Achtung Abmahnung: Begriff „Webinar“ markenrechtlich geschützt?

In den Medien wird vermehrt über den Markenrechtsschutz des Begriffs „Webinar“ diskutiert und von ersten Abmahnungen berichtet. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert.

Köln, 03.07.2020 - Bereits seit einigen Jahren erfreuen sich virtuelle Veranstaltungs- und Präsentationsformate wie das Webinar, die Online-Schulung oder E-Learning-Modelle großer Beliebtheit im Wirtschaftsleben. Nicht nur Großunternehmen und Konzerne, auch der kooperierende Mittelstand nutzt die neuen digitalen Möglichkeiten für Kommunikation und Austausch in Richtung Mitglieder, Kunden und Lieferanten. Dieser Trend hat durch die Corona-Krise noch einmal starken Auftrieb erhalten.

Achtung Abmahnung: Begriff „Webinar“ markenrechtlich geschützt?In den Medien wird aktuell vermehrt über den Markenrechtsschutz des Begriffs „Webinar“ diskutiert und von ersten Abmahnungen berichtet. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick zum Thema geben. 

Die Marke „Webinar“ existiert in der Tat und wurde 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Der Rechteinhaber mahnt derzeit Webinar-Anbieter ab.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES und auch zahlreicher Markenrechtler bestehen gute Chancen, sich gegen solche Abmahnungen erfolgreich zu wehren, da der Begriff „Webinar“ rein beschreibend ist und daher gar nicht hätte eingetragen werden dürfen. Zudem erfolgt die Nutzung i.d.R. rein beschreibend und nicht herkunftshinweisend. Auch sollte der Einwand der rechtserhaltenden Benutzung entgegengehalten werden können, da die Marke nicht benutzt wurde.

Vieles spricht zudem für den Verfall wegen Verwässerung der Marke, weil der Begriff „Webinar“ nun eine gebräuchliche Bezeichnung für einen Online-Workshop geworden ist (§ 49 II Nr. 1 MarkenG). Es wird berichtet, dass diesbezüglich bereits ein Antrag auf Löschung der Marke gestellt wurde.

Fazit

Wer sich nicht mit diesem Thema auseinandersetzen möchte, sollte künftig andere Begriffe wählen, z.B.: Online-Meeting, Online-Seminar oder Digitales-Meeting.

Wer bei dem Begriff „Webinar“ bleibt und eine Abmahnung erhält, dürfte gute Chancen haben, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Sollten Sie insoweit Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne auf die ServiCon Service & Consult eG und den MITTELSTANDSVERBUND zu. 

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