Bürokratieabbau: Es tut immer noch weh

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau vorgelegt. Obwohl DER MITTELSTANDSVERBUND mehrfach auf die drängendsten Schmerzpunkte der mittelständischen Unternehmen aufmerksam gemacht hatte, sind diese im Entwurf nicht enthalten.

Berlin, 10.03.2015 — "Der Referentenentwurf ist im Vergleich zum vorausgegangenen Eckpunktepapier bedauerlicherweise ein weiterer Schritt in die falsche Richtung", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES, Dr. Ludwig Veltmann, den Referentenentwurf für das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz.

Die Hauptkritik des Verbandes richtet sich dagegen, dass der Entwurf wie das vorausgegangene Eckpunktepapier die drängendsten Schmerzpunkte der mittelständischen Unternehmen auslässt. DER MITTELSTANDSVERBUND hatte Ende 2014 die zehn größten bürokratischen Belastungen bei seinen Mitgliedskooperationen erhoben und an die Mittelstandsbeauftragte Iris Gleicke übersandt. "Dass diese weder in das Eckpunktepapier noch in den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung Eingang gefunden haben, ist nicht nachvollziehbar", bemängelt Veltmann. Es mache wenig Sinn, an den Bedürfnissen der mittelständischen Wirtschaft vorbei zu regulieren. Deswegen hat der politische Spitzenverband, der die Interessen von insgesamt rund 320 Kooperationen und 230.000 angeschlossenen mittelständischen Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen vertritt, seine "TOP-10-Liste" mit seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf erneut an das Bundeswirtschaftsministerium übermittelt.

In seiner Stellungnahme begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND grundsätzlich das Bestreben unnötige Bürokratie abzubauen. "Besonders die geplante Reduzierung von Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete wird kleine und mittlere Unternehmen in der Praxis entlasten", so Veltmann. Derzeit müssen die Unternehmen wie zum Beispiel Genossenschaften, die zur Abführung von Kapitalertragssteuer verpflichtet sind, einmal jährlich die Kunden bzw. Anteilseigner darüber informieren, dass sie beim Bundeszentralamt für Steuern ihre Kirchensteuermerkmale abrufen werden und dass hierbei ein Widerspruchsrecht besteht. Diese Unterrichtung soll jetzt nur noch einmal in jeder Geschäftsbeziehung erfolgen müssen.

Allerdings fehlen wichtige weitere Punkte, die den Mittelstand am meisten belasten. Darunter sind "Klassiker", wie die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf fünf Jahre, die Vereinfachung von Arbeitszeitregelungen und die Flexibilisierung von Lenk- und Ruhezeiten. "Wenn die Bundesregierung hier nicht noch einmal nachlegt, wird das Gesetz nicht mehr sein als ein ungenügender Versuch, den Mittelstand von Bürokratie zu entlasten", kritisiert MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Veltmann.

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