Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Errichtung eines einheitlichen Unternehmensbasisdatenregisters

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem endlich ein einheitliches Register für Unternehmensbasisdaten errichtet werden soll. Damit würde die unnötige mehrmalige Übermittlung von Unternehmensdaten an verschiedene Register überflüssig. Zudem soll in diesem Zuge eine einheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen eingeführt werden.

Berlin, 28.04.2021 – Am 27. April 2021 hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung den Entwurf für ein sogenanntes „Unternehmensbasisdatenregistergesetz“ beschlossen und damit ein wichtiges Vorhaben der amtierenden Bundesregierung noch kurz vor Ende der Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Dabei hatte die Bundesregierung die Pläne zur Errichtung eines einheitlichen Unternehmensregisters in Verbindung mit der Einführung einer einheitlichen Wirtschaftsnummer bereits vor geraumer Zeit angekündigt. Kürzlich bildete es zudem die zentrale Maßnahme innerhalb des vorgestellten Pakets für Bürokratieerleichterungen. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf soll die erste Maßnahme dieses Pakets konkret umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf sieht konkret vor, dass beim Statistischen Bundesamt – als dann zuständiger Registerbehörde – ein Register über Unternehmensbasisdaten errichtet und betrieben wird. Dieses Basisregister soll alle wirtschaftlich in Deutschland aktiven Einheiten abbilden. Hierzu gehören natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen. Grundlage für die Aufnahme eines Unternehmens in das Basisregister ist die Führung in mindestens einem Verwaltungsregister, welches die erforderlichen Informationen für Aufbau und Pflege des Basisregisters liefert. Im Basisregister sollen solche Merkmale zentral gespeichert werden, die eine Identifikation von Unternehmen in und von den verschiedenen Registern erlauben. Dies soll es ermöglichen, langfristig Mehrfachmeldungen identischer Stammdaten und Identifikatoren an mehrere Register zu vermeiden.

Über die Errichtung des Registers hinaus soll zukünftig jedem Unternehmen zur eindeutigen Identifikation mit seiner Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet werden. Diese setzt auf die Wirtschaftsidentifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung auf. Datenaustausch zwischen den verschiedenen registerführenden Verwaltungsbehörden erfolgt dann mithilfe der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer über das Basisregister. Es soll zudem eine Schnittstelle vom Basisregister zum Organisationskonto des Portalverbundes geschaffen werden, wie es nach dem Onlinezugangsgesetz verpflichtend ist.  Dies sieht der Gesetzentwurf als infrastrukturelle Voraussetzung zur Realisierung des sogenannten „Once-Only-Prinzips“ – also der Vermeidung von Mehrfachmeldungen – an. Übergreifendes Ziel des Gesetzentwurfs soll es sein, die Unternehmendurch eine Reduzierung von bürokratischen Pflichten zu entlasten und zudem für Effizienz- und Qualitätssteigerungen in der Verwaltung und öffentlichen Statistik zu sorgen.

Gegenwärtig umfasst die deutsche Registerlandschaft rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die weitgehend unabhängig voneinander agieren und kaum vernetzt sind. Somit werden auch viele Unternehmen in mehreren Registern unterschiedlicher Verwaltungsebenen mit teilweise überschneidenden, aber teilweise auch abweichenden Daten geführt. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt derzeit üblicherweise nicht, wie der Gesetzentwurf im Rahmen der Problemanalyse bekennt. Zudem führen die jeweiligen Register für Unternehmen in der Regel jeweils eigene Identifikationsnummern, was eine registerübergreifende Identifikation stark erschwert.

Die Errichtung des Basisregisters und die Einführung der einheitlichen Wirtschaftsnummer werden ohne Frage mit einem längeren zeitlichen Umsetzungsaufwand verbunden sein. Nach bisherigen Informationen soll die erste Ausbaustufe des Basisregisters somit erst ab dem Jahr 2024 betriebsreif sein. Bis zur finalen Fertigstellung des Basisregisters dürfe es noch länger dauern. Daher ist es entscheidend, dass der Gesetzentwurf so schnell wie möglich Eingang in das parlamentarische Verfahren findet. In der laufenden Legislaturperiode verbleiben nur noch wenige Sitzungswochen, um das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Voraussichtlich wird der Gesetzentwurf daher spätestens Mitte Mai in den Bundestag eingebracht werden.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf ausdrücklich: Die Schaffung eines einheitlichen Basisregisters für Unternehmensdaten stellt nicht nur einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Registerlandschaft dar, sondern bietet die Chance, die Unternehmen endlich von bürokratischen Belastungen im Rahmen unnötiger Mehrfachmeldungen zu befreien. Die einheitliche Wirtschaftsnummer wird ihren Teil dazu beitragen, die Übermittlung von Daten über Registergrenzen hinweg deutlich zu erleichtern – ohne dass die Unternehmen hier erneut in der Pflicht sind. Bedauerlich ist gleichwohl, dass die Bundesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf erst so spät beschlossen hat. So war das entsprechende Vorhaben doch schon lange grundsätzlich vereinbart. Deshalb kommt es jetzt darauf an, dass das Gesetz im parlamentarischen Verfahren sehr zeitnah beschlossen werden kann, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

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