Virtuelle Mitgliederversammlung des PSVaG am 30.11.2020

Der Pensions-Sicherungs-Verein hat den Geschäftsbericht für sein 45. Geschäftsjahr vorgelegt. Für 2020 erhöhter Beitragssatz von 4,2 Promille

Köln, 30.11.2020. DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. nahm im Rahmen der Mitgliederversammlung des Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, am 30.11.2020 wiederum die Stimmrechte von mehr als 100 Verbundgruppen wahr. Aufgrund der COVID-19-Pandemie musste die Mitgliederversammlung in diesem Jahr als virtuelle Veranstaltung abgehalten werden. Die Mitglieder konnten der Veranstaltung im Internet folgen und ihre Rechte elektronisch ausüben.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Prof. Dr. Dieter Hundt, drückte sein Bedauern darüber aus, dass die Mitgliederversammlung 2020 nicht wie gewohnt stattfinden kann und der von Aufsichtsrat und Vorstand des PSVaG gleichermaßen geschätzte Dialog mit den Mitgliedern hierdurch unliebsame Einschränkungen erfährt. Gleichzeitig stellte er klar, dass der Schutz aller Teilnehmer, Mitarbeiter und Dienstleister vor Ansteckung selbstverständlich oberste Priorität hat und persönliche Kontakte deshalb, soweit möglich, vermieden werden müssen. Im nächsten Jahr wird man hoffentlich wieder zur gewohnten Präsenzveranstaltung zurückkehren können.

Der PSVaG darf nicht zur Sanierung von Unternehmen missbraucht werden

Prof. Dr. Dieter Hundt und der Vorstand berichteten unter anderem über die dem PSVaG Sorge bereitenden, jüngst vermehrt auftretenden Versuche von Unternehmen, die Insolvenzsicherung durch den PSVaG zur Sanierung zu missbrauchen: Sie versuchen, das sogenannte Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung zu nutzen, um sich ohne Einschaltung eines Insolvenzverwalters von alten Verbindlichkeiten, insbesondere den Betriebsrentenverpflichtungen zu befreien. Damit dies nicht passieren kann, ist im Betriebsrentengesetz eigentlich eine sogenannte Besserungsklausel festgelegt. Sie besagt, dass bei einer Fortführung das Unternehmen nach der Insolvenz die Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten zurückübernehmen muss. Unter Ausnutzung von zweifelhaften Interpretationsspielräumen versuchen Berater, diese Rücknahme zu vermeiden, um für den Investor höhere Erträge erwirtschaften zu können. Damit würde die Last der bAV dauerhaft auf die Mitglieder des PSVaG übertragen. Dagegen muss sich der PSVaG im Sinne seiner Mitglieder mit allen gerichtlichen und politischen Mitteln wehren. In der Gesetzinitiative zum Sanierungsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) fordert der PSVaG dringend Nachbesserungen, da sonst eine Sanierung auf Kosten des PSVaG und dessen Mitglieder droht.

Die Covid-19-Pandemie beeinflusst auch die Entwicklung des PSVaG

Der Vorstand berichtete über die Zahlen des Geschäftsjahrs 2019 und die vorläufigen Zahlen für 2020. Während sich das Insolvenzgeschehen in 2019 unauffällig zeigte, werden für 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich höhere Schäden von bis zu 2 Mrd. € erwartet. Auch wenn das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie ein sprunghaftes Ansteigen von Insolvenzen bisher verhindert hat, sind die Auswirkungen der Pandemie für die Wirtschaft bereits deutlich zu spüren und haben sicher dazu beigetragen, dass der Beitragssatz von 3,1 ‰ im Jahr 2019 auf 4,2 ‰ im Jahr 2020 angestiegen ist. Er lag damit aber im unteren Bereich der zur Jahresmitte bekannt gegebenen Prognose.

Die Zahl der Mitgliedsunternehmen des PSVaG lag am Ende des Jahres 2019 mit 95.250 per Saldo um 150 höher als zum Ende des Vorjahres. Über 11 Mio. Versorgungsberechtigte standen unter Insolvenzschutz, was in etwa der Anzahl des Vorjahres entsprach. Das Verhältnis zwischen Rentnern und Anwärtern hatte sich gegenüber 2018 jedoch leicht zugunsten der Anwärter verschoben, was mit dem im Mittel höhere Renteneintrittsalter und der wachsenden Präferenz für Kapitalzusagen begründet wurde. Die Gesamtbeitragsbemessungsgrundlage stieg um 3 Mrd. € und betrug 348 Mrd. €. Dem zur Entlastung in Krisenjahren vorgesehenen Ausgleichsfonds wurden 146 Mio. € zugeführt. Die Zielgröße von 3,1 Mrd. € war damit erreicht.

Die Interessen der Mitglieder konnten bei der Insolvenzsicherung von Pensionskassenzusagen gewahrt werden

Ein Fokus der internen Arbeit im PSVaG lag auf der Begleitung und Umsetzung des Gesetzes zum Insolvenzschutz für bestimmte Pensionskassenzusagen, die mit der entsprechenden Änderung des BetrAVG am 24.06.2020 in Kraft getreten ist. Dabei achtete der PSVaG darauf, dass die bestehenden Mitglieder nicht über Gebühr belastet werden. Die Beitragspflicht der in den neuen Insolvenzschutz aufgenommenen Arbeitgeber beim PSVaG beginnt 2021. Abgesichert werden Insolvenzen, die ab 2022 eintreten.

Durch die ab 2021 insolvenzsicherungspflichtig werdenden Trägerunternehmen betroffener Pensionskassen wird die Anzahl der Mitglieder im PSVaG auf deutlich über 100.000 ansteigen. Der PSVaG sichert dann 80 % der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft in Deutschland, gemessen am Verpflichtungsumfang.

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