Förderprogramm „Digital Jetzt“: Bundeswirtschaftsministerium unterstützt die Digitalisierung des Mittelstands

Mittelständische Unternehmen aller Branchen können zukünftig finanzielle Zuschüsse zu Investitionen in die Digitalisierung ihrer Unternehmen erhalten. Ab dem 7. September 2020 fördert das Bundeswirtschaftsministerium entsprechende Vorhaben im Rahmen seines neuen Förderprogramms „Digital Jetzt“ in substanzieller Höhe. Hiervon können auch Verbundgruppen und ihre Anschlusshäuser profitieren.

Berlin, 13.08.2020 – Die Digitalisierung eröffnet den mittelständischen Unternehmen gerade jetzt vielfältige wirtschaftliche Chancen. Durch die digitale Weiterentwicklung bestehender Geschäftsmodelle, intelligente Arbeitsprozesse, eine engere Kundenbindung und eine allgemein bessere Vernetzung haben sie die Möglichkeit, im Wettbewerb mit den großen Online-Plattformen auch in Zukunft mitzuhalten. Dafür sind allerdings Investitionen sowohl in digitale Technologien als auch in die entsprechende Weiterbildung der Beschäftigten nötig.

Ab dem 7. September 2020 startet das Bundeswirtschaftsministerium sein neues Förderprogramm „Digital Jetzt“.Angesichts der Coronakrise und einer angespannten wirtschaftlichen Situation sind die für Investitionen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in vielen kleinen und mittleren Unternehmen derzeit knapp. Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) kommt daher zur rechten Zeit und kann kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Investitionen anteilig unterstützen.

Vielfältige Projekte im Mittelstand können gefördert werden

Förderberechtigt sind im Rahmen des Programms grundsätzlich Unternehmen aus allen Branchen mit Sitz in Deutschland und 3 bis 499 Beschäftigten. Dabei sind auch Handwerksbetriebe sowie freie Berufe eingeschlossen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt dabei in Form von nicht-rückzahlbaren  Zuschüssen  zu den Investitionskosten für Digitalisierungsvorhaben der Unternehmen, wobei sich die Förderung auf zwei Module verteilt:

  • Im ersten Fördermodul werden Investitionen in digitale Technologien – sowohl Hardware als auch Software – gefördert, insbesondere wenn sie der internen und externen Vernetzung des Unternehmens dienen.
  • Im zweiten Fördermodul sind Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten förderfähig, in deren Rahmen diese im Umgang mit digitalen Technologien geschult werden.

Unternehmen können eine Förderung sowohl im ersten, im zweiten als auch in beiden Fördermodulen beantragen. Zwar muss jedes Unternehmen grundsätzlich einen eigenen Förderantrag stellen, es können sich aber auch mehrere Unternehmen mit einem abgestimmten Vorhaben im Rahmen eines Wertschöpfungsnetzwerks bewerben. Alle Anträge können ab dem 7. September 2020  über ein Antragstool online gestellt werden. Das BMWi bietet jedoch schon vorab umfangreiche Informationen zum Förderprogramm auf seiner Homepage.Insgesamt soll das Förderprogramm bis voraussichtlich 2023 laufen.

Förderhöhe variiert nach Unternehmensgröße und Antragszeitpunkt

Die maximale Fördersumme ist auf 50.000 Euro pro Unternehmen  gedeckelt, lediglich bei Investitionen im Rahmen von Wertschöpfungsnetzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro im ersten Modul und 3.000 Euro im zweiten Modul. Die letztendliche Höhe des Förderzuschusses bemisst sich anteilig an den jeweiligen Investitionskosten des Unternehmens. Zusätzlich ist die Förderquote nach Unternehmensgröße gestaffelt. Als Beitrag zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise gelten für alle bis zum 30. Juni 2021  eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Ab dem 1. Juli 2021 sollen dann die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten gelten (in Klammern):

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %

Bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen kann die Förderquote zusätzlich erhöht  werden. Dies gilt für Investitionen in IT-Sicherheit, für Investitionen von Unternehmen in strukturschwachen Regionen sowie bei Anträgen von Unternehmen im Rahmen von kooperierenden Wertschöpfungsnetzwerken. Von letzterem könnten je nach Investitionsvorhaben auch Verbundgruppen und ihre Anschlusshäuser profitieren.

Digitalisierungsplan ist für Antragstellung erforderlich

Jedes Unternehmen muss bei der Beantragung einen Digitalisierungsplan  darlegen. Dieser soll das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreiben, die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutern und den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen sowie die mit der Investition zu erreichenden Ziele aufzeigen. Es ist vorgesehen, dass alle Angaben zum Digitalisierungsplan direkt im Antragstool – anhand von Leitfragen – eingetragen werden. Außerdem müssen Unternehmen insbesondere beachten, dass das Digitalisierungsvorhaben zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen  haben darf. Nach der Bewilligung muss dieses in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden und das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel gegenüber dem Projektträger – dem Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) nachweisen. Denn erst nach Abschluss des Investitionsvorhabens werden die entsprechenden Zuschüsse an das jeweilige Unternehmen ausgezahlt. Das Unternehmen muss die Investition somit zunächst selbst finanzieren.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das Förderprogramm „Digital Jetzt“ grundsätzlich als wichtigen Beitrag, die kleinen und mittleren Unternehmen gerade in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage bei ihren Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen. Das BMWi hat gut daran getan, den Kreis der förderberechtigten Unternehmen relativ groß zu ziehen und auch unterschiedliche Arten von Investitionen in Digitalisierung zu fördern. Auch für den kooperierenden Mittelstand besteht hier Potenzial, von der Förderung zu profitieren und sich durch geeignete Investitionen stärker für die Zukunft aufzustellen.

Sehr bedauerlich und wenig zielführend ist allerdings die Tatsache, dass die Investitionszuschüsse grundsätzlich erst nachgelagert an die Unternehmen ausgezahlt werden sollen. Da viele mittelständische Unternehmen gegenwärtig über kaum Eigenkapital zur Finanzierung von Investitionen verfügen, wird die lediglich nachgelagerte Förderung nur begrenzte Anreize für Investitionen und eine Beantragung der Fördermittel setzen können. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES wäre es stattdessen wünschenswert, wenn zumindest ein Teil der Zuschüsse vorab als Anschubfinanzierung gewährt würde. Um eine Überforderung gerade kleiner Unternehmen zu vermeiden, ist es zudem erforderlich, diesen sehr konkrete und niedrigschwellige Handreichungen für die Angaben zum Digitalisierungsplan zur Verfügung zu stellen. Nur so kann ihnen eine Antragstellung erleichtert werden. Trotz der Schwächen des Programms möchten wir den Verbundgruppen und ihren Anschlusshäusern nahelegen zu prüfen, ob sich von ihnen geplante Investitionsvorhaben für eine Förderung eignen könnten. Da die Förderquoten im ersten Jahr besonders hoch sind, empfiehlt sich zudem eine Antragstellung bis einschließlich Juni 2021.

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