Jahreswirtschaftsbericht 2020: Bundesregierung mutlos bei der Entlastung mittelständischer Unternehmen

Für die Bundesregierung ist ein Ende der wirtschaftlichen Schwächephase in Sicht. Gleichzeitig fehlen laut MITTELSTANDSVERBUND die jetzt notwendigen politischen Maßnahmen zur gezielten Entlastung bei Steuern und Energiepreisen.

Berlin, 30.01.2020 – Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch ihren unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellten Jahreswirtschaftsbericht für das Jahr 2020 veröffentlicht. Darin nimmt sie wie in jedem Jahr eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen konjunkturellen Situation vor und präsentiert ihre eigenen Maßnahmen sowie zukünftigen Vorhaben zur Stärkung der deutschen Wirtschaft.

Im diesjährigen Bericht zeichnet die Bundesregierung ein Bild der relativen Entspannung der konjunkturellen Entwicklung. Nach einem sehr geringen wirtschaftlichen Wachstum von lediglich +0,6 Prozent im vergangenen Jahr wird für 2020 nun ein Wachstum des BIP in Höhe von +1,1 Prozent erwartet. Dies sei unter anderem auf die leicht verbesserten Perspektiven der globalen Konjunktur sowie den Wegfall innereuropäischer Unsicherheiten im Zuge des nun verbindlich terminierten Brexits zurückzuführen. Daher erwartet die Bundesregierung auch eine leichte Erholung der zuletzt schwächelnden exportorientierten Industrie, wohingegen die Binnenwirtschaft derzeit ohnehin robust aufgestellt sei. Ob diese Einschätzung tatsächlich Grund für Gelassenheit bietet, darf bezweifelt werden. Denn nicht nur die schärfere Konkurrenz aus dem Ausland, sondern vor allem auch hohe Steuer- und Abgabenlasten sowie überbordende Bürokratie bremsen die Dynamik aus.

Zwar kann die Bundesregierung darauf verweisen, in verschiedenen Politikfeldern von der Digital- über die Energie- bis zur Arbeitsmarktpolitik eine Reihe von Initiativen ergriffen zu haben. Doch diese Maßnahmen bringen in den allermeisten Fällen bisher keine spürbaren Entlastungen für mittelständische Unternehmen und greifen deutlich zu kurz. Gerade in den drängenden Bereichen wie der Unternehmensbesteuerung oder bei den Strompreisen scheut die Bundesregierung in ihrem Bericht klare Festlegungen und belässt es bei vagen Prüfaufträgen. Der Bundeswirtschaftsminister bleibt zudem oft Einzelkämpfer und erhält für seine Vorschläge keine Unterstützung von den Kabinettskollegen.

So enthält der Bericht überwiegend Allgemeinplätze: Die Bundesregierung wolle „kleine und mittlere Unternehmen in ihren aktuellen Herausforderungen […] unterstützen“, und es sei ihr Ziel, „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in einem umfassenden Politikansatz zu verbessern“. Konkrete Schritte werden jedoch nicht genannt. In Hinblick auf gerade im internationalen Vergleich angebrachte steuerliche Entlastungen der Unternehmen heißt es lediglich: „Die Bundesregierung überprüft die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts auch vor dem Hintergrund der Steuersatzsenkungen in den USA und in europäischen Nachbarländern wie dem Vereinigten Königreich, Belgien und Frankreich laufend. Deutsche Unternehmen und vor allem der Mittelstand sollen weltweit wettbewerbsfähig bleiben.“ Gerade diese Wettbewerbsfähigkeit kann aber nur durch konkrete Senkungen der Steuersätze oder eine verbesserte Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer auf Einkommen- und Körperschaftsteuer erreicht werden.

Ähnlich vage sind die Ausführungen zur Energiepolitik: Bundeswirtschaftsminister Altmaier konstruiert zwar ein vermeintlich „magisches Zieldreieck der Energiepolitik“ aus Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. Was dies jedoch in Bezug auf Strompreise und EEG-Umlage konkret bedeutet, lässt der Bericht offen. Dabei wäre der Einstieg in die CO2-Bepreisung ein idealer Zeitpunkt gewesen, um die mittelstandsfeindliche EEG-Umlage endlich komplett abzuschaffen. So hatte der Bundeswirtschaftsminister bei der Vorlage seiner Mittelstandsstrategie im vergangenen Jahr dem Mittelstand zugesagt, dass er einer CO2-Bepreisung nur zustimmen werde, wenn dadurch der Strompreis sinke. Leider ist im Jahreswirtschaftsbericht davon nichts zu lesen.

Ausdrücklich zu begrüßen ist im Bericht das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Schaffung eines fairen Wettbewerbs in der digitalen Wirtschaft im Zuge der geplanten 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hier ist ihr erklärtes Ziel, „den Missbrauch durch marktmächtige Unternehmen schneller und effektiver zu unterbinden und Monopolisierungstendenzen auf Plattformmärkten entgegenzuwirken.“ Nun gilt es, dass dies zur Beendigung der aktuell massiven Wettbewerbsnachteile des Mittelstandes schnellstmöglich auch rechtlich abgesichert wird.

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