Insolvenzanfechtung: Eckpunktepapier sorgt für Aufregung

Ein angeblich vom Justizministerium entwickeltes Eckpunktepapier berücksichtigt wesentliche Kritikpunkte des MITTELSTANDSVERBUNDES und lässt hoffen, dass die genannten Reformansätze noch im laufenden Gesetzesvorhaben zum Konzerninsolvenzrecht Berücksichtigung finden könnten.

Berlin, 14.10.2014 — Die Diskussion um die insbesondere vom MITTELSTANDSVERBUND seit langem geforderte Reform der Regelungen zur Vorsatzanfechtung scheint in eine entscheidende Phase eingetreten zu sein. Anlass für diese Vermutung gibt ein vor kurzem aufgetauchtes, sogenanntes "Eckpunktepapier für eine Reform des Anfechtungsrechtes".

Während der VID Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. behauptet, das Eckpunktepapier sei vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entwickelt und am 10.09.2014 den Regierungsfraktionen zur Abstimmung vorgelegt worden, wurde dem MITTELSTANDSVERBUND diese Information auf direkte Nachfrage beim BMJV nicht bestätigt.

Dr. Marc Zgaga, stellvertretender Geschäftsführer des Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes, erklärt dazu: "Egal, wer als Urheber des Eckpunktepapieres verantwortlich zeichnet - die dort aufgenommenen Lösungs- und Reformansätze, die in wesentlichen Teilen die vom MITTELSTANDSVERBUND geäußerte Kritik aufnehmen und konkrete Vorschläge zur Wiederherstellung der Planungs- und Rechtssicherheit, insbesondere für den betroffenen Mittelstand, unterbreiten, sind richtig und unterstützenswert."

Das Eckpunktepapier enthält insbesondere die folgenden Punkte:

  • Wiederherstellung der Planungs- und Rechtssicherheit für den Geschäftsverkehr
  • Änderung der Begrifflichkeiten: aus der vorsätzlichen Anfechtung soll die Anfechtung wegen "unlauterer Benachteiligung" werden
  • Tatbestands-Katalog: das Gesetz soll künftig die Fälle der unlauteren Benachteiligung abschließend aufzählen
  • Beweislastregelung: der in Anspruch genommene Gläubiger soll beweisrechtlich besser gestellt werden
  • verkehrsübliche Zahlungserleichterungen sollen für sich genommen kein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners mehr sein
  • die Anfechtungsfrist für die Vorsatzanfechtung soll von 10 auf 5 Jahre reduziert werden.

"Es ist verständlich, dass das Eckpunktepapier insbesondere in den Reihen der Insolvenzverwalter für gehörige Aufregung gesorgt hat", so Zgaga. Die u.a. vom VID geäußerte Kritik am Eckpunktepapier sei allerdings aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES in ganz wesentlichen Teilen nicht berechtigt. "Vielmehr ist zu konstatieren, dass mit dem vorliegenden Eckpunktepapier ein durchdachter Lösungsansatz auf dem Tisch liegt, der das insbesondere für Verbundgruppen und ihre Anschlusshäuser bestehende Risiko, wegen des Abschlusses von im Wirtschaftsleben üblichen Zahlungserleichterungen, z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen, durch den (späteren) Insolvenzverwalter des Kunden auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden, in entsprechender Weise berücksichtigt", erklärt der Rechtsexperte des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Ob tatsächlich - wie vom VID behauptet - die Gefahr besteht, dass durch die im Eckpunktepapier vorgeschlagene Privilegierung sog. institutioneller Gläubiger wie Sozialkassen und Fiskus im Bereich von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen während der Krise (also in den letzten drei Monaten vor Insolvenzantragstellung) die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren sowie die Sanierungschancen deutlich sinken werden, sei fraglich und bedürfe der weiteren Prüfung. Die grundsätzliche Prognose des VID, dass nicht der Mittelstand, sondern allein die institutionellen Gläubiger, durch die geplanten Neuregelungen privilegiert würden, wird vom MITTELSTANDSVERBUND so nicht geteilt.

DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich aktuell beim BMJV sowie der Politik insgesamt dafür ein, dass die im Eckpunktepapier aufgenommenen Lösungs- und Reformansätze zur Wiederherstellung der Planungs- und Rechtssicherheit, insbesondere für mittelständische Unternehmen, in eine Reform der Insolvenzordnung münden. Dabei drängt DER MITTELSTANDSVERBUND insbesondere darauf, die im Eckpunktepapier niedergeschriebenen Reformansätze möglichst noch im Rahmen des derzeitig diskutierten Gesetzesvorhabens zum Konzerninsolvenzrecht zu berücksichtigen. Dies hätte den Vorteil, dass eine Lösung der drängenden Probleme kurzfristig erreichbar wäre.

"Die Politik, insbesondere das BMJV und die Regierungsfraktionen, sind aufgerufen, jetzt zügig zu handeln und die noch erforderlichen Schritte bis zur Änderung der Insolvenzordnung anzugehen und damit den Auftrag des Koalitionsvertrages zu erfüllen", fordert Zgaga.

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