Welche Auswirkungen hat das Corona Virus?

Das Bundeswirtschaftsministerium informiert über den neuesten Stand, die Auswirkungen für die Wirtschaft und analysiert dabei insbesondere die Folgen für die Lieferketten und die Produktion in Deutschland - aber auch die Beeinträchtigungen im Handel und im Tourismus.

Berlin, 27.02.2020 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist in ständigem Austausch mit der Wirtschaft zu den Auswirkungen des Coronavirus. Die Branchen sind hier unterschiedlich betroffen, je nach Abhängigkeit von Vorleistungsgütern aus den am stärksten betroffenen Ländern und Regionen. DER MITTELSTANDSVERBUND informierte bereits über Auswirkungen für die Praxis.

Das BMWi informiert über die aktuellen Auswirkungen des Coronavirus.Doch wie stellen sich die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft insgesamt dar? Aus aktuellen Umfragedaten lassen sich derzeit noch keine größeren gesamtwirtschaftlichen Effekte ableiten. Je länger die Epidemie anhält, desto mehr können sich jedoch auch Auswirkungen zeigen. Wie sich diese entwickeln, ist gegenwärtig aber nicht abschätzbar, weil der weitere Verlauf nicht vorhersehbar ist.

Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet sich auf mögliche Fragen und Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft vor.

Allgemein zum Coronavirus

Ausgehend von der Stadt WUHAN treten seit Dezember 2019 in CHN akute Atemwegserkrankungen auf, die durch ein neuartiges Coronavirus verursacht werden.

Die WHO deklarierte am 30. Januar 2020 eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite. Experten können bisher nicht beurteilen, wann ein „peak“ der Erkrankungen erreicht wird.

Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Wichtige Informationsangebote anderer Ministerien und Behörden

Über die aktuelle Lage informiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen finden Sie auch beim Robert Koch-Institut. Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie hier.

Das Auswärtige Amt gibt Reisehinweise für China und aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus.

Wirtschaftliche Auswirkungen

  • Auswirkungen der Folgen des Corona-Virus berühren die chinesische Wirtschaft, die Weltwirtschaft und natürlich auch Deutschland. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, Prognosen über gesamtwirtschaftliche Auswirkungen zu machen, viel hängt davon ab, wie lange die Epidemie anhält. In einzelnen Bereichen sind Folgen aber bereits spürbar.
  • Zuständige Ressorts sind im kontinuierlichen Austausch.
  • BMWi zudem in engem Kontakt mit der Wirtschaft sowie Auslandshandelskammern, aber auch GTAI.
  • Erstellung laufender aktuelle Lagebilder für die unterschiedlichen Branchen zu haben und auf mögliche Folgen vorbereitet zu sein.
  • Bestehende Förderinstrumente, insbesondere Betriebsmittelkredite durch die KfW stehen Unternehmen zur Verfügung, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
  • Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass diese Folgen beherrschbar bleiben.
  • BMWi bereitet sich auf alle Szenarien vor.

Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft

Die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft sind nach bisherigen Erkenntnissen schwer abzuschätzen. Aus aktuellen Umfragedaten (ifo) lassen sich derzeit keine größeren gesamtwirtschaftlichen Effekte ableiten. Anhaltende Produktionsstopps in China dürften sich mittelfristig aber auch auf die Industrieproduktion in Deutschland auswirken.

Ein Rückgang der chinesischen Konsumnachfrage dämpft zudem die deutschen Exporte nach China, insbesondere Kfz. Die Verunsicherung der Wirtschaft führt zudem zu Investitionszurückhaltung. 

Wie stark dürfte den Prognosen zufolge das Corona-Virus das deutsche Wachstum schwächen?

Je länger die Epidemie anhält, desto mehr können sich Auswirkungen zeigen. Wie sich diese entwickeln, kann das BMWi gegenwärtig aber nicht abschätzen, weil es den weiteren Verlauf nicht kennt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Prognosen daher sehr unsicher.

Wie sind die bisherigen Auswirkungen auf die Finanzmärkte?

Die Finanzmärkte haben auf die internationale Ausbreitung des Coronavirus mit einer Flucht in sichere Anlagen begonnen. Die Aktienmärkte sind seit Montag (24.2) deutlich gefallen, allerdings von einem hohen Niveau. Im Gegenzug sind Goldpreis und die Kurse für Staatsanleihen kräftig gestiegen. Die Situation an den Finanzmärkten spiegelt die Unsicherheit in Bezug auf die weitere Entwicklung des Coronavirus wider. Sobald die wirtschaftlichen Folgen und der weitere Verlauf der Epidemie klarer werden, dürften sich die Finanzmärkte auch wieder erholen.

Plant BMWi derzeit konkrete Maßnahmen?

Das BMWi verfolgt die Entwicklung sehr genau und wird gegebenenfalls erforderliche Schritte ergreifen. Verschiedene Instrumente zur Unterstützung von Unternehmen stehen bereits zur Verfügung (s.u.). Das BMWi bereitet sich auf alle möglichen Szenarien und Folgen vor.

Welche Maßnahmen/Förderinstrumente existieren, um Unternehmen in Deutschland im Bedarfsfall zu unterstützen?

Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe bereits etablierte Förderinstrumente zur Verfügung.

a. Für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:

KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Auskünfte dazu gibt es unter www.kfw.de und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline-Nr. der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

b. Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen:

KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Auskünfte dazu gibt es unter www.kfw.de und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline-Nr. der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Fragen für Unternehmen in Deutschland

Kurzarbeitergeld:

Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld eingreifen. Dies kann auf Antrag im Einzelfall durch die jeweilige zuständige Agentur für Arbeit gewährt werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeld vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit zu finden.

Gesundheits- und Arbeitsschutz

  • Informationen für Bürger, darunter Hygienetipps, Sicherheit importierter Waren und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), stellt die BZgA unter www.infektionsschutz.de zur Verfügung.
  • Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: https://www.baua.de.
  • Informationen über das neuartige Coronavirus für die Fachöffentlichkeit sind unter www.rki.de/covid-19 abrufbar.

Auswirkungen auf Messen

In China:

Eine Übersicht zu Messen und ihren aktuellen Stand in China finden Sie hier (auf Chinesisch): https://mp.weixin.qq.com/s/q8eFOENpqXLZP67ONsv7cQ

Um die Richtigkeit der Informationen zu bestätigen, empfehlen wir, sich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Kontaktdaten können in der Regel über die Messedatenbank des AUMA recherchiert werden: https://www.auma.de/de/ausstellen/messen-finden

Aussteller des AMP wenden sich bitte zunächst an die jeweiligen Durchführungs-gesellschaften.

Im sonstigen Ausland:

Beim jeweiligen Veranstalter. Kontaktdaten können in der Regel über die Messedatenbank des AUMA recherchiert werden: https://www.auma.de/de/ausstellen/messen-finden

Aussteller des AMP wenden sich bitte zunächst an die jeweiligen Durchführungs-gesellschaften.

In Deutschland:

Beim jeweiligen Veranstalter. Kontaktdaten können in der Regel über die Messedatenbank des AUMA recherchiert werden: https://www.auma.de/de/ausstellen/messen-finden

Welche Bedingungen gelten bei einem Rücktritt von einer geförderten Messebeteiligung?

Für Aussteller sind Fragen des Rücktritts von einer Beteiligung und Folgen einer Absage abschließend in den „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland“ (ATB) geregelt.

Danach besteht ein gesondertes Rücktrittsrecht, eine etwaige Kostenbeteiligung der Aussteller ist in der Regel gedeckelt (20% des Beteiligungspreises, höchstens jedoch 500,- €). Aussteller werden gebeten, vor Ausübung des Rücktrittsrechts Kontakt mit der jeweiligen Durchführungsgesellschaft aufzunehmen.

Waren aus Infektions- bzw. Gefährdungsgebieten

Deutsche Unternehmen in China

Geschäftsreisen

 

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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Ansprechpartner

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