Wettbewerbs- und Kartellrecht 2017: BKartA nimmt Onlineanbieter ins Visier

Das Bundeskartellamt zieht Bilanz: Im Jahr 2017 hat die Behörde rund 1.300 Fusionsanmeldungen geprüft, rund 60 Millionen Euro Bußgeld wegen Kartellabsprachen verhängt, über 150 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen entschieden und zahlreiche Missbrauchsverfahren geführt.

Berlin, 05.01.2018 – Das Bundeskartellamt hat im Jahre 2017 rund 1.300 Fusionsanmeldungen geprüft, rund 60 Millionen Euro Bußgeld wegen Kartellabsprachen verhängt, über 150 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen entschieden und zahlreiche Missbrauchsverfahren geführt. Zudem hat das Amt in diesem Jahr neue Kompetenzen im Verbraucherschutz erhalten – und damit begonnen, ein bundesweites Wettbewerbsregister einzurichten.

Bundeskartellamt – Jahresrückblick 20172017 hat das Bundeskartellamt rund 60 Millionen Euro Bußgeld gegen insgesamt 16 Unternehmen und elf natürliche Personen verhängt. Abgeschlossen wurden unter anderem die Ermittlungen gegen Hersteller von Industriebatterien, Hafenschlepper und Automobilzulieferer. Die Behörde haben 37 sogenannte Bonusanträge und zahlreiche weitere Hinweise auf eventuelle Kartellverstöße erreicht. Elf Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 60 Unternehmen wurden 2017 durchgeführt.

Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang auch der nach wie vor weit verbreiteten Praxis von Herstellerunternehmen, Einfluss auf die Preissetzung der Händler ihrer Produkte zu nehmen. So hat das Bundeskartellamt vielbeachtete Hinweise veröffentlicht, um Lebensmittelherstellern und -einzelhandel deutlich zu machen, welche Maßnahmen im Rahmen der Verhandlungen erlaubt sind und welche hingegen verboten sind. Bußgelder wegen Verstößen gegen das Verbot der vertikalen Preisbindung wurden sowohl gegen Möbelhersteller als auch gegen Unternehmen aus der Textilbranche verhängt.

„Zahlreiche Beschwerden von Händlern erreichen uns auch im Zusammenhang mit dem Thema Online-Handel. Hersteller versuchen oftmals die Handlungsfreiheit ihrer Händler einzuschränken. Wir halten es für wichtig, in diesem Bereich mehr Klarheit zu schaffen. Wir müssen verhindern, dass sich im Internet die Umsätze ausschließlich in Richtung der herstellereigenen Shops sowie der großen Player und Plattformen verschieben. Kleine Händler müssen daher im Netz auffindbar bleiben, damit sie eine Chance im Wettbewerb gegen die Großen haben. Nur so erhalten wir die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher“, appelliert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Fusionskontrolle

Das Bundeskartellamt hat rund 1.300 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden zehn Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. Der Zusammenschluss zwischen CTS Eventim und Four Artists wurde untersagt. In vier Hauptprüfverfahren haben die Beteiligten ihr Vorhaben selbst zurückgezogen. Zwei Fälle wurden ohne Auflagen freigegeben, in drei Fällen läuft das Verfahren noch.

Internetwirtschaft: Verfahren gegen Facebook

Zunehmende Bedeutung hat die Digitalwirtschaft für das Bundeskartellamt. Die Behörde führt unter anderem ein Verfahren gegen Facebook wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

„Facebook ist ein sehr wichtiges Verfahren, weil wir uns das erste Mal grundsätzlich mit dem Zusammenhang zwischen Gratis-Diensten im Netz, persönlichen Daten und Marktmacht auseinandersetzen. Die Digitalwirtschaft ist aber längst ein Querschnittsthema für alle Abteilungen des Bundeskartellamtes geworden. Die Bedeutung von Internet-Plattformen muss ein Spezialist für die Baustoffbranche genauso analysieren können, wie ein Kenner der Medienwirtschaft. Wir haben sehr früh unsere erste Expertise anhand praktischer Fällen sammeln können, haben dann Grundsatzarbeit geleistet und uns international ausgetauscht. Das Gesetz hat wichtige Anpassungen erfahren“, so Andreas Mundt.

Mitte des Jahres ist die neunte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten. In Hinblick auf die Digitalwirtschaft sind internetspezifische Kriterien zur Bewertung von Marktmacht, wie Netzwerkeffekte oder der Zugang zu Daten eingeführt worden. Außerdem kann das Bundeskartellamt nun auch Übernahmen von Unternehmen prüfen, die zwar erst geringe Umsätze erzielen, für die aber ein verhältnismäßig hoher Kaufpreis gezahlt wurde, wie dies oft bei Startups der Fall ist. Der hohe Kaufpreis ist in solchen Übernahmefällen häufig ein Zeichen für eine innovative Geschäftsidee mit einem hohen wettbewerblichen Marktpotential.

Neue Aufgaben

Im Zuge der GWB-Novelle hat das Bundeskartellamt auch neue Zuständigkeiten im Bereich des Verbraucherschutzes erhalten. Die Behörde ist nun befugt, Sektoruntersuchungen durchzuführen, wenn der Verdacht besteht, dass bestimmte Verstöße gegen Verbraucherrecht vorliegen, die geeignet sind eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schädigen.

Am 29. Juli 2017 ist auch das Gesetz zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt in Kraft getreten. Unternehmen, die schwerwiegende Wirtschaftsdelikte begehen, sollen nicht von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen profitieren. Das Wettbewerbsregister wird es öffentlichen Auftraggebern künftig ermöglichen, durch eine einzige elektronische Abfrage bundesweit nachzuprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu relevanten Rechtsverstößen gekommen ist. Das Bundeskartellamt hat bereits einen Aufbaustab eingesetzt, um die neue Abteilung einzurichten. Das Gesetz sieht vor, dass das elektronische Register 2020 funktionsfähig sein sollte.

Seite drucken

Ansprechpartner

Dr. Marc ZgagaDER MITTELSTANDSVERBUND
Dr. Marc Zgaga Geschäftsführer Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht