DATEV: Insolvenzgefahr im Mittelstand steigt deutlich

Steuerkanzleien kritisieren unklare Definition der Voraussetzungen für die Beantragung von Überbrückungshilfen

Quelle: DATEV eGNürnberg, 18. März 2021: Seit Beginn der Corona-Krise befragt die DATEV eG im Rahmen des DATEV Corona-Barometers ihre Mitglieder aus dem steuerberatenden Berufsstand zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise im Mittelstand. Nachdem seit dem ersten Lockdown die Einschätzung zur Gefährdungslage der Unternehmen sowohl mit als auch ohne staatliche Hilfen bis Dezember stetig abnahm, hat sich die Lage zuletzt deutlich verändert. Bereits im Dezember war ein Zuwachs bei den trotz staatlicher Unterstützungsleistungen als insolvenzgefährdet eingestuften Unternehmen von drei auf vier Prozent zu verzeichnen – ein Wert, der sich nun auch in der aktuellen Umfrage bestätigt. Deutlicher sind die Signale ohne Einbezug der Hilfen: Dann steigt der Anteil insolvenzgefährdeter Unternehmen von 16 auf 27 Prozent.

„Diese Zunahme von 11 Prozentpunkten bei den insolvenzgefährdeten Unternehmen macht mehr als deutlich, dass mit zunehmender Dauer des Lockdowns der Spielraum für viele immer enger wird“, so Dr. Robert Mayr, CEO der DATEV auf der Pressekonferenz zum vorläufigen Jahresergebnis der Genossenschaft.

Quelle: DATEV eGDie Signale aus dem Berufsstand der Steuerberatung machen deutlich, dass die Herausforderungen nicht nur auf die Geschwindigkeit bei der Bearbeitung und Auszahlung der Hilfeleistungen begrenzt sind, sondern dass bereits im Antragsverfahren Defizite verankert sind, die für betroffene Unternehmen erhebliche Folgen haben können. Die Kanzleien stellen fest, dass sich die Qualität und das fachliche Niveau der durch die öffentlichen Stellen bereitgestellten Informationen zur Beantragung und Bearbeitung der Überbrückungshilfen deutlich verringert hat. So kritisieren mittlerweile 50 Prozent der Kanzleien, dass die Voraussetzungen zur Ermittlung und Beantragung der Überbrückungshilfen nicht eindeutig definiert sind – als dies im September 2020 zuletzt abgefragt wurde, kritisierten dies lediglich 19 Prozent. Auch die Servicequalität der Corona-Hotline der öffentlichen Stellen wird bei Rückfragen zur Antragsbearbeitung kritisiert.

Diese Situation führt dazu, dass immer weniger Kanzleien die Anträge auf Überbrückungshilfen problemlos bearbeiten können. Konnten dies im September noch 29 Prozent teilweise oder ganz bestätigen, ist der Anteil der Kanzleien, der eine problemlose Antragsbearbeitung gewährleisten kann, nun auf 13 Prozent zurückgegangen. Das zeigt einerseits die aktuelle Belastung des Berufsstands durch die Corona-Situation, aber auch die große Leistung, die der Berufsstand für seine Mandanten erbringt.

Quelle: DATEV eGNeben der beanstandeten Eindeutigkeit der Antragsvoraussetzungen üben die Kanzleien auch Kritik an der aktuellen Ausgestaltung der staatlichen Hilfen. 75 Prozent der Kanzleien geben an, dass sich die Höhe der Hilfen an falschen Kriterien bemisst. Außerdem beanstanden sie die nicht ausreichende Höhe der Hilfsleistungen (62 Prozent) und die verzögerte Auszahlung (57 Prozent).

Informationen zur Studie

Auch in Corona-Zeiten vertrauen viele mittelständische Unternehmen auf die Expertise ihrer Steuerberater. Diese haben fundierte Einblicke in die wirtschaftliche Situation und die Auswirkungen der Corona-bedingten Beschränkungen auf das jeweilige Geschäft. Um einen breiteren Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage im Mittelstand zu erlangen, hat DATEV eine regelmäßige Befragung unter ihren Mitgliedskanzleien gestartet. 7.500 Kanzleien wurden per E-Mail eingeladen, sich zwischen dem 26. Februar und dem 02. März 2021 an der neunten Befragungswelle zu beteiligen. 433 Kanzleien haben den Fragebogen ausgefüllt. Die Ergebnisse werden unter www.datev.de/corona-barometer regelmäßig veröffentlicht.

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