Dobrindt beschert mittelständischer Transportwirtschaft neues Bürokratiemonster

Änderung von Fahrpersonalgesetz und -verordnung: Auftraggeber sollen zukünftig mehr Verantwortung bei der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten tragen.

Berlin, 02.04.2015 — Seit dem 11. März müssen an der Beförderungskette beteiligte Unternehmen - z.B. Spediteure und Verlader - bei der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten mehr Verantwortung übernehmen. Dies sieht eine Änderung der Fahrpersonalverordnung (FPersV) vor.

Wichtigste Ä nderung ist ein neu gefasster Absatz 2 in Paragraph 20a FPersV. Dieser sieht vor, dass sich der Auftraggeber zukünftig in angemessenen Zeitabständen darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken hat, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen in der Lage ist, die vorgeschrieben Lenk- und Ruhezeiten im Rahmen des Transportauftrags einzuhalten. Diesen neuen Pflichten soll der Auftraggeber demnach vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit nachkommen.

Damit der Auftraggeber seiner neuen Prüfpflicht auch tatsächlich nachkommt, drohen Bußgelder bei Verstößen. Wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig nicht darauf hinwirkt, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen die Sozialvorschriften einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann ihn statt bisher 15.000 Euro jetzt 30.000 Euro kosten. Wie die Auftraggeber ihrer neuen Prüfpflicht ordnungsgemäß nachkommen können, lässt der Gesetzgeber allerdings offen.

Die beschlossene Erweiterung der Verordnung lehnt DER MITTELSTANDSVERBUND ab. "Für einen Unternehmer, der täglich Hunderte von Sendungen zum Transport übergibt, ist es unzumutbar, dass er allen Beteiligten hinterher telefoniert", kritisiert der Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann. Er sieht darüber hinaus Probleme bei der Umsetzung. Einerseits sei der Auftragnehmer nicht verpflichtet, seine Unterlagen offenzulegen oder sensible Auskünfte zu erteilen. Andererseits geht es um personenbezogene Angaben, weshalb er datenschutzrechtliche Bedenken habe.

Eine Neufassung der Verordnung sei laut Bundesverkehrsministerium in Neuverhandlungen mit den Ländern vorstellbar, falls die Regelungstatbestände in der praktischen Anwendung Verbesserungsbedarf zeigen sollten.

Die Verschärfung der Sozialvorschriften hat der Bundesrat Anfang Februar im Rahmen einer Anpassung der bisherigen Regelungen an das EU-Recht als inhaltliche Ergänzung vorgeschlagen. Der Gesetzgeber begründete diese Änderung mit einer in der Vergangenheit nur unzureichenden Konkretisierung darüber, wie der Auftraggeber seine bereits heute gesetzlich geregelte Mitverantwortung für die Einhaltung der Sozialvorschriften wahrzunehmen hat.

Bisher regelte § 20a der FPersV, dass neben den Verkehrsunternehmen auch die mit diesen in geschäftlicher Verbindung stehenden Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrvermittlungsagenturen für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind.

Dem § 20a FPersV Absatz 2 wurden folgende Sätze angefügt: "Die an der Beförderungskette beteiligten Unternehmen haben mit dem Ziel, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, zusammenzuarbeiten und sich abzustimmen. Der jeweilige Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen die Vorschriften einhält. Er hat sich vor dem Vertragsabschluss mit einem Verkehrsunternehmen und während der Vertragslaufzeit in angemessenen Zeitabständen darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen aufgrund seiner personellen und sachlichen Ausstattung sowie seiner betrieblichen Organisation in der Lage ist, die vorgesehenen Transportaufträge unter Einhaltung der Vorschriften durchzuführen."

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