Bundestag beschließt Gesetz zur Errichtung eines einheitlichen Unternehmensbasisdatenregisters

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Großen Koalition beschlossen, mit dem endlich ein einheitliches Register für Unternehmensbasisdaten errichtet werden soll. Damit würde die unnötige mehrmalige Übermittlung von Unternehmensdaten an verschiedene Register perspektivisch überflüssig. In diesem Zuge soll auch eine einheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen eingeführt werden.

Berlin, 15.06.2021 – Am Abend des 10. Juni 2021 hat der Bundestag in seiner vorletzten Sitzungswoche den Entwurf des sogenannten „Unternehmensbasisdatenregistergesetzes“ der Fraktionen von CDU/CSU und SPD in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Damit wurde ein wichtiges Vorhaben der amtierenden Bundesregierung noch kurz vor Ende der Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hatte die Pläne zur Errichtung eines einheitlichen Unternehmensregisters in Verbindung mit der Einführung einer einheitlichen Wirtschaftsnummer bereits vor geraumer Zeit angekündigt. Im April bildete es zudem die zentrale Maßnahme eines vorgestellten Pakets für Bürokratieerleichterungen. Ein konkreter Gesetzentwurf wurde hingegen erst am 27. April vom Bundeskabinett beschlossen.

Das Gesetz sieht konkret vor, dass beim Statistischen Bundesamt – als dann zuständiger Registerbehörde – ein Register über Unternehmensbasisdaten errichtet und betrieben wird. Dieses Basisregister soll alle wirtschaftlich in Deutschland aktiven Einheiten abbilden. Hierzu gehören natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen. Grundlage für die Aufnahme eines Unternehmens in das Basisregister ist die Führung in mindestens einem Verwaltungsregister, welches die erforderlichen Informationen für Aufbau und Pflege des Basisregisters liefert. Im Basisregister sollen solche Merkmale zentral gespeichert werden, die eine Identifikation von Unternehmen in und von den verschiedenen Registern erlauben. Dies soll es ermöglichen, langfristig Mehrfachmeldungen identischer Stammdaten an mehrere Register zu vermeiden.

Über die Errichtung des Registers hinaus soll zukünftig jedem Unternehmen zur eindeutigen Identifikation mit seiner Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet werden. Diese setzt auf die Wirtschaftsidentifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung auf. Datenaustausch zwischen den verschiedenen registerführenden Verwaltungsbehörden erfolgt dann mithilfe der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer über das Basisregister. Es soll zudem eine Schnittstelle vom Basisregister zum Organisationskonto des Portalverbundes geschaffen werden, wie es nach dem Onlinezugangsgesetz verpflichtend ist.  Dies ist gemäß dem Gesetzentwurf auch infrastrukturelle Voraussetzung zur Realisierung des sogenannten „Once-Only-Prinzips“ – also der Vermeidung von Mehrfachmeldungen. Übergreifendes Ziel des Gesetzes soll es sein, die Unternehmendurch eine Reduzierung von bürokratischen Pflichten zu entlasten und zudem für Effizienz- und Qualitätssteigerungen in der Verwaltung und öffentlichen Statistik zu sorgen.

Gegenwärtig umfasst die deutsche Registerlandschaft rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die bisher kaum miteinander vernetzt sind. Somit werden viele Unternehmen in mehreren Registern unterschiedlicher Verwaltungsebenen mit teilweise überschneidenden, aber teilweise auch abweichenden Daten geführt. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt derzeit üblicherweise nicht. Zudem führen die jeweiligen Register für Unternehmen in der Regel jeweils eigene Identifikationsnummern, was eine registerübergreifende Identifikation stark erschwert.

Die Errichtung des Basisregisters und die Einführung der einheitlichen Wirtschaftsnummer werden freilich mit einem längeren zeitlichen Umsetzungsaufwand für die öffentliche Verwaltung verbunden sein. Nach bisherigen Informationen soll die erste Ausbaustufe des Basisregisters somit erst ab dem Jahr 2024 betriebsreif sein. Bis zur finalen Fertigstellung des Basisregisters dürfe es noch länger dauern. Es ist daher sehr erfreulich, dass der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren schnell durchlaufen hat und nun noch rechtzeitig vor Ende Legislaturperiode beschlossen werden konnte.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das beschlossene Gesetz und das damit verbundene Vorhaben ausdrücklich: Die Schaffung eines einheitlichen Basisregisters für Unternehmensdaten stellt nicht nur einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Registerlandschaft dar, sondern bietet die Chance, die Unternehmen endlich – wenn auch erst perspektivisch – von bürokratischen Belastungen im Rahmen unnötiger Mehrfachmeldungen zu befreien. Die einheitliche Wirtschaftsnummer kann ihren Teil dazu beitragen, die Übermittlung von Daten über Registergrenzen hinweg deutlich zu erleichtern – ohne dass die Unternehmen hier erneut in der Pflicht sind. Im weiteren Prozess ist darauf zu achten, dass sich auch im Rahmen der Umsetzung keine Belastungen oder Unklarheiten für die Unternehmen ergeben. Davon abgesehen ist es bedauerlich, dass die Bundesregierung den entsprechenden Gesetzentwurf erst so spät vorgelegt hat. Schließlich war das entsprechende Vorhaben schon lange grundsätzlich vereinbart. So wird es nun voraussichtlich noch drei Jahre dauern, bis die erste Ausbaustufe des Basisregisters an den Start gehen kann. 

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