Data Sharing im Verbund: MITTELSTANDSVERBUND zum Austausch mit Staatssekretär Billen im BMJV

Gleich zu Beginn des neuen Jahres tauschte sich DER MITTELSTANDSVERBUND über die Möglichkeiten des Data Sharings im BMJV mit Staatssekretär Gerd Billen aus. Das Gespräch zeigte eine gemeinsame Problemsicht ungleicher Marktmacht im Online-Handel – gleichzeitig bleiben datenschutzrechtliche Einschränkungen eine Herausforderung für den kooperierenden Mittelstand.

Berlin, 16.01.2020 – Auf Initiative des MITTELSTANDSVERBUNDES kam es am 9. Januar 2020 zu einem persönlichen Gespräch mit dem für den Bereich Datenschutz zuständigen Staatssekretär Gerd Billen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Im Rahmen des Gesprächs, an dem auch Vertreter der Fachebene teilnahmen, kam es zu einem fruchtbaren, wenn auch kontroversen Austausch über den datenschutzrechtlichen Rahmen für das Erheben und Teilen von Daten im Online-Handel. Für den kooperierenden Mittelstand ist der Zugang zu Daten angesichts des hart umkämpften Marktumfelds von besonders hoher Relevanz.

MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann und Staatssekretär Gerd BillenDer Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES, Dr. Ludwig Veltmann, erläuterte zunächst die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen für den kooperierenden Mittelstand. Gerade in unsicheren Zeiten gewinne der Verbund an zunehmender Bedeutung. Insbesondere das Thema Datenökonomie und Datenzugang spiele als Wettbewerbsfaktor eine mittlerweile zukunftsweisende Rolle. Dabei betonte Veltmann, wie wichtig die datenbasierte Kundenansprache angesichts der Dominanz großer Plattformen wie Amazon sei. Dies belege auch die jüngst vom MITTELSTANDSVERBUND veröffentlichte Data-Sharing-Studie. Amazon verfüge derzeit über Marktanteile von mehr als 46 Prozent und sei energisch dabei, in weitere Geschäftsfelder zu expandieren.

Dabei verwies Veltmann auf das bestehende Missverhältnis zwischen Großplattformen und kleinen und mittleren Unternehmen beim Datenzugang, da Händler auf Amazon aufgrund der in den AGB festgesetzten Exklusivnutzung keinen Zugang zu den von ihnen generierten Daten erhalten würden. Zudem agiere Amazon in einer problematischen Doppelrolle: auf der einen Seite als Händler selbst (Amazon Retail), auf der anderen Seite als Betreiber einer Infrastruktur (Amazon Marketplace). Stattdessen brauche es ein Level Playing Field beim Datenzugang mit fairen Bedingungen für alle Marktteilnehmer. Ansonsten drohten Wettbewerbsverzerrung, Marktkonzentration, höhere Preise und letztlich weniger Auswahl für den Konsumenten.

Staatssekretär Billen ging auf die verschiedenen Frage- und Problemstellungen ein und erklärte zunächst, dass das BMJV dem Thema Data Sharing große Bedeutung beimessen würde. „Wir haben ein ernsthaftes Wettbewerbsproblem“, äußerte Billen und teilte damit die Auffassung des MITTELSTANDSVERBUNDES, derzeit vor einem Ungleichgewicht beim Zugang zu Daten zwischen Großplattformen wie Amazon und kleinen und mittleren Unternehmen zu stehen. Um dieses zu beheben, böten sich zwar vorwiegend wettbewerbsrechtliche Mittel an, die auch von EU-Kommission und Bundeskartellamt geprüft würden – gleichzeitig habe das Problem auch eine datenschutzrechtliche Komponente, die dabei immer mit einzubinden sei.

Mit den Möglichkeiten und Grenzen des Data Sharings habe sich bereits die Datenethikkommission des BMJV intensiv auseinandergesetzt. Dabei wurde auch das Modell einer Datentreuhand untersucht. Billen verwies darauf, dass es beim Schutz personenbezogener Daten auch um den Schutz von Grundrechten gehe. Daher sei die Einwilligung des Verbrauchers bei der Nutzung von Daten auch weiterhin bedeutsam – allerdings räumte er ein, dass die Einholung einer solchen Einwilligung für die gewerblichen Verbundgruppen zugegebenermaßen erschwert sei, weil Verbundgruppen gegenüber dem Verbraucher oftmals nicht unter einer einheitlichen Marke auftreten würden. Es sei daher entscheidend, den Nutzer von den Vorteilen des Teilens seiner Daten zu überzeugen und glaubhaft sowie transparent einen Missbrauch der Daten auszuschließen.

In Bezug auf die großen Plattformen gab er in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es diesen während ihrer Expansionsphase angesichts weniger strenger Datenschutzvorgaben deutlich leichter fiel, in großem Umfang Daten zu sammeln und entsprechend Geschäftsmodelle voranzutreiben. Um diesen Wettbewerbsvorteil und insbesondere den exklusiven Zugriff auf die gesammelten Daten zu kompensieren, sei ein Mitnutzungs- bzw. Portabilitätsrecht für alle Nutzer dieser Plattformen unter Umständen denkbar und zu prüfen.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die grundsätzliche Unterstützung des BMJV für die Anliegen der gewerblichen Verbundgruppen im Bereich des Data Sharings ausdrücklich. Zwar seien im Detail noch einige Fragen in Bezug auf eine zielführende Ausgestaltung des Datenschutzrechts offen, gleichwohl bot das konstruktive Gespräch mit dem Staatssekretär eine sehr gute Grundlage für den weiteren Austausch. DER MITTELSTANDSVERBUND wird daher auch in Zukunft entschlossen bei der Politik und den Ministerien für eine mittelstandsfreundliche Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Datennutzung auf Plattformen eintreten. Hierbei sei auf ein möglichst genossenschaftliches Zusammenwirken der gewerblichen Plattformnutzer besonderes Augenmerk zu richten, so DER MITTELSTANDSVERBUND.

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