MITTELSTANDSVERBUND bei Workshop zur Vertikal-GVO in Brüssel

Im Rahmen einer zweitägigen Workshop-Veranstaltung der EU-Kommission am 14. und 15. November in Brüssel konnte der DER MITTELSTANDSVERBUND seine Forderung nach mehr Flexibilität im Bereich der Preispolitik von Verbundgruppen erläutern.

Brüssel, 14.11.2019 - Seit ihrer Einführung vor fast 20 Jahren haben die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO oder kurz VBER) und die dazugehörigen Leitlinien zentrale Bedeutung für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung vertikaler Vereinbarungen, insbesondere in Verbundgruppen, erlangt. In ihrer bestehenden Form läuft die Vertikal-GVO planmäßig am 31. Mai 2022 aus. Bereits im November 2018 hat die EU-Kommission daher ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Erneuerung der Vertikal-GVO eingeleitet, an dem sich auch DER MITTELSTANDSVERBUND fortwährend beteiligt.

Am 14. und 15. November fand nun ein zweitägiger Workshop der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission in Brüssel statt, an dem auch DER MITTELSTANDSVERBUND, in Person von Geschäftsführer Dr. Marc Zgaga und Geschäftsführer Tim Geier, teilnahm.

MITTELSTANDSVERBUND bei Workshop zur Vertikal-GVO in BrüsselDer Workshop ist Teil der laufenden Evaluierung der Vertikal GVO und zielt daher darauf ab, zusätzliche Informationen über die Funktionsweise der geltenden Vorschriften zu sammeln. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Vertikal GVO von allen Interessengruppen als allgemein nützliche und kostensenkende Instrumente zur Selbstbewertung der Einhaltung vertikaler Vereinbarungen gemäß Art. 101 AEUV angesehen werden, möchte die EU-Kommission nun die Diskussion über die von verschiedener Seite angesprochenen Themen vertiefen, so dass Änderungen vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Vorschriften im Laufe des nächsten Jahrzehnts relevant bleiben. In Anbetracht der Tatsache, dass die Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts von dem Ziel des Verbraucherschutzes bestimmt wird, das alle relevanten Wettbewerbsparameter (z. B. Preis, Leistung, Auswahl und Innovation) umfasst, konzentrierte sich die Diskussion während des Workshops auf mögliche Änderungen, die von Nutzen für Verbraucher sind (und nicht nur einzelne Interessengruppen oder Interessengruppen).

DER MITTELSTANDSVERBUND hat den Workshop genutzt, um der EU-Kommission sowie der dort zuständigen Generaldirektion Wettbewerb die besonderen Herausforderungen von Verbundgruppen detailliert zu erläutern. Dabei stand im Fokus, insbesondere die Möglichkeiten der verbundgruppen-internen Preisbindung – gerade vor dem Hintergrund des 24/7 E-Commerce Geschäftes – weiter auszugestalten.

Rückenwind erfährt der kooperierende Mittelstand aktuell vom Bundeskartellamt (BKartA), welches in einem Arbeitspapier des Arbeitskreises Kartellrecht vom 10. Oktober 2019 (Quo vadis Vertikal-GVO – Zeit für eine Anpassung an die Digitalökonomie?) die Notwendigkeit einer Anpassung der Vertikal GVO für Verbundgruppen thematisiert. Dort heißt es unter der Überschrift „Ergänzung der Guidance?“ wörtlich:

„Angesichts der weiterhin vorgetragenen Unsicherheiten über die Reichweite des Preisbindungsverbots und mögliche Fälle einer Einzelfreistellung könnte es sinnvoll sein, die europäischen Leitlinien in diesem Bereich zu ergänzen. Dabei könnten auch zusätzliche konkrete Fallgruppen gebildet werden, in denen eine Einzelfreistellung als wahrscheinlich erscheint. Entsprechende Forderungen werden etwa für Fallkonstellationen erhoben, in denen Verbundgruppen kleinerer Einzelhändler beim Betrieb einer einheitlichen Plattform unter gleicher Marke eine einheitliche Preisstrategie verfolgen, um gegenüber großen Plattformen überhaupt konkurrenzfähig zu sein.“

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt diese Unterstützung durch das BKartA ganz ausdrücklich und sieht darin seine seit langem gestellten Forderungen nach mehr Flexibilität im Bereich der Preispolitik von Verbundgruppen bestärkt.

Die Zusammenfassung des Workshops wird zusammen mit den Ergebnissen aller anderen bewertungsbezogenen Arbeitsabläufe in das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen einfließen, das am Ende der Bewertungsphase, die derzeit für das Ende des zweiten Quartals 2020 vorgesehen ist, veröffentlicht wird.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird nun in weiteren Gesprächen mit der EU-Kommission das Thema platzieren und den weiteren Prozess eng begleiten.

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