Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 übergibt Abschlussbericht an Minister Altmaier

Die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, eingesetzte Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 hat nach einem Jahr intensiver Arbeit ihre Empfehlungen für einen neuen Wettbewerbsrahmen der Digitalwirtschaft übergeben. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt zahlreiche positive Ansätze.

Berlin, 09.09.2019 – Die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, eingesetzte Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 unter Vorsitz von Martin Schallbruch, Prof. Dr. Heike Schweitzer und Prof. Achim Wambach, Ph.D. hat heute, nach einem Jahr intensiver Arbeit, ihre Empfehlungen für einen neuen Wettbewerbsrahmen der Digitalwirtschaft an Bundeswirtschaftsminister Altmaier übergeben. DER MITTELSTANDSVERBUND, der sich im Rahmen der Verbändebeteiligung mit einer ausführlichen Stellungnahme zu verschiedenen Fragestellungen geäußert hatte, begrüßt die positiven Ansätze im Abschlussbericht.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt zahlreiche positive Ansätze des Abschlussberichtes der Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0.Peter Altmaier: „Wir können unseren gesellschaftlichen Wohlstand nur bewahren, wenn wir auch in Zukunft in Deutschland und Europa international wettbewerbsfähige Unternehmen haben. Für die Digitalwirtschaft müssen wir dabei die richtige Balance finden: Einerseits müssen wir die Wachstumsmöglichkeiten deutscher und europäischer Digitalunternehmen und Plattformen fördern, andererseits Missbrauch von Marktmacht verhindern und Märkte offen halten. Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 hat nun nach einem Jahr intensiver Arbeit konkrete Vorschläge vorgelegt, wie wir den Wettbewerbsrahmen in Europa für die Digitalwirtschaft gestalten können. Den Experten der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 danke ich sehr herzlich für ihren großen Einsatz.“

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Kommission heute 22 konkrete Empfehlungen mit Blick auf Plattformen, Datenzugang und digitale Ökosysteme ausgearbeitet. So sollen etwa Regeln für marktmächtige Plattformen wie Amazon geschaffen werden. Selbstbegünstigung soll für solche Plattformen verboten werden. Diese Plattformen sollen außerdem verpflichtet werden, Nutzer- und Nutzungsdaten in Echtzeit und in einem interoperablen Datenformat zur Portabilität bereit zu stellen – eine Forderung, die auch DER MITTELSTANDSVERBUND seit geraumer Zeit stellt.

Besonders interessant sind die Ausführungen der Kommission zur Rechtssicherheit bei Kooperationen: Um in der Digital­wirtschaft zu bestehen und die Chancen der technologi­schen Marktveränderungen zu nutzen, müssen Unter­nehmen nach Auffassung der Kommission mit neuen Möglichkeiten der Daten­- und Plattformökonomie experimentieren können. Kooperationen in vielfältiger Form seien Teil dieses Such-­ und Innova­tionsprozesses. Von Unternehmen werde die Unsicherheit über die kartellrechtlichen Grenzen neuartiger Kooperati­onsformen jedoch regelmäßig als ein relevantes Hindernis für den Einstieg in und das Experimentieren mit solchen Kooperationen benannt. Tatsächlich könnten sowohl Daten­kooperationen – also Vereinbarungen zwischen Unterneh­men über das Austauschen, Teilen und Zusammenführen von Daten – als auch Kooperationen beim gemeinsamen Aufbau von Plattformen, digitalen Netzwerken und Ökosystemen schwierige kartellrechtliche Fragen aufwerfen, die Kooperationsbereitschaft bremsen.

Zu einem verwandten Thema (Data-Sharing im Rahmen von E-Commerce) erwartet DER MITTELSTANDSVERBUND in Kürze die Ergebnisse einer in Auftrag gegebenen Studie, welche Data Sharing im Rahmen von E-Commerce-Plattformen aus ökonomischer und juristischer Sicht untersucht und dabei insbesondere eine genossenschaftliche Organisation der gemeinschaftlichen Nutzung von Daten in den Blick nimmt.

Weitere Empfehlungen der Kommission:

  • Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 empfiehlt, die Möglichkeit der Einrichtung von Datentreuhändern zu untersuchen und insoweit verschiedene Modelle zu prüfen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse sollte entschieden werden, mit welchen Instrumenten – möglichst auf europäischer Ebene – das Entstehen solcher Treuhänder gefördert werden kann. 
  • Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 empfiehlt mehr­heitlich, marktbeherrschenden Online­plattformen mit bestimmten Mindestumsätzen oder Nutzerzahlen durch eine Plattform­verordnung bestimmte Verhaltensregeln aufzuerlegen.
  • Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 empfiehlt, marktbeherrschenden Online­plattformen, die in den Anwendungsbereich der Plattform­verordnung fallen, die Begünstigung eigener Dienste im Verhältnis zu Drittanbietern zu untersagen, soweit diese nicht sach­lich gerechtfertigt ist.
  • Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 empfiehlt, markt­beherrschende Online­plattformen, die in den Anwen­dungsbereich der Plattform­verordnung fallen, zu ver­pflichten, ihren Nutzern die Portabilität der Nutzer­ bzw. Nutzungsdaten in Echtzeit und in einem interoperab­len Datenformat zu ermöglichen sowie die Interoperabilität mit Komplementärdiensten zu gewährleisten.

Die Bundesregierung wird die Empfehlungen im Detail prüfen und sich auf europäischer Ebene für eine Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts einsetzen. Die Arbeit der Kommission findet zudem Eingang in die laufenden Arbeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Modernisierung des nationalen Wettbewerbsrechts. Das BMWi wird in Kürze einen Referentenentwurf für ein digitales Wettbewerbsrecht vorlegen (GWB-Digitalisierungsgesetz). 

DER MITTELSTANDSVERBUND wird diesen Prozess intensiv begleiten und dabei weiterhin die Interessen der gewerblichen Verbundgruppen und deren Anschlusshäuser vertreten.  

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