Insolvenzanfechtung: Justizministerium kehrt an Verhandlungstisch zurück

Nach langer Sendepause gelingt es dem MITTELSTANDSVERBUND, das Thema erneut auf die politische Agenda zu nehmen. Union und SPD haben die Reformgespräche mit Ministeriumsvertretern wieder aufgenommen.

Berlin, 19.12.2014 — Nachdem das Bundesjustizministerium (BMJV) die Verhandlungen über dringend notwendige Änderungen im Bereich der Insolvenzanfechtung im vergangenen Oktober überraschend abgebrochen hatte, haben Union und SPD die Reformgespräche mit Ministeriumsvertretern nun wieder aufgenommen und entsprechende Eckpunkte besprochen. Hierfür hatte sich DER MITTELSTANDSVERBUND stark gemacht.

Nach Aussage der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie des zuständigen Berichterstatters Prof. Heribert Hirte soll im Mittelpunkt der Reform eine zielgenaue Begrenzung der Vorsatzanfechtung stehen. Das fordert DER MITTELSTANDSVERBUND seit mehr als einem Jahr.

Rückforderungen eines Insolvenzverwalters sollen künftig nicht mehr darauf gestützt werden, dass der Gläubiger dem Schuldner mit einer Stundung oder einer Ratenzahlungsvereinbarung über eine kurzfristige Liquiditätslücke hinweg geholfen hat. Die Frist für die Anfechtung soll für diese Fälle von zehn auf vier Jahre verkürzt werden. Zudem soll eine Rückforderung weitergehender als bisher ausgeschlossen sein, wenn der Leistung des Schuldners eine gleichwertige Gegenleistung des Gläubigers gegenübersteht (sogenannte Bargeschäfte). Damit soll auch sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer vor einer Rückforderung von Löhnen geschützt sind, soweit diese die Gegenleistung für eine Arbeitsleistung innerhalb der vergangenen drei Monate darstellen.

"DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt ganz ausdrücklich, dass das bislang eher durch Trägheit aufgefallene Justizministerium an den Verhandlungstisch zurückgekehrt zu sein scheint und nun die überfällige Reform der Insolvenzanfechtung angehen möchte", sagt Dr. Marc Zgaga, stellvertretender Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Mittelstandskooperationen. Dies sei auch dringend notwendig, um dem besonders betroffenen Mittelstand die bislang fehlende Rechts- und Planungssicherheit möglichst schnell zurückzugeben.

"Das BMJV ist aufgefordert, nun so schnell wie möglich zielgenaue gesetzliche Formulierungen auszuarbeiten und vorzulegen", erklärt Zgaga. Die Koalition will sich dann mit dem Vorschlag beschäftigen und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Hierfür werde sich DER MITTELSTANDSVERBUND weiter nachhaltig einsetzen und dabei besonders darauf achten, dass die mittelständigen Interessen im Rahmen des Gesetzentwurfes ausreichend und zielgenau berücksichtig werden.

Solange das Thema noch nicht im Rahmen einer Gesetzesänderung gelöst ist, sind Unternehmen gut beraten, ihren Versicherungsschutz genau zu überprüfen. "Im Rahmen der R+V-ProfiPolice WKV plus bietet die R+V ab sofort auch eine Zusatzdeckung bei Insolvenzanfechtungen an - mit echter Rückwirkung", so Zgaga.

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