Gute Nachrichten für den Handel: Kartenzahlungen bald günstiger

EU-Kommission, Rat und Parlament haben sich auf Obergrenzen für Händlerentgelte bei Kartenzahlungen geeinigt. Auch das deutsche Girocard-System ist betroffen.

Brüssel/Köln, 22.01.2015 — Die Akzeptanz von Kredit- und Debitkarten für Händler in Deutschland wird bald günstiger. Bereits Ende Dezember 2014 haben sich die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat in sogenannten Trilog-Verhandlungen auf einen Kompromiss zur geplanten Verordnung über Interbankenentgelte für kartenbasierte Zahlungsvorgänge (sog. MIF-Verordnung) geeinigt. Die nun noch ausstehende Zustimmung von Rat und Parlament im Laufe der nächsten Wochen gilt als rein formaler Akt. Mit Änderungen ist nicht zu rechnen. Sechs Monate später, also voraussichtlich im Spätsommer/Herbst 2015 werden sodann die Preisobergrenzen in Kraft treten.

0,3 Prozent für Master- und Visacard

Bei Kreditkarten mit Vier-Parteien-System wie Visa und Mastercard begrenzt die MIF-Verordnung die Interbankenentgelte auf 0,3 Prozent vom Transaktionswert. Eindeutige Drei-Parteien-Systeme wie Amex und Diners sowie auf ein Firmenkonto bezogene Commercial Cards werden nicht reguliert. Dafür dürfen Händler die Annahme solcher teureren Kreditkarten-Varianten abweisen.

0,2 Prozent für Maestro und V-Pay

Für multinationale Debitkarten-Systeme wie Maestro und V-Pay legt die Verordnung eine Obergrenze für das Interbankenentgelt von 0,2 Prozent des Transaktionswerts fest. Die Deckelung auf 0,2 Prozent gilt grundsätzlich auch für nur innerhalb eines EU-Staats eingesetzte Debitkarten, wie z.B. die deutsche Girocard (ehemals EC-Karte). Allerdings erlaubt die MIF-Verordnung den nationalen Gesetzgebern an dieser Stelle zwei Formen abweichender Regelungen: Zum einen dürfen die nationalen Gesetzgeber auch eine niedrigere Höchstgebühr festlegen. Als Möglichkeit nennt der Text der Verordnung explizit einen maximalen Festbetrag von 5 Cent pro Transaktion. Zum anderen dürfen die EU-Staaten für eine Übergangsfrist von fünf Jahren statt der Obergrenze von 0,2 Prozent pro Transaktion alternativ ein Maximum von 0,2 Prozent für den gewichteten Durchschnitt aller Transaktionen eines Debitkarten-Systems vorschreiben.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den nun gefundenen Kompromiss im Bereich der Kreditkarten und erwartet, dass dies zu einer deutlich höheren Akzeptanz von Kreditkarten im Einzelhandel führen wird. "Bislang lehnen viele Händler noch Kreditkarten ab, weil sie hierfür teilweise bis zu 3 Prozent Interbankenentgelt zahlen müssen", erklärt Dr. Marc Zgaga, stellvertretender Geschäftsführer des Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes.

Wichtiger noch aber sei die Tatsache, dass die MIF-Verordnung auch das deutsche Girocardsystem einbezieht. "DER MITTELSTANDSVERBUND tritt insoweit dafür ein, dass die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der MIF-Verordnung von der ihr eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht und einen maximalen Festbetrag von 5 Cent pro Transaktion als Interbankenentgelt festlegt", so der MITTELSTANDSVERBUND-Zahlungsexperte.

Ob das vom Bundeskartellamt erst kürzlich zusammen mit der Deutschen Kreditwirtschaft DK vereinbarte Modell der bilateralen Gebührenverhandlungen zwischen sogenannten Konzentratoren auf Seiten der Händler und den Banken auch nach dem Inkrafttreten der MIF-Verordnung noch eine Bedeutung haben werden, ist derzeit offen.

Weitere Informationen:

Girocard-Aktion des MITTELSTANDSVERBUNDES vorerst gestoppt
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