Nationaler Integrationspreis – bis zum 28. Februar bewerben

Bundeskanzlerin Angela Merkel zeichnet auch in diesem Jahr das beispielhafte Engagement von Unternehmen mit dem Integrationspreis aus – DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt dieses Vorhaben motivierend. Verbundgruppen können sich bis zum 28. Februar beim MITTELSTANDSVERBUND bewerben, wenn sie sich in beispielgebender Weise im Bereich Integration verdient gemacht haben.

Berlin, 22.01.2018 – Täglich beweisen zahlreiche mittelständische Unternehmer, die Flüchtlingen in ihren Betrieben Perspektiven für eine berufliche Zukunft und Aktivitäten für eine harmonische Gemeinschaft im Stadtviertel oder der Kommune bieten: Es gibt sie noch – die Willkommenskultur in Deutschland. Dieses beispielhafte Engagement will Bundeskanzlerin Merkel auch in diesem Jahr wieder mit dem Nationalen Integrationspreis auszeichnen.

Nationaler Integrationspreis – bis zum 28. Februar bewerbenDER MITTELSTANDSVERBUND möchte dieses Vorhaben motivierend unterstützen und für die Öffentlichkeit sichtbar machen. Bereits im Jahr 2016 zeichnete der Verband die Integrationsleistung des kooperierenden Mittelstandes mit seinem renommierten Kreativpreis aus.

Im Mai 2016 wurde – zusammen mit dem Integrationsgesetz – im Rahmen einer „Meseberger Erklärung zur Integration“ der Nationale Integrationspreis der Bundeskanzlerin Angela Merkel ins Leben gerufen. Mit diesem Preis soll beispielsweise Engagement zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten gewürdigt werden.

Die Preisträger werden jährlich von einer fünfköpfigen Jury aus unabhängigen Fachleuten und Personen des öffentlichen Lebens ausgesucht.

Für 2018 hat die Jury folgenden thematischen Schwerpunkt festgelegt: Die zu nominierenden Projekte sollen die Vermittlung der Werte und Grundüberzeugungen unserer Gesellschaft fördern – wie Gleichberechtigung, Meinungs- und Religionsfreiheit und Toleranz – sowohl im privaten als auch im beruflichen oder schulischen Umfeld. Die Projekte sollen zudem vor allem auf die Integration von Geflüchteten ausgerichtet sein.

Bei ihrer Auswahlentscheidung wird die Jury besonders den Wirkungsgrad, die Nachhaltigkeit, die Übertragbarkeit und die Innovation eines Vorschlags sowie die Intensität des Engagements berücksichtigen.

Bis zum 28. Februar können Verbundgruppen und ihre Mitglieder Bewerbungen beim MITTELSTANDSVERBUND einreichen, wenn diese sich in beispielgebender Weise im Bereich Integration verdient gemacht haben.

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