MITTELSTANDSVERBUND fordert mehr Tempo beim E-Government

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung bietet außerordentliche Chancen zur Effizienzsteigerung und kann gerade den mittelständischen Unternehmen unnötige Bürokratie ersparen. Trotzdem könnten Politik und Verwaltung ihre selbst gesetzten Ziele verfehlen.

Berlin, 20.02.2020 – Das bereits im Jahr 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 auch in digitaler Form anzubieten. Dies soll zudem über einen noch zu aufzubauenden Portalverbund als gemeinsame Plattform geschehen, um die bisher isolierten Lösungen zu bündeln. Die Vorteile eines solchen Ansatzes liegen auf der Hand: Das digitale Angebot der Dienstleistungen entlastet nicht nur die Nutzer, sondern auch das Personal der öffentlichen Verwaltung selbst. Es stehen in der Folge mehr zeitliche und nicht zuletzt finanzielle Ressourcen zur Verfügung, weil mit der Digitalisierung des Verwaltungshandelns auf Basis eines vernetzten Portalverbunds spürbare Effizienzgewinne möglich sind.

Gegenwärtig sind vor allem die – gerade mittelständischen – Unternehmen die Leidtragenden einer zersplitterten IT-Landschaft in der öffentlichen Verwaltung mit ihren zahlreichen, nicht miteinander verknüpften Insellösungen. Gerade hier Abhilfe zu schaffen und durch den Aufbau eines einheitliches Unternehmensportals als „Single Point of Contact“ – ein gemeinsamer Zugang für alle Dienstleistungen – unnötige Bürokratie abzubauen, sollte daher ohne Frage politische Priorität haben.

Doch trotz des klaren gesetzlichen Auftrags lässt der Fortschritt bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu wünschen übrig. Auch wenn ressort- und ebenenübergreifende Arbeitsgruppen an der Umsetzung der mit dem Gesetz beschlossenen Ziele arbeiten, sind bisher kaum konkrete Ergebnisse zu verzeichnen. Im Oktober 2019 wurde der Abschlussbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verringerung der Statistikpflichten veröffentlicht, in dem eine engere Verknüpfung der bestehenden Register sowie eine einheitliche Wirtschaftsnummer für jedes Unternehmen anvisiert wurde. Dieses für die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen sehr sinnvolle Vorhaben wurde damals ausdrücklich vom MITTELSTANDSVERBUND begrüßt. Seitdem war hingegen kaum etwas von den Verantwortlichen zu hören.

Nun hat der Wirtschaftsbeirat Bayern ein Positionspapier („Zehn Thesen für einen digitalen Ordnungsrahmen“) vorgelegt, das vielfältige politische Herausforderungen im Kontext der Digitalisierung benennt und dabei dem E-Government besondere Aufmerksamkeit widmet. Ausdrücklich wird darin konstatiert, dass die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland im internationalen Vergleich weit zurückfällt.

Der geschäftsführende Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DATEV eG, Eckhard Schwarzer, erklärt dazu: „Dabei kann gerade E-Government ein Helfer für den Mittelstand und ein Treiber der Akzeptanz digitaler Prozesse in der Bevölkerung werden.“ Auch die Verwaltung müsse etablierte analoge Prozesse hinterfragen und neue digital konzipieren. Wenn die Wirtschaft digital sei, erwarte diese, dass die Verwaltung Schritt halte und entsprechende Angebote schaffe. So sollten Bund und Länder ihre 17 verschiedenen Verwaltungsportale z.B. zu einem Portalverbund verknüpfen und diesen auch gemeinsam pflegen.

Mit Nachdruck fordert Schwarzer mehr Tempo von allen Verwaltungsebenen bei der Verwirklichung der Ziele des Onlinezugangsgesetzes. Es sei hoffentlich hilfreich, dass das in Fragen der Digitalisierung der Verwaltung federführende Bundesministerium des Innern von einem CSU-Minister geführt werde, der das mahnende Positionspapier des Wirtschaftsbeirats Bayern nun gerade auch auf sich beziehen müsse. Dem Thema müsse endlich höchster Stellenwert eingeräumt werden. Nur so ließen sich Fortschritte bei der Digitalisierung des Verwaltungshandelns erreichen, auf die der Mittelstand dringend warte

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