Schäuble will einfacheres und effizienteres Steuerverfahren

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zur "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" als Chance zum Bürokratieabbau und macht weitere Vorschläge zur Gestaltung.

Berlin, 20.02.2015 - Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen "Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" vorgelegt, der Grundlage für ein in diesem Jahr geplantes Gesetzgebungsverfahren ist. Ziel des BMF ist vor allem der Ausbau der elektronischenKommunikation zwischen Finanzämtern und Steuerpflichtigen bzw. Dritten sowie die Reduzierung des Umfangs der Steuererklärungen und Papierbelege.

Der Diskussionsentwurf beinhaltet dazu u.a. Vorschläge für Gesetzesänderungen

  • im Zusammenhang mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im engeren Sinne, insbesondere Flexibilisierung der Zuständigkeit, des Amtsermittlungsgrundsatzes und von Bagatellregelungen; Risikomanagement und vollmaschinelle Veranlagung,
  • zur Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die moderne Kommunikation (Harmonisierung und Konzentrierung der allgemeinen Regelungen bei Datenübermittlungspflichten Dritter) sowie
  • zur Verankerung datenschutzrechtlicher Regelungen in der AO, insbesondere zum Auskunftsanspruch und sonstigen Betroffenenrechten
DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt dieses Vorhaben als Chance zum Bürokratieabbau, für zeit- und kosteneffizientes Verwaltungshandeln sowie schnellere Rechtssicherheit. Zugleich unterstützt er die von mehreren Spitzenverbänden hierzu vorgebrachten weitergehenden Forderungen.

Bei dem geplanten Gesetzgebungsverfahren müssen aus Sicht der Wirtschaft vor allem folgende Punkte berücksichtigt werden:
  • Bei einem Ausbau der elektronischen Kommunikation und Verarbeitung im Steuervollzug muss allerdings sichergestellt sein, dass keine Pflichten oder Haftungsrisiken auf die Unternehmen verlagert werden.
  • Bei der Einführung neuer Verfahren müssen sowohl Pilotphasen unter Einbindung der betrieblichen Praxis als auch ausreichend lange Übergangsfristen vorgesehen sein.
  • Zudem sollte die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung nicht in allen Kommunikationsfällen verpflichtend eingeführt werden. Flexibilität bei den Kommunikationsmöglichkeiten muss insbesondere bei komplexeren Fällen (z.B. verbindliche Auskünfte) erhalten bleiben. Das schließt nicht aus, dass die elektronische Kommunikation gerade in standardisierten Kommunikationsfällen (z.B. Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM) die papiergebundene Kommunikation vollständig ersetzt.
  • Das BMF plant, eine elektronische Möglichkeit der Antragstellung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu schaffen, um so eine Lücke im weitgehend elektronischen ELStAM-Verfahren zu schließen. Dieser Vorschlag ist zu begrüßen.
  • Ebenfalls zu begrüßen sind die Vorschläge zur Vereinfachung des Faktorverfahrens: Für die Anwendung der Steuerklassenkombination "IV/IV mit Faktor" müssen Ehegatten und Lebenspartner bislang jährlich einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen und dort ihre voraussichtlichen Einkünfte für das beantragte Steuerjahr erklären. Zur Vereinfachung schlägt das BMF eine zweijährige Gültigkeit des Faktors vor. Eine weitere Möglichkeit ist, die Ergebnisse der Steuerveranlagung - ohne Antragstellung - für die Berechnung des Faktors zu nutzen. Das Faktorverfahren sollte gegenüber der Steuerklassenkombination III/V attraktiver gestaltet werden, da die Steuerklasse V - in der Regel für den weniger verdienenden Partner - Erwerbstätigkeit als nicht lohnend erscheinen lässt und so eine Hemmschwelle für eine Beschäftigungsausweitung darstellt. Der beste Weg zur Beseitigung dieser Fehlanreize ist jedoch die Abschaffung der Steuerklasse V.

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