MITTELSTANDSVERBUND vertritt kooperierenden Mittelstand auf Mitgliederversammlung des PSVaG

Der Pensions-Sicherungs-Verein hat den Geschäftsbericht für sein 47. Geschäftsjahr vorgelegt. Für 2022 wird ein Beitragssatz unter dem langjährigen Mittel prognostiziert.

Köln, 08.06.2022 – Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, hat am 08. Juni 2022 seine ordentliche Mitgliederversammlung erstmals wieder in Präsenz durchgeführt. DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. nahm im Rahmen der Mitgliederversammlung wiederum die Stimmrechte von mehr als 100 Verbundgruppen wahr. 

Sie wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden, Ingo Kramer, geleitet und fand am Geschäftssitz des PSVaG in Köln-Gremberghoven statt. Das Präsenzformat ermöglichte wieder den direkten Dialog und Austausch mit den Mitgliedern, der in den vergangenen Jahren aufgrund des coronabedingten virtuellen Formats nur eingeschränkt möglich war.

Neben dem Bericht über das Geschäftsjahr 2021 standen die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, ein Wechsel im Aufsichtsrat, Vergütungsanpassungen für die Aufsichtsratsmitglieder, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie Satzungsänderungen auf der Tagesordnung. Alle vorgeschlagenen Beschlüsse wurden mit den erforderlichen Mehrheiten gefasst.

Schadenentwicklung 2021 und Beitragssatzprognose für 2022

Auch im Jahr 2021 haben die Auswirkungen der Corona-Pandemie die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland deutlich beeinflusst. Die Schäden durch Insolvenzen waren in Deutschland aber stark rückläufig. Dies zeigte sich auch beim PSVaG. Die Anzahl der Sicherungsfälle sank auf 282 und damit auf den niedrigsten Wert seit 30 Jahren. Gegenüber dem Jahr 2020 reduzierte sich das Schadenvolumen um 54 % und die Anzahl der Leistungsberechtigten sogar um 72 %. Zusätzlich minderte eine hohe RfB den Beitragssatz. Der Beitragssatz des PSVaG für das Jahr 2021 konnte daher auf 0,6 Promille und damit auf einen der geringsten Beitragssätze in der Geschichte des PSVaG festgesetzt werden.

Im ersten Halbjahr 2022 blieb das Insolvenzgeschehen von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine weitestgehend verschont und liegt unter den Werten des Vorjahres. Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung im zweiten Halbjahr können aufgrund der Spätfolgen der Corona-Pandemie, gestörter Lieferketten sowie des Kriegs in der Ukraine keine verlässlichen Prognosen abgegeben werden. Belastend wirkt sich die Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes aus. Diese Reduzierung führt zu einer Erhöhung der Beiträge an das Konsortium von Lebensversicherungsunternehmen für den PSVaG und einer Erhöhung der Rückstellung für gesicherte Anwartschaften aus neuen Insolvenzen. Daneben bleibt das Marktumfeld für die Kapitalanlagen herausfordernd. Die seit Jahresbeginn steigenden Zinsen können zu Abschreibungen auf die Kapitalanlagen führen. Nach aktuellem Kenntnisstand wird aber der im November festzusetzende Beitragssatz für 2022 voraussichtlich das langjährige Mittel von 2,7 Promille unterschreiten. Einen Vorschuss wird der PSVaG nicht erheben. 

Neue Umwandlungsrichtlinie birgt Missbrauchsgefahren

In der Mitgliederversammlung wurde auch die geplante Umsetzung der neuen Umwandlungsrichtlinie in nationales Recht angesprochen. Bei bestimmten Fällen von grenzüberschreitenden Umwandlungen sieht der PSVaG Gefahren für die betroffenen Versorgungsberechtigten und die Durchführung der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Insbesondere wenn kein Rechtsträger mehr in Deutschland verbleibt, kommen die Haftungsregelungen, die bei vergleichbaren nationalen Umwandlungsvorgängen Anwendung finden würden, nicht zum Tragen. Dies kann zu Missbrauch und schwierigen Rechtsverfolgungen in einem anderen europäischen Staat zu Lasten der Versorgungsberechtigten oder des PSVaG führen und würde damit zu Lasten der Solidargemeinschaft seiner Mitglieder gehen.

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