EU-Abgeordneter Michael Theurer im Interview

Nach der Luxleaks-Affäre um Steuervorteile für Konzerne in Luxemburg hat das EU-Parlament ein härteres Durchgreifen gegen Steuervermeidung gefordert. Warum Michael Theurer deswegen die Verlängerung des Taxe-Sonderausschusses begrüßt, erklärt der Europaparlamentarier im exklusiven Interview mit den SynergienNews.

SynergienNews: Der Taxe-Sonderausschuss konnte seine Schlussfolgerungen nur auf einer eingeschränkten Tatsachengrundlage treffen. Welche Informationen benötigen die Abgeordneten, um sich ein umfassendes Bild der Lage zu verschaffen? Welche Forderungen würden Sie dann zusätzlich formulieren?

EU-Abgeordneter Michael Theurer Michael Theurer: Es ist richtig, dass wir von Anfang an starkem Gegenwind ausgesetzt waren und an wichtige Informationen und Auskünfte nicht uneingeschränkt herankamen, etwa der Dokumente der sogenannten Code of Conduct Group. Auch die Multinationalen Konzerne wie Facebook, Google oder Amazon, die wir anhören wollten, haben erst in letzter Sekunde und nach großem Druck zugesagt. Ihre Aussagen konnten somit in den vergangene Woche beschlossenen Abschlussbericht nicht einfließen. Außerdem haben wir Nachfragen an diese Unternehmen. Deshalb begrüße ich es sehr, dass das Plenum heute beschlossen hat, die Arbeit um weitere sechs Monate zu verlängern. Ich stehe sehr gerne erneut als Co-Sonderberichterstatter zur Verfügung. Auch haben sich uns während unserer bisherigen Arbeit neue Hinweise ergeben, etwa die Themen Patentboxen* und hybride Finanzinstrumente, oder die Notwendigkeit eines genaueren Blickes auf Zypern und Malta. Diesen möchte ich nachgehen. Zudem konnten politische Verantwortlichkeiten noch nicht geklärt werden. Deshalb fordere ich, Herrn Juncker erneut, und Herrn Dijsselbloem erstmals, einzuladen. Für all dies haben wir nun weitere sechs Monate Zeit.

[Patentboxen: Ein Unternehmen ist in mehreren Mitgliedstaaten tätig. In dem Land, in dem die niedrigsten Steuern anfallen, fließen die Patentgebühren – etwa für die Nutzung und Vermarktung eines (hauseigenen!) Produkts - der Unternehmenszweige aus anderen Mitgliedstaaten (mit höheren Steuersätzen ein). Effekt: Die Unternehmenszweige in den Mitgliedstaaten mit hohen Steuersätzen senken ihre Steuerbemessungsgrundlage. Der Unternehmenszweig, dem die Patentgebühren zufließen, muss diesen Unternehmensgewinn (denn das bleibt er EU-Weit gesehen) nur mit einem niedrigen Steuersatz versteuern. Anm. der Redaktion]


SN: Wie ist die Stimmung im EU-Parlament? Wird die Ausschussarbeit verlängert?

Theurer: Ich freue mich sehr, dass diese Entscheidung heute im Plenum gefallen ist. Wir haben vergangene Woche einen Bericht von hoher Qualität verabschiedet – aber die Aufklärungsarbeit ist noch nicht beendet und wird nun mit Hochdruck fortgesetzt. Fairer Steuerwettbewerb ist konstitutiv für die soziale Marktwirtschaft. Durch die aggressiven Steuerplanungsmethoden multinationaler Konzerne erleiden besonders Kleine und Mittlere Unternehmen eklatante Wettbewerbsnachteile.

SN: Die meisten Entscheidungen zur Koordination des Steuerrechts der Mitgliedstaaten müssen im Rat einstimmig beschlossen werden. Rechnen Sie damit, dass dort ein Konsens gefunden wird? Und kann die EU-Kommission nicht mehr Druck aufbauen, um die notwendige Harmonisierung voranzutreiben?

Theurer: Derzeit gibt es im Rat noch zu viele Widerstände, etwa seitens Großbritannien. Auch Deutschland duckt sich noch zu sehr weg hinter unserem föderalen System – der Bundesrat hat sich gegen den effektiven Informationsaustausch gestellt. Hier muss die Bundesregierung in Berlin ebenso wie in Brüssel noch mehr Überzeugungsarbeit leisten und den Worten auch Taten folgen lassen. Auch die Kommission muss zeigen, dass es sich beim Kampf gegen Steuervermeidungspraktiken nicht um Lippenbekenntnisse handelt. So erwarte ich einen erneuten Anlauf für die konsolidierte gemeinsame Körperschaftssteuerbasis. Denn der Steuerwettbewerb muss über die Sätze ablaufen, nicht, indem den EU-Partnerländern die Steuerbasis abgegraben wird. Für den automatischen Informationsaustausch hatte die Kommission eigentlich einen sehr brauchbaren Vorschlag vorgelegt, der jetzt im Rat allerdings verwässert wurde. Dem kann sich die Kommission immer entgegen stellen, indem sie droht, ihren Vorschlag wieder zurückzunehmen. Denn sie hat die Gesetzesinitiative.

SN: Der Bericht des Ausschusses fordert an vielen Stellen Leitlinien, etwa für das Verhalten von Unternehmensberatern oder dem Beihilfenrecht. Ist dieses "Soft Law" ausreichend, um eine Wende in der Steuerpraxis einiger Mitgliedstaaten zu schaffen?

Theurer: Wir sprechen uns grundsätzlich ganz klar für einen effektiven europäischen Gesetzesrahmen aus. Soft Law reicht allgemein nicht aus, das hat die Vergangenheit gezeigt. Die Formulierung, auf die wir uns für die Berater geeinigt haben, sieht vor, dass Interessenskonflikten ein Riegel vorgeschoben werden soll. Hier soll die Kommission Vorschläge machen. Eine gesetzliche Regelung ist nicht ausgeschlossen.

Beihilferecht wiederum ist ja per se kein Soft Law. In vielen Bereichen präsentiert die Kommission, Europas oberste Wettbewerbshüterin, "Richtlinien", mit denen sie aber nur verdeutlicht, wie sie das - verbindliche - Beihilferecht in einzelnen Sektoren auszulegen gedenkt.

SN: Was wird die Rolle der OECD sein und inwieweit ist die EU-Kommission bereit, sich mit dem internationalen Steuerwettbewerb zu beschäftigen?

Theurer: Die OECD hat jüngst begrüßenswerte Vorschläge präsentiert etwa zum BEPS-Projekt*. Die Kommission muss jetzt Gesetzestexte für EU-Recht vorlegen, da wir einen verbindlichen EU-Rechtsrahmen benötigen – die OECD-Vorschläge sind unverbindlich. Außerdem gehen sie nicht weit genug – die Kommission sollte ambitionierter sein.

[BEPS: OECD Aktionsplan gegen Steuervermeidungsstrategien. Anm. der Redaktion]


Michael Theurer ist ein deutscher Politiker der FDP und Mitglied des Europäischen Parlaments. Seit dem 2. November 2013 ist er Vorsitzender der FDP Baden-Württemberg und seit Mai 2015 Beisitzer des Präsidiums der FDP-Bundespartei. Von 1995 bis August 2009 war er Oberbürgermeister der Stadt Horb am Neckar und von 2001 bis 2009 Mitglied des baden-württembergischen Landtags.

Weitere Informationen:

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