Kartellrechts-Compliance in Verbundgruppen

DER MITTELSTANDSVERBUND startet eine Initiative zum kartellrechtskonformen Verhalten in Verbundgruppen. Verbandsmitglieder erhalten Informationen und Schulungen.

Berlin, 10.06.2016 - Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet hat das auf den Schutz des Wettbewerbs gerichtete Kartellrecht in den letzten Jahren im deutschen sowie internationalen Raum an Bedeutung gewonnen. Die Gefahr für Unternehmen, durch Verstöße einzelner Mitarbeiter mit Geldbußen - teilweise in Millionenhöhe - belegt zu werden, scheint angesichts der sehr aktiven Kartellbehörden stetig zu wachsen.

Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet

Während aber bis vor einigen Jahren primär Konzerne und Großunternehmen
kartellrechtlich auffällig wurden, geraten heute zunehmend auch mittelständische Unternehmen und Verbundgruppen in den Fokus der Ermittlungen. Doch damit nicht genug. Auch die Verfolgungstätigkeit der Kartellbehörden hat sich verändert.

"Die Behörden ahnden nicht mehr nur horizontale, also zwischen Wettbewerbern vereinbarte Kernverstöße (wie etwa Preisabsprachen), sondern auch vertikale, also zwischen Unternehmen verschiedener Wertschöpfungsstufen vereinbarte Wettbewerbsbeschränkungen mit sehr empfindlichen Bußgeldern", warnt Dr. Marc Zgaga, MITTELSTANDSVERBUND-Geschäftsführer. Aus diesem Grund will der Geschäftsführer Dr. Marc ZgagaSpitzenverband des kooperierenden Mittelstands das Thema Kartellrecht in Verbundgruppen unter Compliance-Gesichtspunkten künftig verstärkt beleuchten.

Der Verband hat deshalb Dokumente zur Verwendung in der Praxis erarbeitet:

Mit den Allgemeinen Informationen zu kartellrechtskonformem Verhalten erhalten MITTELSTANDSVERBUND-Mitglieder grundsätzlich Informationen zur Ausführung des Kartellrechts sowie Grundzüge zum kartellrechtskonformen Verhalten speziell in Verbundgruppen. Die beiden Muster-Dokumente verstehen sich als Vorlagen zur Individualisierung und Verwendung in der Praxis.

MITTELSTANDSVERBUND empfiehlt Compliance-Schulung

„Neben der Einführung und Umsetzung der Muster-Dokumente zum Kartellrecht in Verbundgruppen empfiehlt sich eine begleitende Compliance-Schulung der Mitarbeiter, um größere Akzeptanz für ein kartellrechtskonformes Verhalten zu erzielen“, erklärt Zgaga, der im Verband für Kartellrechtsfragen zuständig ist. Zgaga hat bereits zahlreiche Verbundgruppen in diesem Bereich beraten und geschult. „Für Fragen rund um das Thema Kartellrecht oder auch für Compliance-Schulungen stehen DER MITTELSTANDSVERBUND und die Akademie der Verbundgruppen gerne zur Verfügung“, so der Rechtsexperte. Das gelte auch bei Fragen zur Erfa-Arbeit, dem Verbundgruppen-internen Informationsaustausch, für organisierte Marktinformationssysteme oder für Fragen zur Kommunikation mit Lieferanten.

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