DER MITTELSTANDSVERBUND warnt vor unseriösem Schreiben der „ZGV Vertrieb AG“

Unternehmen werden derzeit aufgefordert, für eine offene Forderung bei der „ZGV Vertrieb AG“ hunderte Euro zu zahlen. DER MITTELSTANDSVERBUND weist darauf hin, dass jenes Schreiben nicht dem Verband zuzuordnen ist. Wer ein solches Schreiben bekommen hat, sollte am besten nicht darauf reagieren.

Berlin, 14.11.2019 – Unternehmer werden derzeit mit einem Schreiben einer Anwaltskanzlei aus Hamburg konfrontiert. Inhalt dieses Schreibens ist die Aufforderung zur Zahlung einer offenen Forderung gegenüber der "ZGV Vertrieb AG".

DER MITTELSTANDSVERBUND warnt vor unseriösem Schreiben der „ZGV Vertrieb AG“Im Schreiben wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht, sollte die Zahlung nicht bis zu der gesetzten Frist eingegangen sein. 

DER MITTELSTANDSVERBUND weist darauf hin, dass jenes Schreiben nicht dem Verband zuzuordnen ist. Wer ein solches Schreiben bekommen hat, sollte am besten nicht darauf reagieren: „Es besteht keine rechtliche Pflicht, so etwas zu bezahlen“, sagt Dr. Marc Zgaga, Geschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Die Masche ist nicht neu. Regelmäßig verschicken Betrüger ähnliche Schreiben, die sich häufig sogar als Vertragsfalle entpuppen und Unternehmen zwischen 500 und 1000 Euro kosten können. Zgaga warnt ausdrücklich vor solchen betrügerischen Zahlungsaufforderungen und vor allem davor, Geld an die Absender solcher Schreiben zu überweisen.

Am besten sei es, das Schreiben an den MITTELSTANDSVERBUND oder den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität weiterzuleiten.

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