LKW-Kartell: Registrierung für zweite Klagerunde noch bis 31. Mai 2018 möglich

Nachdem bereits im Herbst letzten Jahres die erste Klagerunde im größten LKW-Kartell-Verfahren der Geschichte eingeläutet wurde, können nicht berücksichtigte Unternehmen noch bis zum 31. Mai 2018 bei dem vom MITTELSTANDSVERBUND empfohlenen Abtretungsmodell mitmachen.

Berlin, 23.01.2018 – Im Jahr 2016 hatte die EU-Kommission eine Geldbuße gegen fünf LKW-Hersteller verhängt. Die Kommission hatte festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben. Die LKW-Hersteller hatten von 1997 bis 2011 Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und die mit der Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten in abgestimmter Form weitergegeben. Von dem Beschluss betroffen sind insbesondere die Märkte für die Herstellung mittelschwerer (Nutzlast zwischen sechs und 16 Tonnen) und schwerer Lastkraftwagen (Nutzlast über 16 Tonnen). Geschädigt sind potentiell alle Käufer, Mieter und Leasingnehmer, die zu hohe Preise für LKW bezahlt haben.

LKW-Kartell: Registrierung für zweite Klagerunde noch bis 31. Mai 2018 möglich.Anfang Juni 2017 hatte DER MITTELSTANDSVERBUND zwei verschiedene Modelle zur Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen vorgestellt. Eines davon, das Abtretungsmodell über den Prozessfinanzierer financialrights, geht jetzt in die zweite Runde.

Verbundgruppen und Anschlusshäuser können über financialrights grundsätzlich Schadensersatz für Fahrzeuge aus dem Zeitraum 1997 bis 2016 geltend machen. Der Erfassungszeitraum (Kartellzeitraum 1997 bis 2011) ist dabei um einen Nachkartellzeitraum erweitert worden, denn: Es ist möglich, dass auch nach Ende des Kartells 2011 die LKW noch zu überhöhten Preisen veräußert wurden, bevor sich der Markt neutralisieren konnte. Die Frist für die Anmeldung von Fahrzeugen aus dem Zeitraum 1997 bis 2002 ist allerdings bereits Ende September 2017 abgelaufen, sodass für diesen Zeitraum aktuell keine Ansprüche mehr über financialrights geltend gemacht werden können. Hintergrund für diese erste Anmeldefrist: Nach Auffassung von financialright setzt eine Verjährung der ersten Ansprüche zum 01. Januar 2018 ein – daher wollte man zum 31. Dezember 2017 möglichst viele Ansprüche rechtshängig machen.

Unternehmen, die diese Frist verpasst haben, können sich noch bis vermutlich 31. Mai 2018 für die zweite Klage in 2018 anmelden. Sie können dann Ansprüche für Fahrzeuge, welche in der Zeit von 2003 bis 2016 erworben wurden, über financialrights geltend machen. Die Registrierung erfolgt unter www.truck.damages.com. Für die LKW benötigt financialrights als PDF eingescannte Beschaffungsdokumente – Kaufvertrag, Leasingvertrag oder Rechnung – welche mindestens die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) enthalten.

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