Kartellrecht: Neuer Vorschlag verspricht bessere Datenökonomie im Verbund

Das Bundeswirtschaftsministerium stellte jüngst seine Pläne für ein Kartellrecht vor. Ansatzpunkt dabei: Mehr Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft. Auch für den kooperierenden Mittelstand könnten sich daraus einige Erleichterungen in der Plattform-Ökonomie ergeben.

Berlin, 15. Oktober 2019 – In der vergangenen Woche stellte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erste Ansätze zur Novellierung des bestehenden wettbewerbsrechtlichen Rahmens vor. Ein endgültiger Gesetzesvorschlag soll nach der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung erfolgen. Mit den vorgestellten Ansätzen zur Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll insbesondere ein besserer Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft geschaffen werden.

Beschränkung digitaler Marktmacht

Das Bundeswirtschaftsministerium stellte jüngst seine Pläne für ein Kartellrecht vor.So enthält der Entwurf mehrere Änderungen, die insbesondere auf die zunehmende Marktmacht großer Online-Plattformen und die damit verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen abzielen. Hier sollen wirksame Regeln etabliert werden, die ein Ausnutzen der digitalen Marktmacht verhindern oder zumindest erschweren sollen. Die zunehmende Konzentration im E-Commerce – getrieben durch erstarkende Daten-Monopole – bildet gerade für den kooperierenden Mittelstand eine Zugangsschranke zur digitalen Wirtschaft. Die Schaffung gleicher wettbewerbsrechtlicher Rahmenbedingungen begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND daher ausdrücklich.

Der Entwurf statuiert dabei zunächst, dass die Verweigerung des Zugangs zu Daten unter bestimmten Voraussetzungen wettbewerbsbeschränkend und damit unzulässig ist. Weiterhin soll eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass auch der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten eine Form der Marktmacht darstellen kann. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Wettbewerbsbeschränkungen auch unterhalb der Schwelle der Marktmacht stattfinden können. So soll die Verweigerung des Zugangs zu Daten dann unzulässig sein, wenn andere Unternehmen auf diesen Datenzugang angewiesen wären.

Schnellere Reaktion der Behörden und mehr Rechtssicherheit

Da der schnelle Zugang zu Daten teilweise äußerst relevant für die betroffenen Unternehmen ist, wird vorgeschlagen, dass das Bundeskartellamt auch einstweilige Maßnahmen in diesem Bereich erlassen kann. Auch wenn bereits heute – zumindest theoretisch – die Verhinderung des Datenzugangs wettbewerbsbeschränkend und damit unzulässig ist, schrecken viele Unternehmen oftmals aufgrund der erfahrungsgemäß langen Verfahren und einem ungewissem Ausgang vor einer kartellrechtlichen Geltendmachung zurück. Dies soll sich durch die Kompetenz-Erweiterung des Bundeskartellamts ändern.

Die Rechtsunsicherheit bezieht sich aktuell jedoch nicht ausschließlich auf die Erfolgsaussichten eines kartellrechtlichen Verfahrens zu Herausgabe von Daten. Viele Verbundgruppen können das volle Potential der Datenökonomie jedoch nicht voll ausschöpfen. Dies ist vor allem der hohen Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Datensammlung und -Verarbeitung im Verbund geschuldet. Um dieser Rechtsunsicherheit zu begegnen und positive Anreize für neue insbesondere kooperative Geschäftsmodelle zu schaffen, sollen Unternehmen zukünftig die Möglichkeit haben, ihre Geschäftsmodelle vorab durch das Bundeskartellamt prüfen zu lassen.

Fazit

DER MITTELSTANDSVERUND sieht es als dringend erforderlich an, das erhebliche Potential zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Kooperationen durch eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erschließen. Nur so können die aktuellen Benachteiligungen aufgehoben werden. Gegenwärtig ist das Wettbewerbsrecht nicht in der Lage, die Asymmetrien im Online-Handel aufzubrechen und die Marktmacht der großen Plattformen zu kontrollieren. Leidtragende sind deshalb bisher die kleinen und mittleren Unternehmen des kooperierenden Mittelstands. Wenn sie über die großen Plattformen als Nutzer Handel treiben, sind sie durch den vom Plattformbetreiber verwehrten Zugang zu den von der Plattform gesammelten Daten benachteiligt. Wenn Verbundgruppen hingegen selbst Plattformen aufbauen und Daten innerhalb ihrer Mitgliedsunternehmen teilen wollen, stehen dem neben der Dominanz der großen Plattformen auch wettbewerbsrechtliche Vorbehalte entgegen. Gerade diese Probleme würden mit den oben genannten Änderungen der 10. GWB-Novelle endlich angegangen und zumindest teilweise gelöst. DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt diese daher nachdrücklich und hofft, dass sie auch das weitere Gesetzgebungsverfahren überleben werden. Nur dann besteht eine realistische Aussicht auf mehr Wettbewerb im Online-Handel.

Der Referentenentwurf befindet sich gegenwärtig in einem frühen Stadium und muss noch von den anderen beteiligten Ressorts geprüft werden. Anschließend wird das BMWi ihn offiziell veröffentlichen und den Verbänden die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme geben. Dies soll in naher Zukunft geschehen. Auch DER MITTELSTANDSVERBUND wird das Gesetzgebungsverfahren mit kritischem Auge konstruktiv begleiten.

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