MITTELSTANDSVERBUND begrüßt Vorschläge von Bund und Ländern zur Reduzierung der Statistikpflichten

Der Abschlussbericht einer ressortübergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe benennt verschiedene Vorhaben zur bürokratischen Entlastung der Unternehmen im Bereich der Statistik. Dazu gehört die Schaffung einer einheitlichen Wirtschaftsnummer für jedes Unternehmen und die Einrichtung eines übergreifenden Basisregisters für Unternehmensstammdaten.

Berlin, 24.10.2019 – Seit September 2018 hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Ländern konkrete Vorschläge erarbeitet, die der Entlastung nicht nur der Verwaltung, sondern auch der Unternehmen im Bereich der bestehenden Informationspflichten dienen sollen. Zu diesem Ziel hatte sich die amtierende Bundesregierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag bekannt. Nun hat die Arbeitsgruppe ihren Abschlussbericht vorgelegt, der aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES grundsätzlich sehr lohnende und zielführende Ansätze enthält.

Der Abschlussbericht einer ressortübergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe benennt verschiedene Vorhaben zur bürokratischen Entlastung der Unternehmen im Bereich der Statistik.Derzeit sind Unternehmen vielfältigen statistischen und sonstigen Informationspflichten unterworfen, die gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen des kooperierenden Mittelstands eine Belastung darstellen. So unterliegen Unternehmen nicht nur Statistikpflichten, sondern müssen auch den umfangreichen Informationspflichten der zahlreichen Verwaltungsdienststellen nachkommen.

Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass die Arbeitsgruppe gerade diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit gewidmet hat und hier vorrangig Chancen für Entlastungen sieht.

Als zentrales Vorhaben empfiehlt die Arbeitsgruppe deshalb die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer bei gleichzeitigem Aufbau eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten. Die einheitliche Wirtschaftsnummer soll dabei jedes Unternehmen erhalten – also der einzelne Kaufmann genauso wie Kapitalgesellschaften – und allen Behörden übergreifend zur Identifikation des jeweiligen Unternehmens dienen. Somit würden bestehende, aber uneinheitliche Nummern wie z. B. die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuer-ID perspektivisch durch die neue Wirtschaftsnummer ersetzt werden. Dies wäre eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung des „Once only-Prinzips“, demzufolge Daten nur einmal und nicht für unterschiedliche Zwecke jedes Mal erneut erhoben werden sollen.

Diese Idee würde der zweite Bestandteil des Vorhabens – der Aufbau des Basisregisters für Unternehmensstammdaten – konsequent weiterführen. Ziel dieser Maßnahme ist eine schrittweise digitale Verknüpfung der über 200 in Deutschland bestehenden, bisher weitgehend autonomen Register, um somit den gegenseitigen Datenaustausch zu erleichtern. Wären Unternehmensstammdaten also einmal im neuen Basisregister hinterlegt, könnten diese automatisch mit den anderen verknüpften Registern synchronisiert werden. Hierfür ist die vorherige Einführung der einheitlichen Wirtschaftsnummer erforderlich, die bestehende Registernummern ersetzt und eine zweifelsfreie Identifikation des Unternehmens in allen Registern ermöglicht. In einem ersten Schritt sollen mehrere Quellregister miteinander verbunden werden: die Daten des Handelsregisters, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit sowie des Bundeszentralamts für Steuern. Im nächsten Schritt könnten dann nach und nach weitere Register angebunden werden, um das Potenzial der Vernetzung voll auszuschöpfen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt an diesem Vorhaben vor allem, dass die Informationen des Basisregisters perspektivisch auch den Unternehmen selbst zur Verfügung stehen sollen – wohlgemerkt in eingeschränkter Form bei Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Dies würde den Geschäftsverkehr durch eine transparente und zweifelsfreie Identifikation sowie einen einfacheren Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Unternehmen deutlich erleichtern.

Die Arbeitsgruppe versichert in ihrem Bericht, dass den Unternehmen durch das Basisregister keine zusätzlichen Meldepflichten entstehen würden. Stattdessen ginge es um die Entwicklung einer vernetzten Anwendung, die auf bestehenden Strukturen aufsetzt und diese weiterentwickelt. Gleichzeitig wird jedoch angedacht, den statistischen Ämtern die Möglichkeit zu eröffnen, bei Auskunftspflichtigen vorliegende Transaktionsdaten über Produkte auf Ebene von Produktcodes sowie den entsprechenden Angaben zu Umsatz, verkauften Mengen und Preisen für Zwecke der Preis- und Umsatzstatistiken dauerhaft zu nutzen.

Hierbei ist bereits fraglich, ob es einen Mehrwert darstellt, dass die Verwaltung auf solche Daten zugreifen darf – einen ausführlichen Anwendungsfall für die Datennutzung hat die Expertenkommission bislang nicht dargelegt. Weiterhin muss insgesamt darauf geachtet werden, dass die Ansätze technologieoffen bleiben. Denn: Insbesondere unterschiedliche Schnittstellen und Datenformate könnten zu Schwierigkeiten bei der Übermittlung von Daten führen und somit eine Mehrbelastung für Unternehmen bedeuten. DER MITTELSTANDSVERBUND wird in der politischen Diskussion darauf achten, dass sich der bestehende Umfang der Datenübermittlung nicht „durch die Hintertür“ doch noch erweitert. Richtig ist hingegen der Ansatz, dass Unternehmen Informationen gegenüber der Verwaltung im besten Fall ein einziges Mal übermitteln müssen.

Gegenwärtig handelt es sich bei der Einführung der einheitlichen Wirtschaftsnummer und dem Aufbau des Basisregisters nur um Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die nun konkret von den zuständigen Ministerien und Ämtern aufgegriffen und weiterverfolgt werden müssen. DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt dieses Vorhaben grundsätzlich, da hierdurch die Unternehmen des kooperierenden Mittelstands zum einen bei den Informationspflichten entlastet würden. Zum anderen erhielten sie besseren Zugang zu den für sie notwendigen Daten anderer Unternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung.

Damit entstünde auch ein brauchbarer technischer Rahmen, um vollständig die Bestimmungen des im Jahr 2017 beschlossenen Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu erfüllen. Dieses verpflichtet Bund und Länder, bis zum Jahr 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital über entsprechende Portale anzubieten, was durch vernetzte Register deutlich erleichtert würde. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Planungen für die einheitliche Wirtschaftsnummer und das Basisregister inhaltlich kongruent sowie technisch interoperabel zu den im Zuge des OZG bereits begonnenen Planungen für ein verwaltungsübergreifendes Unternehmensportal weitergeführt werden. Nicht miteinander kommunizierende Parallelstrukturen wären aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES fatal und würden die positiven Effekte einer stärken Digitalisierung zunichte machen.

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