FDP: 10 Thesen zur Entlastung von Mittelstand und Handwerk

Die FDP Bundestagsfraktion diskutiert über die in einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft erarbeiteten 10 Thesen zur Entlastung des Mittelstandes.

Berlin, 21.05.2019 – Zu einer Frühstücksdebatte hatte die FDP Bundestagsfraktion unter Leitung von Michael Theurer MdB verschiedene Wirtschaftsvertreter, darunter Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, zu einer Aussprache über eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft zur Entlastung des Mittelstandes eingeladen.

Die FDP Bundestagsfraktion diskutiert über die in einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft erarbeiteten 10 Thesen zur Entlastung des Mittelstandes.Der Bürokratieexperte des IW, Dr. Heiner Röhl, stellte zunächst die von seinem Haus erarbeiteten Thesen vor, im Einzelnen:

  • Dokumentationspflichten beim Mindestlohn vereinfachen
  • Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten praxisnäher ausgestalten
  • Grenze für Buchführungspflichten anheben
  • Aufbewahrungspflichten verkürzen
  • Zeitnahe Betriebsprüfung gewährleisten
  • Unternehmensgründungen erleichtern
  • Eine Anlaufstellt für alles bei Gründung einrichten
  • Vergaberecht vereinfachen
  • Register modernisieren und Verwaltungsleistungen digitalisieren
  • Bürokratiebremse zu „One in, two out” weiterentwickeln

Grundsätzlich erfuhren die Thesen von den Wirtschaftsvertretern großen Zuspruch, da das IW viele dieser Thesen mit Zahlen und Fakten unterlegt hatte, mit denen die politische Debatte versachlicht werden kann.

Dr. Veltmann hob in seinem Statement hervor, dass dabei allerdings einige zentrale Themen, aus denen sich ebenfalls erhebliche Restriktionen für mittelständische Unternehmen ergäben, ausgeblendet seien. So könnten die meisten mittelständischen Unternehmen nur noch in Kooperation mit anderen dem immer schärferen internationalen Wettbewerb etwas entgegenstellen. Umso nötiger sei dies in Zeiten der Digitalisierung. Hier müsse alles vermieden werden, was Zusammenschlüsse als Verbundgruppen erschwere. So behinderten datenschutzrechtliche Regelungen sowie das Wettbewerbsrecht zunehmend. Zugleich dürfe das Kind aber auch nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Nicht jede Form von Bürokratieabbau fördere automatisch den Mittelstand. Beispielsweise müsse bei einer Forderung nach Grenzanhebung der Buchführungspflichten bedacht werden, dass dies unter Umständen Kooperationsmöglichkeiten von kleineren und mittleren Unternehmen einschränke, da es hierzu einer Transparenz der wirtschaftlichen Verhältnisse in jedem einzelnen Falle bedürfe.  

Einig waren sich die Beteiligten darin, dass gerade auch auf europäischer Ebene auf ein besseres Verständnis für die bürokratische Überforderung mittelständischer Unternehmen infolge praxisfremder Regelungsinitiativen hingewirkt werden müsse.

Die Gastgeber luden die Verbände ein, auf der Grundlage der Thesen und der Erkenntnisse aus der Diskussion die Gespräche weiter fortzusetzen und mit Zahlen und Fakten aus den verschiedenen Häusern anzureichern.

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