Verbändeschreiben zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Im Oktober 2018 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Fast drei Monate nach Vorlage des Referentenentwurfs steht noch immer die Beschlussfassung im Kabinett aus.

Berlin, 10.02.2019 - Im Oktober 2018 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Doch fast drei Monate nach Vorlage des Referentenentwurfs steht noch immer die Beschlussfassung im Kabinett aus.

DER MITTELSTANDSVERBUND, der ZDH, der DIHK und der HDE nahmen dies zum Anlass, im Rahmen eines Verbändeschreibens nochmals auf die Dringlichkeit der geplanten und dringend erforderlichen gesetzlichen Änderungen hinzuweisen.

Die unterzeichnenden Verbände bewerten die in im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen als einen ersten wichtigen Schritt im Kampf gegen den Abmahnmissbrauch. Die vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen werden die Wirtschaft entlasten und gleichzeitig den fairen Wettbewerb und die Akzeptanz der privaten Rechtsdurchsetzung stärken.

Im Oktober 2018 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt.Mit erheblicher Sorge beobachten die beteiligten Verbände jedoch die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens. Eine rasche Umsetzung der geplanten und dringend erforderlichen gesetzlichen Änderungen ist aber aufgrund der nach wie vor bestehenden praktischen Probleme der Unternehmen unbedingt geboten.

Die eingetretene Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens mag im Zusammenhang mit der auch von den Verbänden artikulierten Forderung stehen, die Abmahnmöglichkeiten wegen Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Regelungen einzuschränken. Auch wenn es in der Praxis nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben der DSGVO wegen der insoweit noch bestehenden Rechtsunsicherheit erfreulicherweise erst vereinzelt zu Abmahnungen gekommen ist, sehen die Verbände hier weiterhin für die Unternehmen erhebliche Risiken.

Die Rechtsunsicherheit der DSGVO wird gespiegelt durch Rechtsunsicherheit im Bereich des UWG und durch widersprüchliche Urteile noch verstärkt. Auf höchstrichterliche Klärung zu warten, ist angesichts des Regelungszieles der DSGVO und bestehender aufsichtsrechtlicher Kompetenzen unangemessen. Zudem ließe sich die bisher ungeklärte Rechtsfrage, ob Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können, im ebenfalls gerade im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Omnibusgesetz zur Anpassung diverser Vorschriften an die DSGVO lösen.

Eine Lösung in der Ressortabstimmung ist nicht absehbar. Angesichts der unstrittigen Wichtigkeit und Dringlichkeit, gegen Abmahnmissbrauch gesetzgeberisch wirksame Maßnahmen zu ergreifen, bitten die beteiligten Verbände das Bundeskanzleramt nachdrücklich darum, von der Koordinierungsfunktion Gebrauch zu machen, damit der Gesetzentwurf zügig im Bundeskabinett beschlossen werden kann.

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