Reverse Charge bei Metalllieferungen: Übergangsregelung verlängert

Lieferungen von Metallerzeugnissen aus Eisen und Stahl sowie Aluminium unterliegen seit dem 1. Oktober teilweise dem Reverse-Charge-Verfahren. DER MITTELSTANDSVERBUND konnte sich mit seinen Forderungen durchsetzen. Die Übergangsregelung wurde bis zum 30.06.2015 verlängert.

Berlin, 05.12.14 — Durch das "Kroatiengesetz" wurde für Lieferungen von bestimmten Metallen ab dem 1. Oktober das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren eingeführt. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer dann nicht mehr vom leistenden Unternehmer an das Finanzamt gezahlt werden muss, sondern vom Leistungsempfänger. Der leistende Unternehmer muss außerdem in seinen Rechnungen darauf hinweisen, ob die Lieferung dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt oder nicht.

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte eine angemessene zeitliche Übergangsregelung sowie die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 5.000 Euro im "Zollkodexanpassungsgesetz" gefordert, bis zu der die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nicht gelten soll, um kleine und mittlere Unternehmen nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten.

Mit Erfolg: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte am 26. September in einem Anwendungsschreiben zum "Kroatiengesetz" eine Übergangsregelung getroffen, wonach es für entsprechende Umsätze im Zeitraum zwischen dem 01.10.2014 und dem 31.12.2014 nicht beanstandet wird, wenn die Vertragspartner einvernehmlich auch weiterhin von der Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers ausgehen. Diese Übergangsregelung wurde durch ein weiteres BMF-Schreiben vom 5. Dezember bis zum 30.06.2015 verlängert.

In Bezug auf die geforderte Bagatellgrenze in Höhe von 5.000 Euro wurde dem Petitum des MITTELSTANDSVERBUNDS ebenfalls entsprochen. Der Bundestag hat das "Zollkodexanpassungsgesetz" mit der entsprechenden Bagatellgrenze am 4. Dezember verabschiedet. Die formale Zustimmung des Bundesrates wird voraussichtlich am 19. Dezember erfolgen, so dass das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.

Weitere Informationen:

BMF-Schreiben vom 05.12.2014
BMF-Schreiben vom 26.09.2014
Bagatellgrenze für Reverse-Charge-Verfahren bei Metalllieferungen
MITTELSTANDSVERBUND fordert Bagatellgrenze für Reverse-Charge-Verfahren bei Metalllieferungen

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