Weniger ist mehr: Bundesumweltministerin stellt konkrete Maßnahmen zur Plastik-Reduzierung vor

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat einen 5-Punkte-Plan mit Maßnahmen für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt. Das ambitionierte Paket setzt dabei auf einen Mix aus verpflichtenden Maßnahmen und dem Dialog in der Zivilgesellschaft. Es bleibt die Frage, ob „weniger“ auch „weniger Regulierung“ am Ende des Tages impliziert.

Berlin, 26.11.2018 – „Mit diesen Maßnahmen leiten wir eine Trendwende im Umgang mit Plastik ein. Wir produzieren in unserer Konsum- und Wegwerfgesellschaft bislang viel zu viel Plastik." Dieses Statement der Bundesumweltministerin kann größtenteils von jedermann getragen werde. Nur: Gibt es wirkliche Alternativen für den Einsatz von Kunststoffen?

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat einen 5-Punkte-Plan mit Maßnahmen für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt. Die Bundesumweltministerin scheint sich ihrer Sache äußerst sicher und lancierte daher einen 5-Punkte-Aktionsplan zur Reduzierung von Plastik und mehr Recycling.

Im Wesentlichen sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  •  Vermeidung von überflüssigem Plastik

Das Verbot von Einweggeschirr und anderen Plastik-Verwendungen ist in Brüssel fast schon beschlossene Sache; diskutiert wird derzeit zwischen Rat und EU-Parlament nur noch über Details des Deals. Für Bundesumweltministerin Schulze Grund genug, die konsequente Umsetzung der zukünftigen Richtlinie bereits in 2019 anzukündigen. Durch freiwillige Selbstverpflichtungen soll der Handel zudem überflüssige Verpackungsmaterialien von Obst und Gemüse reduzieren.

Zudem soll das Leitungswasser eine Renaissance durchlaufen: Dafür soll ein Netzwerk Nachfüll-Stationen an öffentlich zugänglichen Orten aufgebaut werden. Unbenannt jedoch nicht minder relevant: Auch Brüssel plant derzeit eine Anhebung der Trinkwasser Standards, um die Nutzung von Leitungswasser zu fördern und so Plastikmüll zu vermeiden.

  • Umweltfreundliches Verpackungs- und Produktdesign

Wer leicht recyclebare oder wiederverwertbare Verpackungen herstellt, soll dies zukünftig auch monetär spüren. Dieser Grundsatz wurde bereits in dem am 01. Januar 2019 in Kraft tretenden Verpackungsgesetz geregelt. Dies soll sich vor allem in Form niedriger Lizenzentgelte für die Beteiligung an dualen Systemen zeigen. Der Ansatz ist also nicht wirklich eine Neuigkeit.

Gefährlich wird es jedoch im Bereich Produktdesign: So sollen Produkte zukünftig so designed werden, dass die Reparatur und das Recycling leichter ablaufen können. Neben der Frage der Machbarkeit stellen sich für Händler daraus gegebenenfalls auch Haftungsfragen: Wer trägt denn zukünftig das Risiko, dass dies wirklich der Fall ist – Händler oder Hersteller?

  •  Besseres Recycling

Die Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen soll ordentlich erhöht werden: In 2019 von derzeit 36 Prozent auf 58,5 Prozent sowie in 2022 auf 63 Prozent. Dies ist bereits durch das Verpackungsgesetz beschlossene Sache. Die Frage stellte sich nur: Wer nimmt das Material wieder ab? Die Diskussion des Initiativkreis Plastik des MITTELSTANDSVERBUNDES aufgreifend, soll hierbei auch das Potential der Öffentlichen Hand an Recycling Produkten eine Rolle spielen. Vorab sollen jedoch Akteure zu den Fragen Machbarkeit und vor allem der notwendigen Qualität der Recyclate befragt werden.

  • Werbung für die Tonne

Umfassendere Verbraucherinformationen sollen dabei helfen, kompostierbare Abfälle stärker im Haushalt zu trennen.

  • Weniger Meeresmüll

Zur Reduzierung der Meeresabfälle will die deutsche Bundesregierung zukünftig in einen stärkeren internationalen Austausch eintreten.

 Fazit

  Insgesamt ist der gewählte Ansatz sicherlich unterstützenswert, wenn auch keine wirklichen Neuerungen vorgestellt wurden. Vielmehr liest sich der Plan als eine Zusammenstellung bestehender und bald (durch EU-Gesetzgebung) in jedem Fall zu realisierender Maßnahmen. Gerade mit Blick auf die Regeln des Verpackungsgesetzes wird in dessen Umsetzung eines klar: Viele offene Fragen des Handels blieben bislang aufseiten der Behörden unbeantwortet. Hier sollte die Politik für eine klarere und umfassendere Kommunikation im Vorfeld sorgen. Nur so können unnötige Befolgungskosten vermieden werden, um die gesetzten Ziele in jedem Betrieb auch effizient umzusetzen. Uneingeschränkt positiv hingegen bleibt die Einbettung freiwilliger Initiativen des Handels als Kernbestandteil des Pakets.

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