Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Erster Erfahrungsaustausch zwischen Verbundgruppen

Die Vorbereitungen für die Erfüllung der Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bringt die gesamte Wertschöpfungskette ins Schwitzen. Auch Verbundgruppen-Zentralen arbeiten derzeit auf Hochtouren, den neuen Anforderungen – nicht zuletzt im Sinne ihrer Mitglieder – gerecht zu werden. DER MITTELSTANDSVERBUND brachte auf einem ersten Erfahrungsaustausch die Compliance-Experten der Zentralen zusammen. In weiteren spezifischen Sessions werden nunmehr die Einzelthematiken der neuen Anforderungen aufgearbeitet.

Brüssel/Berlin, 22.09.2021 – Seit Anfang diesen Jahres ist klar: Es wird ernst mit den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette; Im Juli verabschiedete dann der Bundestag das neue Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Ab 2023 müssen danach große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern an deutschen Standorten stärker auf die Einhaltung von Menschenrechten und darauf bezogene Umweltpflichten achten, ab 2024 trifft diese Pflicht Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Vieles ist bislang noch unklar, bis auf eine Tatsache: Die Schwellenwerte sagen nichts über die eigentliche Betroffenheit in der Lieferkette aus: Abfragen von großen Auftraggebern sowie die Einbindung der Sorgfaltspflichten in öffentliche Ausschreibungen bereiten vielen Unternehmen bereits Kopfschmerzen. Zudem wächst der öffentliche Druck auch auf nicht von den Pflichten betroffenen Unternehmen, eine entsprechende Compliance zu gewährleisten.

Grund genug für den MITTELSTANDSVERBUND also, die Experten aus den Verbundgruppen-Zentralen an einen Tisch zu bringen und das Thema in einem strukturierten Austausch zu erschließen. In einem ersten Erfahrungsaustausch am 22. September 2021 kamen daher ca. 40 Vertreter aus Verbundgruppen virtuell zusammen, um erste Erfahrungswerte untereinander zu teilen. Besondere Betroffenheit sahen sie bei Eigenmarken, bei ihrer Rolle als Lieferant größerer Abnehmer, im öffentlichen Auftragswesen und vor allem im Management der eigenen, weltweiten Lieferanten.

Zur Einführung in die Thematik konnte DER MITTELSTANDSVERBUND Frau Andrea Breyer, Leiterin Außenhandel und Nachhaltigkeit der Außenhandelsvereinigung des deutschen Einzelhandels e.V. (AVE) gewinnen. Frau Breyer bot dabei nicht nur einen tiefen Einblick in die nunmehr bestehenden Pflichten, sondern stellte sich kompetent und überzeugend den vielen Fragen, die im Anschluss zu Ihrem Vortrag von den Verbundgruppen-Vertretern gestellt wurden.

Kernfrage war und bleibt dabei: Wie genau kann der aufgestellten Sorgfaltspflicht nachgekommen werden? Auch wenn das Gesetz eine gewisse Systematik hinsichtlich des Risiko-Managements vorgibt, bleiben weiterhin Fragen nach Tiefe und Format der Pflichten offen. Die Diskussion zeigte, dass existierende Kodizes und externe Beratungsangebote bereits heute von den Verbundgruppen wahrgenommen werden, jedoch nur die Spitze des Eisbergs darstellen, wenn es um die Verinnerlichung der Sorgfaltspflichten geht. Denn: Reichen in einigen Lieferketten formale Abfragen unter Umständen aus, so sind weitergehende Nachforschungspflichten in sensibleren Beschaffungswegen eventuell angebracht. Weder eine allzu schematische Vorgehensweise noch eine schlichte Lieferantenabfrage werden daher zur Erfüllung der vom Gesetzgeber vorgelegten Zielsetzungen führen. Risikobasierte und damit äußerst differenzierte Compliance-Ansätze werden daher leider voraussichtlich zum Regelfall.

In Fortsetzung der Auftaktveranstaltung sind Folgeveranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten geplant. So wird es Austausch-Runden mit Clusterung nach branchenspezifischen Thematiken geben, aber auch Veranstaltungen zu Hilfsmitteln und Tools oder zu den anstehenden, unternehmensgrößen-unabhängigen Aktivitäten auf europäischer Ebene. DER MITTELSTANDSVERBUND wird kurzfristig Unterarbeitsgruppen schaffen, die Einzelproblematiken in den Branchen ausarbeiten und Lösungsansätze diskutieren sollen. Zudem sollen in den Folgeveranstaltungen weitere Hilfsmittel vorgestellt werden, um den neuen Pflichten gerecht zu werden.

Sie haben Interesse, sich in den Erfahrungsaustausch einzubringen oder suchen „Gleichgesinnte“, um Einzelfragen gemeinsam zu lösen? Kontaktieren Sie uns gerne und erhalten die bislang verfügbaren Informationen sowie Einladungen zu den entsprechend relevanten Veranstaltungen.

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