Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verabschiedet – viele Fragen offen!

Das Bundeskabinett hat am 12. Februar 2020 den Gesetzentwurf zur Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verabschiedet. Die Bundesregierung will damit die Abfallvermeidung verbessern und das Recycling verstärken. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den Ansatz zu mehr Ressourceneffizienz grundsätzlich, mahnt jedoch vor unnötigem und letztendlich schädlichem Aktionismus.

Berlin, 21.02.2020  – Mit dem nunmehr vorgelegten Regierungsentwurf setzt die Bundesregierung überwiegend europäische Vorgaben um, geht aber an entscheidenden Stellen weiter als eigentlich vorgesehen.

Das Bundeskabinett hat am 12. Februar 2020 den Gesetzentwurf zur Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verabschiedet.Dies insbesondere bei der sogenannten „Obhutspflicht“, mit der die Bundesregierung Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung nehmen möchte.

Drei zentrale Maßnahmen sieht das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz dabei vor:

  • Die öffentliche Hand soll bei ihrer Beschaffungspraxis den Vorrang auf recycelte Produkte legen.
  • Die neu eingeführte „Obhutspflicht“ gibt dem Staat die Legitimation, gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren vorzugehen. Konkret sollen Waren nur noch vernichtet werden dürfen, wenn ein gesundheitliches, technisches Risiko von ihnen ausgeht oder die Instandhaltung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
  • Inverkehrbringer von Einwegprodukten sollen sich künftig an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen, ebenfalls ein Novum, denn bislang ist allein der Verbraucher über kommunale Gebühren für die Säuberung des öffentlichen Raumes aufgekommen. Offen ist bislang, wie die Kostenbeteiligung organisiert werden soll und wie hoch der Beitrag wird.

Hauptkritikpunkte: Obhutspflicht und neue Dokumentationspflichten

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES geht das Vorhaben der Bundesregierung zu weit, die vorgeschlagene Obhutspflicht wird insgesamt abgelehnt. Mit Hilfe der Obhutspflicht soll sichergestellt werden, dass die Hersteller und Händler für die von ihnen hergestellten und vertriebenen Erzeugnisse die Produktverantwortung übernehmen und die Gebrauchstauglichkeit der versendeten Produkte auch bei einer Retoure nicht beeinträchtigt werden, d.h. zu Abfall werden. Konkret bedeutet dies:

  • Höhere Langlebigkeit von Produkten, damit diese gar nicht erst zu Abfall werden.
  • Mehr Möglichkeiten, Produkte zu reparieren.
  • Bevorzugter Einsatz von Rezyklaten bei der Herstellung von Produkten.
  • Produktdesign, das die Wiederverwendung und Reparatur von Produkten erleichtert.
  • Vermeidung von schadstoffhaltigen Erzeugnissen.

Zusätzlich schafft das Kreislaufwirtschaftsgesetz nun eine gesetzliche Grundlage für die sogenannte Transparenzverordnung, an der aktuell gearbeitet wird. Quasi durch die Hintertür werden damit dem Handel neue Berichtspflichten auferlegt, da Hersteller und Händler nunmehr nachvollziehbar dokumentieren sollen, wie sie mit nicht verkauften Waren verfahren. Das betrifft nicht nur Retouren, sondern auch Produkte, die überproduziert wurden, sogenannte Überhänge (bspw. Saisonware). Offen bleiben die jeweiligen Mengengrenzen und Produktgruppen, die diese Verordnung und Berichtspflicht konkret betrifft. Abgesehen von den nach wie vor vielen offenen Fragen, sieht DER MITTELSTANDSVERBUND eine erhebliche Bürokratiebelastung auf den Mittelstand zukommen, die unbedingt vermieden werden muss.

„Mit den neuen Transparenzpflichten gesteht sich der Gesetzgeber selbst ein, dass er eigentlich nicht so genau weiß, welche Waren aus welchem Grund vernichtet werden. Die Fakten sollen jetzt Handel und Industrie liefern. Hohe Retourenraten drücken bereits jetzt die Margen. Ansätze, gerade mittelständischen Händlern durch gezielten Technologieeinsatz Mittel an die Hand zu geben, den Kunden besser zu verstehen – und dadurch unnötige Retouren zu sparen – fehlen vollends. Das Problem wurde mithin nur eindimensional erkannt, nachhaltige Lösungsansätze sind leider weiterhin Fehlanzeige“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer, DER MITTELSTANDSVERBUND.

Appell des MITTELSTANDSVERBUNDES an die Politik

Es bleibt zu betonen, dass es im ureigenen Interesse eines jeden Händlers liegt, dass zurückgeschickte Waren weiterverwendet werden können. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert dabei die Politik auf, auf Freiwilligkeit sowie marktwirtschaftliche Instrumente zu setzen. Konkretisierungen der Gesetzesnovelle stehen noch aus. Auch hier zeigt sich der Gesetzgeber kurzsichtig: Eine funktionierende Wertschöpfungskette braucht Planungssicherheit. Diese Schlussfolgerung lässt sich auch hinsichtlich der geplanten Steigerung des Rezyklateinsatzes ziehen: Allein die Forderung nach einem höheren Einsatz greift zu kurz. Gerade bei Lebensmitteln und Hygieneprodukten braucht es klare Vorgaben und Marktanreize hinsichtlich des Einsatzes von Rezyklaten. Auch hier steht das Rahmenwerk noch völlig offen. DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich in diesem Kontext für klar zugewiesenen Rechte und Pflichten in der Lieferkette ein, um ein sonst befürchtetes Chaos zu vermeiden.

Kritikwürdig ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES nicht zuletzt, dass die Bundesregierung die zu erwartenden Kosten des Projekts für die betroffene Wirtschaft und Verbraucher nicht offenlegt. Soweit der Entwurf über die Umsetzung von EU-Recht hinausgeht, verweigert die Bundesregierung eine Bezifferung der Kosten für die Wirtschaft und begründet dies mit einem erst später geplanten Gebrauchmachen von den entsprechenden Verordnungsermächtigungen. Für die Verbraucher wird sogar prognostiziert, dass keine Preissteigerungen zu erwarten sind - angesichts der im Gesetzentwurf angelegten Maßnahmen erscheint dies mehr als zweifelhaft.

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