MITTELSTANDSVERBUND begrüßt Eckpunkte zur Mittelstandsstrategie

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Initiative von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, den Mittelstand in Deutschland zu entlasten und fordert, die mittelstandspolitischen Anliegen nun auch zeitnah mit einer ordnungspolitischen Stimme durchzusetzen.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Initiative von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, den Mittelstand in Deutschland zu entlasten. „Das war lange überfällig und viele der Maßnahmen in dem Papier waren bereits angekündigt und von der Politik versprochen. Jetzt muss die Politik sie aber auch umsetzen.“, appelliert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Initiative von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, den Mittelstand in Deutschland zu entlasten.Gerade in der aktuellen angespannten Konjunktur brauche der Mittelstand Planungssicherheit. Mittelstandspolitische Anliegen müssten in der gesamten Bundesregierung mehr zur Geltung kommen und der Bundeswirtschaftsminister sollte dies mit einer starken ordnungspolitischen Stimme durchsetzen. „Die Message muss lauten: Mit uns und nicht gegen uns. Die Ansätze der SPD – sei es das geplante Unternehmensstrafrecht, eine neue Vermögenssteuer oder auch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für FAST alle – lassen Zweifel aufkommen, ob sich die Wirtschaft auf die Politik verlassen kann. Dabei ist es gerade der Mittelstand, der maßgeblich zu Veränderungen beitragen kann. Nur mit klaren Zukunftsperspektiven und einer verlässlichen Politik sind notwendige gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern.“, so Veltmann weiter.

Steuererleichterungen 

Das Papier enthält im Kern die Forderung nach einer Unternehmenssteuerreform, die die Bundesrepublik im Standortwettbewerb wieder auf Augenhöhe mit anderen wichtigen Staaten bringt. Insbesondere die geplanten Erleichterungen bezüglich privater Investitionen könnten Unternehmen bei der Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit helfen. Hierzu macht der Bundeswirtschaftsminister viele konkrete Einzelvorschläge von der Abschaffung des Soli über eine Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung, Abschmelzung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände, steuerliche Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften und bessere Abschreibungsregeln bis hin zur Verwendung realitätsnaher steuerlicher Zinssätze. Damit greift das BMWi eine Vielzahl von langjährigen Vorschlägen des MITTELSTANDSVERBUNDES auf. Jetzt ist das Ministerium gefordert, auf die in den einzelnen Punkten jeweils federführenden Ressorts effektiv im Sinne des Mittelstandes einzuwirken.

Gleiches gilt für die Vorschläge zu den Sozialabgaben: eine dauerhafte Begrenzung derselben auf 40 Prozent und konkret eine Abschmelzung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung sind dringlich. Es ist sehr bedauerlich und nicht nachvollziehbar, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits spontan die Mithilfe verweigert hat. Der Bundeswirtschaftsminister muss hier unbedingt am Ball bleiben.

Daten und Wettbewerbsrecht

Das Papier verspricht die Etablierung einer mittelstandsgerechten Daten-Ökonomie. Diese solle vor allem durch eine Anpassung des bestehenden Wettbewerbsregeln gewährleistet werden und einen besseren Zugang zu Daten für kleine und mittlere Unternehmen gewährleisten. Dies entspricht einer zentralen Forderung des MITTELSTANDSVERBUNDES. Gerade mittelständische Kooperationen und deren Mitglieder geraten durch die ungehemmte Entstehung von Daten-Monopolen ins Hintertreffen. Dabei haben insbesondere Kooperationen das Potential, Mittelständler in die Lage zu versetzen, die großen Daten-Mengen auch gewinnbringend zu verarbeiten. Hierbei wären Anstrengungen auf europäischer Ebene zielführend. Denn nur so dürfte ist im globalen Kontext Verhandlungserfolg möglich sein. 

Mehr Klarheit im Datenschutz

Die nunmehr vorgestellte Mittelstandsstrategie gibt auch Anlass zur Hoffnung für viele mittelständische Betriebe: Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutz-Beauftragten soll auf 50 Beschäftigte angehoben werden. Was zunächst gut klingt, bedarf jedoch einer weiteren Differenzierung, denn: Die bestehenden Datenschutz-Bestimmungen sehen eine solche Pflicht nur vor, wenn mehr als 20 Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Bereits diese Definition hat in der Vergangenheit für viel Kopfzerbrechen in den Betrieben gesorgt. Es bedarf also einer weiteren Klarstellung. Zudem ist es oftmals nicht allein die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, die Unternehmen Schwierigkeiten bereitet. Es ist vielmehr das Zusammenspiel unklarer Rechtsbegriffe – und daher unklarer daraus resultierenden Pflichten – sowie die unterschiedliche Auslegung derselben durch Behörden, der Fachwelt und Gerichte. Aus Angst vor Sanktionen verzichten gerade kleine und mittlere Unternehmen auf notwendige Datenverarbeitungen und erleiden auch aus diesem Grund Wettbewerbsnachteile. Datenschutz muss daher anwendungsfreundlicher werden, um damit auch den Betroffenen zugute zu kommen.

Liberales Arbeitsrecht 

Das Bundeswirtschaftsministerium will das Arbeitsrecht für die Digitalisierung fit machen. Die vorgeschlagene Änderung des Arbeitszeitgesetzes unter Ausschöpfung des europäisch vorgegebenen Rahmens begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND. Konkret bedeutet das unter anderem einen Wechsel von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Dies ist in Zeiten, in denen die Kunden der Unternehmen, aber auch die Mitarbeiter selbst mehr Flexibilität fordern, unerlässlich. Einen ersten Lackmustest muss das BMWi in dieser Frage allerdings bestehen, wenn das federführende Arbeitsministerium im Laufe des Herbstes seine seit Mai angekündigten Regelungsvorschläge zur Aufzeichnung vor Arbeitszeiten vorlegt. Weitere Einschränkungen beim Einsatz sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse sollten zudem unterbleiben. Auch dieser Punkt soll laut Eckpunktepapier auf den Prüfstand gestellt werden.

Energie- und Klimapolitik

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt, dass die CO2-Minderung und Verringerung der Kostenbelastung für den Mittelstand Richtschnur sein sollen. Die EEG-Umlage war von Anfang an ein den Mittelstand benachteiligendes Instrument zur Finanzierung der Energiewende. Es sollte eine sachgerechte Alternative geben, wie etwa eine CO2-Bepreisung, die wettbewerbsgerecht und wirksam ist und die Unternehmen nicht mit Bürokratie belastet. Ein nationaler CO2-Preis darf aber nicht zu Mehrbelastungen für mittelständische Unternehmen und private Haushalte in Deutschland führen. Die aktuell zur Verfügung stehenden Instrumente für die Zielerreichung sind nicht ausreichend und zu kostenintensiv.

Notwendige nachhaltig ökonomische Mehrwerte im Gebäudebereich müssen auch für den Mittelstand geschaffen werden. Den gemeinsamen Referentenentwurf vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht der MITTELSTANDSVERBUND mit Skepsis. Er schafft durch die Zusammenlegung mehrerer Gesetzeswerke weder Transparenz, noch mindert er die Bürokratie. Auch die Planungssicherheit droht wegen eines langen Abstimmungsmarathons Schaden zu nehmen. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist die steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen ein wesentlicher Baustein für mehr Planungssicherheit von Investitionen im Mittelstand. Weiterhin wird die steuerliche Förderung die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Gebäudesanierung deutlich erhöhen. Der Einführung der steuerlichen Abschreibung für eine energetische Gebäudesanierung ist deshalb höhere Priorität einzuräumen.

Bürokratieabbau

Der Mittelstand braucht weniger Bürokratie. Stattdessen muss endlich das E-Government, das den Namen auch verdient, vorangetrieben werden. Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen muss für Unternehmen Erleichterungen und Vereinfachungen bewirken. Die bisherigen Digitalisierungsprojekte von Bund, Ländern und Kommunen müssen mehr Fahrt aufnehmen. Zu begrüßen ist, dass das Papier eine zügige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft verspricht. Wenn es gelingt, alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung bis 2022 online anzubieten, ist das ein großer Fortschritt. Damit Unternehmen künftig Online-Leistungen unkompliziert mittels eines einheitlichen Nutzerkontos („once-only-Prinzip“) nutzen können, müssen diese sowohl sicher als auch einfach und unaufwändig handhabbar sein.

Erfreulich ist auch die beabsichtigte Deregulierung der A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins europäische Ausland. Etwas mutlos allerdings der langjährige Dauerbrenner einer Verkürzung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht, statt wie von der Wirtschaft gefordert, fünf Jahren.

Investitionen in Forschung und Entwicklung

Innovationsaktivitäten stellen einen entscheidenden Erfolgsfaktor im Mittelstand dar. Bei der steuerlichen Forschungsförderung sind viele europäische Staaten Deutschland bereits voraus. Daher begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND das Vorhaben, Investitionen in Forschung und Entwicklung steuerlich stärker zu fördern. Dies käme vor allem kleinen und mittleren Unternehmen entgegen, die die Innovationskosten alleine oft nicht tragen können, gerade im Kontext der Digitalisierung. Allerdings bedarf es eines erweiterten Innovationsverständnisses, denn bislang unterfallen der Definition in erster Linie Produktinnovationen. Prozessinnovationen (u.a. Logistik, Abrechnung) oder Dienstleistungen sind in der Regel nicht erfasst.

Stellung des BMWi in der Bundesregierung

Alle Vorschläge des Bundeswirtschaftsministers, so erfreulich und begrüßenswert sie auch sind, machen eines deutlich: Die für den Mittelstand relevante Rechtssetzung liegt vielfach in der Zuständigkeit anderer Ressorts und Ebenen. Die große Herausforderung für das BMWi ist nun, innerhalb der Bundesregierung die starke ordnungspolitische Stimme für den Mittelstand zu werden. In den Gesetzgebungsverfahren, die in der Federführung anderer Ressorts liegen, muss das BMWi sich wirksam Gehör verschaffen und die Interessen des Mittelstandes durchsetzen.

Mit dem Vorschlag aus dem Eckpunktepapier, eine ständige Staatssekretärsrunde hierzu einzurichten, ist der erste Schritt getan. Nun bleibt es abzuwarten, ob den erfreulichen Plänen auch Umsetzungen folgen werden.

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