MITTELSTANDSVERBUND bei Expertenanhörung zum „Daten-für-alle-Gesetz“

SPD-Chefin Andrea Nahles hat ihren Vorschlag für ein „Daten-für-alle-Gesetz“ konkretisiert. Das neue Instrumentarium soll Unternehmen zwingen, einen Teil ihrer Daten öffentlich zur Verfügung zu stellen. Nun wurde das sechsseitige Konzept am 14. Februar mit Fachleuten im Willy-Brandt-Haus in Berlin diskutiert. Auch Dr. Marc Zgaga, Geschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND, nahm an dem Expertentreffen teil und begrüßte die seit langem geforderte Präzisierung des Vorhabens.

Berlin, 14.02.2019 – „Wenn wir künftig verhindern wollen, dass Google und Co. ihre Monopolstellung zulasten von Unternehmen und Verbrauchern ausnutzen, brauchen wir dafür innovative Instrumente.“, appellierte Andrea Nahles bereits im Mai letzten Jahres.

Auch MITTELSTANDSVERBUND-Geschäftsführer Dr. Marc Zgaga nahm an dem Expertentreffen zum "Daten-für-alle-Gesetz" teil.In einem Positionspapier beschreibt die SPD-Vorsitzende nun konkrete Punkte, wie das „Daten-für-alle“-Gesetz aussehen könnte. Das sechsseitige Konzept wurde am 14. Februar mit Fachleuten im Willy-Brandt-Haus in Berlin diskutiert. Auch MITTELSTANDSVERBUND-Geschäftsführer Dr. Marc Zgaga nahm an dem Expertentreffen teil.

Nach Vorschlag der SPD soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass Daten, die als Gemeingut zählen, grundsätzlich einer Nutzung zugänglich gemacht werden sollen. Das neue Instrumentarium soll Unternehmen mit marktdominierender Stellung zwingen, einen Teil ihrer Daten öffentlich zur Verfügung zu stellen.

„Um das Potenzial der Digitalwirtschaft zu realisieren, braucht es einen Ordnungsrahmen, der anonymisierte Daten möglichst vielen zugänglich macht“, heißt es in dem Papier. Der Staat müsse dafür sorgen, dass die großen Digital-Konzerne keine Oligopole und Quasi-Monopole bilden könnten, sondern fairer Wettbewerb herrsche und Innovation möglich bleibe, so die Zielsetzung.

Es brauche eine politische Kraft, die sich für eine faire Verteilung des Mehrwerts aus Daten einsetze und für fairen Wettbewerb sorge. Hierbei gelte es drei Handlungsstränge zu betrachten: den Umgang mit Daten, die Förderung von Innovationen und die Begrenzung von Marktmacht und Kartellen, heißt es weiter.

Europäische Datenräume

In der Vorlage für das „Daten-für-alle-Gesetz“ ist außerdem die Rede davon, dass künftig  öffentliche und private Daten in vertrauenswürdigen Datenräumen zusammengeführt werden sollen, um sie zivilgesellschaftlichen, aber auch privatwirtschaftlichen Akteuren zugänglich zu machen. Vielen Daten komme mittlerweile eine „Bedeutung als Gemeingut“ zu. Wie das Zusammenführen konkret ausgestaltet wird (Treuhand, Stiftung, etc.) und welcher Aufsichtsbehörden beziehungsweiseInstitutionen es dazu bedarf, sei noch zu diskutieren.

Darüber hinaus sollen Ansätze und Modelle gefördert werden, die es europäischen Unternehmen erlauben, Unternehmenssilos zu überwinden und ihre Daten gemeinsam zu nutzen. Die Menge an nutzbaren, qualitativ hochwertigen Daten müsse hierbei deutlich erhöht werden. „Wir wollen Unternehmen ermuntern, Datenpartnerschaften einzugehen, d.h. Vereinbarungen mit anderen Unternehmen oder Staat und Zivilgesellschaft zu schließen, die so gestaltet werden, dass dadurch möglichst viele Teilnehmer das Beste aus den Daten machen können.“, lautet das Vorhaben.

MITTELSTANDSVERBUND fordert Level-Playing-Field

Vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Digitalkapitalismus begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND grundsätzlich den Vorschlag, Daten als Gemeingut im Rahmen genossenschaftlicher Eigentümerstrukturen zu teilen – spiegelt er doch das von dem Spitzenverband stets geforderte Level-Playing-Field wider.

Eine gemeinschaftliche Datennutzung würde insbesondere mittelständischen Unternehmen, die sich im Rahmen überbetrieblicher Zusammenarbeit in Genossenschaften und Kooperationen zusammengeschlossen haben, neue Möglichkeiten zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit erschließen. Denn mit dem noch immer rasant voranschreitenden Digitalisierungsprozess, insbesondere dem raschen Wandel hin zu elektronisch gestützten (Daten-)Prozessen entlang sämtlicher Stufen der Wertschöpfungskette, stehen gerade kleine und mittlere Unternehmen vor gewaltigen Herausforderungen.

Rückendeckung auch von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, der sich in einem Interview mit dem Spitzenverband folgendermaßen äußerte: „Das unterstütze ich. In der Zukunft wird es ein hohes Datenaufkommen geben, etwa durch selbstfahrende Autos im öffentlichen Verkehr oder im Gesundheitswesen. Diese Daten sollen auch jungen mittelständischen Unternehmen zur Verfügung stehen, die damit Forschung betreiben oder neue Geschäftsmodelle entwickeln wollen. Wir wollen das gesetzlich auf eine gute Grundlage stellen.“

Fairer Wettbewerb? Aktuelle rechtliche Instrumente nicht ausreichend

„Eine lohnende Nutzung für den Mittelstand lässt sich nicht durch einzelne Unternehmen realisieren, sondern muss zwingend kooperativ möglich sein. Dafür braucht es ein modernes Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, welches ausreichende Spielräume bietet. Die aktuellen Instrumente, insbesondere jene des Kartellrechts, reichen nicht aus, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten“, appelliert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND.

Der Spitzenverband plant derzeit eine Machbarkeits-Studie zur Prüfung und Präzisierung des Vorhabens. Hierbei gilt es, gerade auch solche Daten in den Blick zu nehmen, die zur Etablierung von Geschäftsmodellen und zur individuellen Kundenansprache von besonderer Bedeutung sind. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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