Entwurf zum ElektroG liegt vor – DER MITTELSTANDSVERBUND lehnt diesen nachdrücklich ab

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat einen Entwurf zu Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie einen Entwurf zur Änderung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) zur Konsultation versandt. DER MITTELSTANDSVERBUND beteiligt sich am Verfahren und lehnt den vorgelegten Entwurf zum ElektroG nachdrücklich ab.

Berlin, 19.10.2020 – Die Novellierung des ElektroG dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU des europäischen Parlamentes und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RL 2012/19/EU). In der Richtlinie ist ab 2019 eine Mindestsammelquote von 65 Prozent, gemessen an den durchschnittlichen in den drei Vorjahren in den Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, vorgeschrieben. Das mit dem Referentenentwurf verfolgte Ziel einer geordneten und umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings werden die nun vorgeschlagenen Regelungen nicht zu der gewünschten Zielerreichung beitragen. Vielmehr droht insbesondere dem mittelständischen Handel eine unverhältnismäßig hohe Belastung, die es unbedingt zu verhindern gilt.

Entwurf zum ElektroG liegt vor – DER MITTELSTANDSVERBUND lehnt diesen nachdrücklich ab.„Das vorgeschlagene Verfahren zum ElektroG mutet an wie ein Déjà-vu zum gerade gekippten Batterie-Rücknahmesystem. Schon beim Batterie-Rücknahmesystem hat die schlichte Ausweitung von Sammelstellen zu keiner Steigerung der Erfassungsmengen geführt, obwohl fast in jedem Ladengeschäft die grüne Rücknahmebox stand. Wohin das geführt hat, ist bekannt. Was wir brauchen, sind effiziente, sinnvolle Lösungen, die zur Zielerreichung beitragen und keinen blinden Aktionismus, der stark an Symbolpolitik erinnert. Praktikable Rücknahmestrukturen für Elektroaltgeräte sind vorhanden, sie müssen nur besser kommuniziert und prominenter platziert werden,“ so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Unsere Forderungen im Einzelnen:

a. Bürokratielast abbauen – Überregulierung vermeiden

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht zahlreiche Berichts- und Informationspflichten vor, die einen erheblichen bürokratischen und tatsächlichen Mehraufwand zur Folge haben. Dieser Mehraufwand belastet kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in besonderem Umfang. Er resultiert maßgeblich aus zusätzlichen Rücknahmepflichten (z.B. 0:1-Rücknahme von Geräten mit einer Kantenlänge von mehr als 25 cm), Informationspflichten (z.B. gegenüber Kunden über Rückgabemöglichkeiten sowie über Umgang mit Akkus und Batterien), Dokumentationspflichten bzw. der Kontrolle der Einhaltung bereits geltender gesetzlicher Rahmenbedingungen (bspw. § 7 a Rücknahmekonzept).   

Diese Erweiterung des Pflichtenkatalogs widerspricht den vielfachen Beschlüssen und Beteuerungen der Bundesregierung, europäische Vorgaben stets 1:1 umzusetzen und sie nicht mit zusätzlichen Anforderungen zu versehen. Zudem sollte das in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 22. April 2020 enthaltene Belastungsmoratorium ernst genommen und auch im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt werden. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung die Bürokratielast auf Unternehmen einzudämmen und für den Anwender praktikabel auszurichten. Gerade in Zeiten der Corona-Krise muss dieses Versprechen ernster genommen werden den je und auch dieses Vorhaben daran gemessen werden.

Daher fordert der MITTELSTANDSVERBUND das grundsätzliche Vermeiden von neuen bürokratischen Auflagen, die seitens der Unternehmen in diesem Maße nicht mehr leistbar und damit abzulehnen sind.

b. Keine neue Rücknahmepflichten – statistische Grundlagen verbessern

Bereits heute haben Haushaltskleingeräte laut Umweltbundesamt (UBA) mit über 70 Prozent die höchste Sammelquote unter allen Elektrogeräten, bei Haushaltsgroßgeräten betrug die Sammelquote zuletzt nur 42 Prozent. Um die geforderte Sammelquote in Höhe von 65 Prozent zu erfüllen, wäre folgerichtig ein Hauptaugenmerk auf die weit unterrepäsentierten Großgeräte zu legen. Deren Rücknahme erfolgt allerdings selten am Point of Sale (POS), sondern überwiegend beim Kauf eines vergleichbaren Neugeräts, über kommunale Sammlungen oder direkt bei den kommunalen Wertstoffhöfen.

Zudem ist aus unserer Sicht die nicht ElektroG-konforme Erfassung von Elektroaltgeräten eine wichtige Ursache für die vermeintlich niedrigen Sammelmengen. Hierunter fallen beispielsweise Annahmestellen durch Schrotthändler und Schrottplätze (ohne Zertifizierung als Erstbehandler nach ElektroG) sowie gewerbliche Annahme durch nicht berechtigte Akteure (bspw. Entrümpelungsunternehmen), auch die Eigenrücknahme sollte Berücksichtigung finden. Wir plädieren daher dafür, besser über die bestehenden Rückgabemöglichkeiten zu informieren, anstatt neue zu schaffen, und die statistischen Grundlagen der Erfassung zu optimieren.

Aus genannten Gründen lehnen wir die Ausweitung zur Regelung der Pflichtrücknahmen (Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m2– Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2) ab. Aus heutiger Sicht und unter Berücksichtigung der durchgeführten Studien würde die Ausweitung der Rücknahmepflicht des Handels nicht zur Zielerreichung beitragen und somit keinen Beitrag zur Quotenerfüllung leisten. Wir geben zudem zu bedenken, dass eine zusätzliche, über das allgemeine Maß hinausgehende Verpflichtung einzelner Branchen – hier des Lebensmittelhandels – eine Ungleichbehandlung darstellt, die einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten dürfte.

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Dr. Sabine Schäfer Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen Mehr Infos
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