Koalitionsvertrag-Check: Bürokratieabbau und Mittelstandsfinanzierung

Die mittelständischen Unternehmen können unter der zukünftigen Bundesregierung auf Entlastungen bei bürokratischen Pflichten hoffen. Im Koalitionsvertrag finden sich einige Ansätze, die hier Abhilfe schaffen sollen. Ein großer Wurf ist allerdings nicht zu erwarten. Auch auf dem wichtigen Feld der Mittelstandsfinanzierung kündigen sich Neuerungen an. Diese könnten die Finanzierung von Investitionen teilweise erleichtern, in manchen Fällen aber auch erschweren.

Berlin, 07.12.2021 – In unserer mehrteiligen Beitragsreihe zum gemeinsamen Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung bewerten wir die verschiedenen Vorhaben von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nach den Themenschwerpunkten, die besondere Relevanz für die mittelständischen Unternehmen haben. Damit möchten wir Ihnen einen kompakten und gleichzeitig fundierten Überblick zur politischen Agenda der neuen Ampel-Koalition sowie deren Auswirkungen auf den kooperierenden Mittelstand bieten.

Neues Bürokratieentlastungsgesetz geplant

Die Ampel-Parteien bekennen sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu, Abläufe und Regeln vereinfachen und den Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben verschaffen zu wollen. Zu diesem Zweck soll unter anderem ein neues Bürokratieentlastungsgesetzauf den Weg gebracht werden, welches Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung gegenüber dem bisherigen Bürokratieaufwand entlasten würde. Dabei soll überflüssige Bürokratie abgebaut werden – wenn auch nicht zulasten notwendiger Schutzstandards. Diese Einschränkung dürfte bei der konkreten Umsetzung relevant werden, da die Bewertung der Notwendigkeit bestimmter Erfordernisse natürlich unterschiedlich ausfallen kann. Dennoch ist die erklärte Absicht zum Abbau unnötiger Bürokratie im Grundsatz sehr zu begrüßen, auch wenn die konkrete Ausgestaltung abzuwarten ist.

In Hinblick auf die Gesetzgebung soll zudem die ressortübergreifende „One-in-one-out“-Regelung konsequent fortgeführt werden. Die neue Bundesregierung möchte ebenfalls ein systematisches Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwands von Gesetzen und Regelungen entwickeln, das eine regelmäßige Einbeziehung der Stakeholder vorsieht – den sogenannten „Praxischeck“. Auch bei der Umsetzung von EU-Recht soll dafür Sorge getragen werden, dass diese effektiv, bürokratiearm und im Sinne des einheitlichen Binnenmarktes erfolgt. Explizit machen sich die Ampel-Parteien auch auf europäischer Ebene für mittelstandsfreundliche Lösungen im Rahmen eines KMU-Tests stark. Diese Vorhaben sind ebenfalls an sich erfreulich. Ob sie jedoch wirklich systematisch umgesetzt bzw. angewandt werden, bleibt abzuwarten.

Auch in Bezug auf den Datenaustausch zwischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung möchte die neue Bundesregierung das umsetzen, was schon lange – insbesondere im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes – vorgesehen ist. Das darin verankerte „Once-only“-Prinzip zur einmaligen Übermittlung benötigter Informationen soll schnellstmöglich eingeführt werden. Analog dazu soll das ebenfalls bereits beschlossene Unternehmens-Basisdatenregister schnell umgesetzt und dessen Finanzierung gesichert werden. Darüber hinaus möchte man prüfen, inwiefern der Aufwand für und durch die rein elektronische Aufbewahrung von Belegen und Geschäftsunterlagen verringert werden kann. An dieser Stelle geht die Ampel-Koalition kaum über das hinaus, was bereits von der alten Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Dennoch bleibt es richtig, nun auch die konkrete Umsetzung mit der nötigen Dringlichkeit voranzubringen.

Bürokratieentlastungen für den Arbeitsmarkt überschaubar

In Bezug auf den Bereich Arbeitsmarkt und Beschäftigung sind die konkreten Vorhaben für Vereinfachungen zugunsten der Unternehmen überschaubar oder noch relativ vage. Konkret bekennt man sich allerdings dazu, unnötige Erfordernisse bei A1-Bescheinigungen im Rahmen grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung rasch abschaffen zu wollen, indem stattdessen ein europäisches elektronisches Echtzeitregister eingeführt wird. Hier kann die Bundesregierung gleichwohl nicht allein vorgehen, sondern es wäre zunächst eine entsprechende Einigung auf EU-Ebene erforderlich. Dennoch ist dieses Vorhaben grundsätzlich begrüßenswert.

Um die Beschäftigung von zugewanderten Arbeitskräften zu erleichtern, wollen die Ampel-Parteien die Hürden bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland absenken sowie allgemein entsprechende Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen. Gerade mit Blick auf den bestehenden und zukünftig noch wachsenden Fachkräftemangel ist dieser Ansatz sehr richtig und sollte mit Nachdruck verfolgt werden. In der Vergangenheit haben bürokratische Hürden die Beschäftigungsmöglichkeiten für Zugewanderte deutlich eingeschränkt.

Vereinfachungen durch Digitalisierung in der Steuerverwaltung

Die kommende Bundesregierung will die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens konsequent weiter vorantreiben und dafür sorgen, dass Prozesse der Steuerverwaltung grundsätzlich auch digital umsetzbar sind. Erklärtes Ziel ist es, dass die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung digital möglich ist. Die Steuerbürokratie soll insgesamt spürbar verringert werden, beispielsweise durch höhere Schwellenwerte und volldigitalisierte Verfahren. Diese Zielsetzung ist ausdrücklich zu begrüßen.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung soll zudem die Steuerprüfung modernisiert und beschleunigt werden – etwa über verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und den sinnvollen Einsatz neuer Technologien. Zur Sicherung der Anschlussfähigkeit der Steuerverwaltung an den digitalen Wandel und für eine spürbare Verringerung der Steuerbürokratie soll eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene eingerichtet werden. Auch in Hinblick auf die vorgenannten Vorhaben stimmt die grundsätzliche Richtung, wenn auch die konkrete Umsetzung abgewartet werden muss. Für die weiteren Vorhaben der Ampel-Koalition in der Steuerpolitik verweisen wir auf den entsprechenden Beitrag.

Bessere Fördermöglichkeiten für mittelständische Unternehmen

Die Ampel-Koalition bekennt sich dazu, die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen der Unternehmen insgesamt zu verbessern. So sollen Förderprogramme und Investitionszuschüsse vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige deutlich einfacher zu beantragen und zu dokumentieren sein. Zu diesem Zweck sollen die Programme digitalisiert, evaluiert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden.

Darüber hinaus möchte die neue Bundesregierung insbesondere die Innovationsförderung und -finanzierung stärken und entbürokratisieren. Die entsprechenden Förderprogramme „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“, „Industrielle Gemeinschaftsforschung für Unternehmen (IGF)“, „INNO-KOM“, „go-digital“ und „Digital Jetzt“ sowie das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ sollen weiterentwickelt werden – also bedarfsgerecht und flexibel ausgestattet und dynamisch fortgeschrieben. Ziel soll es ebenfalls sein, im Rahmen der bestehenden Förderstrukturen die Entwicklungsschritte von der Innovation hin zum Markteintritt zu unterstützen. Auch will die Bundesregierung – in Anlehnung an die entsprechende Vorlage des BMWi vom Sommer 2021 – ein Reallabor- und Freiheitszonengesetz schaffen, das einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovationen ermöglicht. Die genannten Vorhaben der Ampel-Parteien für den Bereich der Investitions- und Innovationsförderung sind grundsätzlich aus Perspektive des kooperierenden Mittelstandes erfreulich. Vor allem kleinere Unternehmen können von zielführenden und ausreichend ausgestatteten Förderprogrammen stark profitieren, solange die Förderbedingungen transparent und unbürokratisch gestaltet sind. Gerade letzteres wird der Prüfstein für den Anspruch der neuen Bundesregierung sein.

Relevant ist das übergeordnete Anliegen der Ampel-Koalition, mehr privates Kapital für Transformationsprojekte zu aktivieren. Dies wird aber im Zusammenhang mit der bestehenden Struktur der öffentlichen Förderbanken gedacht. Insbesondere die KfW soll dabei stärker als Innovations- und Investitionsagentur wirken. Um eine Erhöhung des Finanzierungsvolumens insbesondere für die Klima- und Digitalisierungstransformation der Wirtschaft und von Privathaushalten zu erreichen, will die neue Bundesregierung das bewährte Förderinstrumentarium bedarfsgerecht und nach Maßgabe der Zielgenauigkeit und Fördereffizienz skalieren und ausweiten. Hierfür soll auch geprüft werden, wie die Kapitalbasis der KfW genutzt und gegebenenfalls gestärkt werden kann. Dass öffentliche Förderbanken wie die KfW eine zentrale Rolle bei der Aktivierung privaten Kapitals für Investitionen spielen sollen, ist grundsätzlich nachvollziehbar und sinnvoll. Dennoch ist sicherzustellen, dass dadurch nicht den Finanzierungsangeboten der privaten, mittelständisch orientierten Kreditwirtschaft zu starke öffentliche Konkurrenz entsteht.

Nachhaltigkeitsstandards für Finanzierungen werden verbindlicher

Einen großen politischen Schwerpunkt legt die Ampel-Koalition auf den Bereich der Nachhaltigkeit, der in Form entsprechender Kriterien zunehmend auch für Finanzierungen im Mittelstand zentrale Bedeutung erhält. Die Koalition möchte gemäß ihrem Anspruch Deutschland zum führenden Standort nachhaltiger Finanzierung machen und sich dabei gleichzeitig am Leitbild der Finanzstabilität orientieren. „Angemessene Rahmenbedingungen“ für nachhaltige Finanzprodukte werden unterstützt und im europäischen Kontext gedacht: Die Ampel-Parteien möchten sich für europäische Mindestanforderungen im Markt für ESG-Ratings und die verbindliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Kreditratings der großen Ratingagenturen einsetzen. Ebenso soll auf europäischer Ebene ein einheitlicher Transparenzstandard für Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen gesetzt werden. Ökologische und gegebenenfalls soziale Werte sollen zudem im Dialog mit der Wirtschaft in bestehende Rechnungslegungsstandards integriert werden. Das Vorhaben der Europäischen Kommission, eine „Corporate Sustainability Reporting Directive“ zu entwickeln, wird in diesem Zusammenhang begrüßt.

Zusätzlich möchte die neue Bundesregierung auf Basis der Empfehlungen des Sustainable Finance-Beirats eine „glaubwürdige“ Sustainable Finance-Strategie mit internationaler Reichweite erarbeiten und implementieren. Der Beirat soll zudem als unabhängiges und „effektives“ Gremium fortgeführt werden. Es ist klar erkennbar, dass sich die Ampel-Koalition in Bezug auf nachhaltige Finanzierungen große Ziele setzt und viele Einzelmaßnahmen umsetzen möchte. So relevant Nachhaltigkeitskriterien im Kontext der Finanzierung unternehmerischer Investitionen grundsätzlich sein mögen, so muss doch der Fokus weiterhin auf klassischen unternehmerischen und finanziellen Risiken liegen. Die Finanzierung von notwendigen Investitionen im Mittelstand darf keinesfalls durch zu strenge Nachhaltigkeitstandards und zunehmend umfassendere CSR-Berichtspflichten erschwert werden.

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