AGV Verbundgruppen: Tybussek neuer Vorstandsvorsitzender

Artur Tybussek, Vorstand Fleischer Einkauf Köln Partnerkauf eG, wurde am 6. April in Köln zum neuen Vorstandsvorsitzenden des Arbeitgeberverbandes Gewerblicher Verbundgruppen gewählt.

Köln, 13.04.2017 – Die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes Gewerblicher Verbundgruppen haben zur Mitgliederversammlung am 6. April in Köln einen neuen Vorstand gewählt. Neuer Vorstandsvorsitzender ist Artur Tybussek, Vorstand der Fleischer Einkauf Köln Partnerkauf eG. Er war zuvor langjähriges Vorstandsmitglied des AGV Verbundgruppen. In seiner damaligen Funktion arbeitete Tybussek bereits aktiv an der Tarifarbeit Nordrhein-Westfalens mit.

Zu seinen Stellvertretern wurden Dieter Pausner, Vorstand der BÄKO Fulda-Lahn eG und Carsten Koch, Geschäftsführer EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH, der auch Präsidiumsmitglied im MITTELSTANDSVERBUND ist, gewählt. Die Wahlen standen für den Arbeitgeberverband turnusgemäß in diesem Jahr an.

Auf der Mitgliederversammlung verabschiedeten die Teilnehmer auch langjährige Vorstandsmitglieder, die aus Altersgründen aus ihren Unternehmen ausgeschieden waren. Besonderer Dank richtete sich dabei an den langjährigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Günther Otto (ehem. Vorstand BÄKO Ost eG).

Weiter im Vorstand des AGV Verbundgruppen vertreten sind:

  • Tim Christiansen (EDEKA Prüfverband kaufmännischer Genossenschaften)
  • Roswitha Morant (ANWR Group)
  • Constance Müller (REWE Group)

Neben der Wahl des neuen Vorstandes tauschten sich die Teilnehmer auch über die aktuell anstehende Tarifrunde aus. Dabei waren sich die anwesenden Mitglieder einig, dass die Forderungen der Gewerkschaft illusorisch seien. Die wirtschaftliche Lage sei durchwachsen, weiterhin gebe es größere Unterschiede zwischen den Teilbranchen. Für die anstehenden Tarifverhandlungen in 2017 hoffe man deshalb auf einen Tarifabschluss mit Augenmaß.

Der AGV Verbundgruppen ist als Tarifträgerverband in 10 Tarifgebieten tätig. Neben Brandenburg und Hamburg ist der Verband auch für Hessen, Niedersachsen/Bremen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zuständig.

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