Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten für den Handel kommt

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beschlossen. Um die Sammelmenge bei Altgeräten zu steigern, soll der Handel zur Sammelstelle werden.

Berlin, 20.03.2015 — Von den Neuregelungen sind sowohl stationäre Händler als auch Online-Händler betroffen. Voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird das Gesetz verabschiedet. Es dient der Umsetzung europäischer Vorgaben.

Zukünftig soll jeder Vertreiber - stationär und online - mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräten von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet werden, bei der Abgabe eines neuen Gerätes an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen (sog. 1:1-Rücknahme).

Vertreiber mit entsprechender Verkaufsfläche sollen darüber hinaus auch ohne Neukauf verpflichtet werden, kleinere Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25cm unentgeltlich zurückzunehmen (sog. 0:1 Rücknahme). Von diesen Rücknahmepflichten sind auch Online-Händler betroffen, die Lager- und Versandflächen von mindestens 400 Quadratmeter besitzen. Vertreiber, die Altgeräte zurücknehmen, müssen der zuständigen Behörde die eingerichteten Rücknahmestellen vor Aufnahme der Rücknahmetätigkeit anzeigen.

Außerdem werden den zur Rücknahme verpflichteten Vertreibern Meldepflichten auferlegt. Hier konnte DER MITTELSTANDSVERBUND eine monatliche Berichtspflicht verhindern, die im Referentenentwurf noch vorgesehen war. Stattdessen soll jeder Vertreiber der sog. Gemeinsamen Stelle bis zum 30. April eines Jahres, die von ihm im Vorjahr

  1. zurückgenommen Altgeräte
  2. zur Wiederverwendung vorbereiteten und recycelten Altgeräte
  3. verwerteten Altgeräte
  4. beseitigten Altgeräte
  5. in EU-Länder oder in Drittstaaten zur Behandlung ausgeführten Altgeräte mitteilen.

"Der uns nun vorliegende Gesetzentwurf zeigt deutlich, dass die Bundesregierung die Chance verpasst hat, das Gesetz unternehmerfreundlicher auszugestalten", sagt der MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann. Der Ausbau der haushaltsnahen Entsorgung bleibe aus Sicht des Verbandes das beste Mittel zur Erhöhung der Rücknahmequoten und damit zur Erfüllung der europäischen Vorgaben. Die Rücknahmepflicht für den Handel mitsamt der zugehörigen Bürokratiepflichten sei nicht nur ineffektiv, es belaste auch den stationären Handel über Gebühr, so Veltmann weiter.

Weitere Informationen:

Download: Gesetzesentwurf inklusive der Liste der betroffenen Elektro- und Elektronikgeräte
Rücknahmepflicht für Elektrokleingeräte kommt
Deutschland hinkt bei Elektroschrott-Entsorgung hinterher
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

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