antrag wurde geändert und es wurde letztendlich nur beschlossen, dass finanzielle Spielräume erarbeitet werden sollen, um noch in dieser Legislaturperiode die Bürger in einem ersten Schritt zu entlasten.

Dem Präsidenten des MITTELSTANDSVERBUNDES, Wilfried Hollmann, ist das zu wenig: "Im Interesse des Mittelstandes und seiner Arbeitnehmer darf sich die Politik nicht auf weiche Absichtserklärungen zurückziehen. Die Bundesregierung hat stets betont, dass es keine Steuererhöhungen geben werde. Die kalte Progression ist aber eine schleichende Steuererhöhung, die längst abgeschafft gehört." Es sei auch nicht richtig, dass die Abschaffung finanzielle Räume einschränken würde. Bestenfalls würden solche Spielräume nicht noch erweitert. "Genau dazu steht die Politik aber auch im Wort", betont Hollmann.

Vor dem Hintergrund der stabilen Wirtschaftslage, des hohen Steueraufkommens, der geringen Inflation und der niedrigen Zinsen könnte der Zeitpunkt für die öffentlichen Haushalte außerdem nicht besser sein. DER MITTELSTANDSVERBUND macht auf die negativen Auswirkungen der kalten Progression gerade für den Mittelstand und seine Beschäftigten seit Jahren aufmerksam.

Die kalte Progression entsteht durch den progressiven Einkommensteuertarif im Bereich der unteren und mittleren Einkommen. Dieser führt dazu, dass sich bei steigendem Einkommen über steigende Steuersätze die Einkommensteuer überproportional erhöht. Das gilt auch dann, wenn die Einkommenserhöhung nur die Inflation ausgleicht. Gerade bei Arbeitnehmern und Unternehmern in den unteren Einkommensbereichen ist die durch diesen Effekt entstandene höhere Steuerbelastung also nicht auf eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zurückzuführen. Damit widerspricht die kalte Progression dem System der Einkommensbesteuerung und wird deshalb nicht nur vom MITTELSTANDSVERBUND als ungerecht kritisiert.


Weitere Informationen:

Kalte Progression: MITTELSTANDSVERBUND unterstützt Steuerbremse
MITTELSTANDSVERBUND für Abbau der kalten Progression

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