LKW-Kartell: Anmeldefrist für erste Klage endet am 15. Oktober 2017

Es kommt Bewegung in das größte Lkw-Kartell-Verfahren der Geschichte. Doch die Zeit drängt. Die Anmeldung zu dem vom MITTELSTANDSVERBUND empfohlenen Abtretungsmodell für die erste Klage ist nur noch bis zum 15. Oktober 2017 möglich.

Berlin, 06.10.2017 – Anfang Juni hatte DER MITTELSTANDSVERBUND zwei verschiedene Modelle zur Geltendmachung von etwaigen Schadenersatzansprüchen vorgestellt. Eines davon, das Abtretungsmodell über den Prozessfinanzierer financialrights, nimmt jetzt Fahrt auf.

Verbundgruppen und Anschlusshäuer, die dieses Abtretungsmodell nutzen möchten, müssen nun schnell handeln. Eine Registrierung über die Website www.truck-damages.de ist nur noch bis 15.10.2017 möglich. Voraussetzung für die Anmeldung ist aber, dass bis zu diesem Datum sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen und über www.truck-damages.de hochgeladen sind.

Hintergrund für die Anmeldefrist ist, dass nach Auffassung von financialright eine Verjährung der ersten Ansprüche zum 01.Januar 2018 einsetzen könnte und man daher zum 31.Dezember 2017 möglichst viele Ansprüche rechtshängig machen möchte.

Verbundgruppen und Anschlusshäuser, die nicht bis zum 15.Oktober 2017 am Abtretungsmodell teilnehmen können oder möchten, werden selbstverständlich auf Wunsch im Rahmen der zweiten Klage-Welle berücksichtigt – dann allerdings ohne Ansprüche für Fahrzeuge, die in der Zeit von 1997 bis 2003 erworben oder geleast wurden, da diese nach Auffassung von financialright verjährt sein könnten.

Zum Hintergrund

Im letzten Jahr hatte die EU-Kommission eine Geldbuße gegen fünf LKW-Hersteller verhängt. Die Kommission hatte festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Die LKW-Hersteller hatten von 1997 bis 2011 Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und die mit der Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten in abgestimmter Form weitergegeben. Von dem Beschluss betroffen sind insbesondere die Märkte für die Herstellung mittelschwerer (Nutzlast zwischen 6 und 16 Tonnen) und schwerer Lastkraftwagen (Nutzlast über 16 Tonnen). Geschädigt sind potentiell alle Käufer, Mieter und Leasingnehmer, die zu hohe Preise für LKW bezahlt haben.

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