Bürokratieabbau muss Priorität der Bundesregierung sein – MITTELSTANDSVERBUND begrüßt Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats

Der Jahresbericht 2019 des Nationalen Normenkontrollrats attestiert der Bundesregierung eine gemischte Bilanz bei der Entlastung der Unternehmen von unnötiger Bürokratie. Viel Luft nach oben bleibt vor allem bei der Einbeziehung der Betroffenen sowie der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.

Berlin, 24.10.2019 – Der Nationale Normenkontrollrat hat am 22. Oktober mit einer Veranstaltung im Bundeskanzleramt eine Halbzeitbilanz seiner laufenden Mandatsperiode gezogen und dabei seinen Jahresbericht für 2019 vorgelegt. Der Vorsitzende des Normenkontrollrats, Dr. Johannes Ludewig, machte gleich in seinen Eröffnungsworten deutlich, dass trotz respektabler Erfolge beim Bürokratieabbau auf Bundesebene gerade die kleinen und mittleren Unternehmen nach wie vor stark unter umfangreichen bürokratischen Belastungen litten. Deswegen werde sich der Normenkontrollrat auch weiterhin tatkräftig für den Abbau von vermeidbarer Bürokratie und eine bessere Rechtssetzung auf allen Ebenen einsetzen. Positiv hob Ludewig hervor, dass sich die „One in one out“-Regel zur Verringerung regulatorischer Belastungen bei neuen Gesetzen sehr bewährt habe und von der Bundesregierung zufriedenstellend angewendet werde.

Dr. Johannes Ludewig übergibt Angela Merkel den Jahresbericht 2019.Kritisch geht der Jahresbericht des Normenkontrollrats insbesondere darauf ein, dass die Fristen zur Stellungnahme in Bezug auf Gesetzesentwürfe der Bundesregierung in den vergangenen Jahren zunehmend verkürzt wurden, sodass eine belastbare Prüfung auf die Gesetzesfolgen kaum noch möglich ist. Diesen Missstand kritisiert auch DER MITTELSTANDSVERBUND nachdrücklich, da die Verbände im Gesetzgebungsverfahren vor demselben Problem stehen. Damit wird das über lange Zeit bewährte Verfahren der Verbändebeteiligung zur reinen Formsache – mit negativen Folgen für die Praxistauglichkeit von Gesetzen.

Ganz in diesem Sinne bemängelt der Normenkontrollrat, dass die Realität der Unternehmen bei der Erarbeitung gesetzlicher Regelungen kaum eine Rolle spielt. Bisherige Verfahren zur Berücksichtigung der Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen seien gescheitert, sodass es nun zügig einen echten Praxischeck mit direkter Beteiligung von Unternehmensvertretern brauche. Diese Idee unterstützt DER MITTELSTANDSVERBUND ausdrücklich, wobei auf eine ausgewogene Auswahl der Unternehmensvertreter mit Berücksichtigung des kooperierenden Mittelstands geachtet werden muss.

Nicht zuletzt weist der Normenkontrollrat auf die großen Potenziale bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hin, die bisher nur unzureichend ausgeschöpft werden. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bund und Länder bis 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anbieten müssen. Die drei verbleibenden Jahre sollten aus Sicht des Normenkontrollrats somit gut genutzt werden, insbesondere durch eine verbesserte Kommunikation und Abstimmung der Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen. Bundeskanzlerin Angela Merkel, die auf der Veranstaltung den Jahresbericht des Normenkontrollrats entgegennahm, zeigte sich in diesem Punkt einsichtig und gleichzeitig zuversichtlich, die Zielsetzung des OZG zu erreichen. Sie ging dabei auch auf die besonderen Chancen ein, die sich durch eine digitale Vernetzung der deutschen Registerlandschaft sowohl für die Verwaltung als auch die Unternehmen ergeben würden. Dieses Vorhaben, das ebenfalls im jüngsten Abschlussbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verringerung der Informationspflichten enthalten war, befürwortet auch DER MITTELSTANDSVERBUND mit Nachdruck. Hier dürfen Bund und Länder nicht nachlassen, damit gerade die mittelständischen Unternehmen im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung von unnötiger Bürokratie befreit werden.

Auch wenn der Normenkontrollrat ohne Frage wertvolle Arbeit leistet, bedauert DER MITTELSTANDSVERBUND, dass seine prüfende Tätigkeit gesetzlich auf die Rechtssetzung der Bundesregierung begrenzt ist. Somit bleiben Regulierungen auf EU-, Länder- und Kommunalebene weitgehend unberücksichtigt, die aber einen erheblichen Teil der bürokratischen Belastungen für die Unternehmen ausmachen.

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