Mittelstand ruft zum zivilen Gehorsam auf

Das neue Jahr bringt für den Mittelstand einige Erschwernisse. Dabei auch eine praxisferne Neuregelung des Kassengesetzes.

Berlin, 02.01.2020 - Mit der Neuregelung des Kassengesetzes zum 1. Januar 2020 und damit einhergehend quasi der Verpflichtung zum Ausdruck eines Kassenbons für jeden noch so kleinen Einkauf, ergänzt mit zusätzlichen Pflichtangaben, die jeden Kassenzettel um rund 12 cm länger machen, hat sich aus der Staatskanone ein Schuss auf den gemeinen Spatzen gelöst. Abgesehen von den zusätzlichen zwei Millionen Kilometern Bon-Papier, die das EHI errechnet hat, handelt es sich bei den meisten Bons nicht um irgendein Papier, das sich zu neuem Papier recyceln ließe, sondern aufgrund der thermo-chemischen Eigenschaften schlicht um Restmüll.

MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann„Möchten Sie diesen Müll mit nach Hause nehmen oder dürfen wir ihn für sie entsorgen?“ - müsste es in Zeiten eines wachen Verbraucherschutzauges an jeder Kasse fortan heißen. Doch lassen Sie uns als dem Gemeinwohl verantwortlichen Mittelstand diesmal doch ein Zeichen setzen und die von unserem Finanzminister angestoßene Niederwildjagd nach vermeintlichen Steuerhinterziehern als einen Akt zivilen Gehorsams unterstützen. Ganz nach dem Motto: Was der Einzelne nicht schafft, das vermögen viele. Deshalb rufen wir unsere Frisöre, unsere Bäcker, unsere Fleischer, unsere Bauhandwerker, unsere Einzelhändler und überhaupt alle Kleingewerbetreibenden hiermit auf, nach dem Kauf einen jeden Kunden aufzumuntern, die Bons sorgsam zu sammeln und alle vier Wochen in einen Umschlag zu stecken und an sein jeweiliges örtliches Finanzamt zu schicken. Bei täglich mehreren Millionen Kunden werde die Finanzämter ganz schön ins Schwitzen kommen, wenn sie alles ordnungsgemäß prüfen. Vermutlich löst dies nach kurzer Zeit einen Denkprozess mit schier ungeahnten Ergebnissen aus. Wir hätten dann sogar die stille Hoffnung, dass auch die für den Herbst verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung für Kassen zur Verhinderung von Umsatzsteuerbetrug nochmal hinterfragt wird, da dazu derzeit weder die nötige Hardware noch die Software verfügbar sind und dies unverhältnismäßige Investitionen erforderlich macht, die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Händler und Handwerker an anderer Stelle mehr als dringend benötigt werden.

Ist es nicht töricht, den Mittelstandsmotor als Garant einer erfolgreichen Wirtschaft ohne Not zu drosseln? Was sagte noch unsere Bundeskanzlerin in Ihrer Neujahrsansprache: „…Veränderungen zum Guten sind möglich…“ Schauen wir also einmal, ob das auch für die Politik gilt.

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