Workshop zum Geschäftsgeheimnisgesetz bestens besucht - Verbundgruppen informierten sich zur neuen Rechtslage

Am 26. April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Anlass genug, um sich tiefergehend mit der Materie zu befassen. So nahmen mehr als 30 Verbundgruppen-Vertreter am ServiCon-Workshop zu den Auswirkungen des GeschGehG in Köln teil.

Köln, 27.01.2020 - Am 26. April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Im deutschen Recht war der Schutz von Geschäftsgeheimnissen bislang nur unzureichend geregelt und beschränkte sich im Wesentlichen auf die strafrechtlichen Bestimmungen der §§ 17 - 19 UWG, das allgemeine Deliktsrecht (§§ 823 BGB ff.) sowie Individualvereinbarungen, wobei der Anwendungsfall dieser Vorschriften entweder sehr beschränkt und/oder schwierig gerichtlich durchzusetzen war. Dies hat sich mit dem neuen GeschGehG nun grundlegend geändert.

Mehr als 30 Verbundgruppenvertreter nahmen am ServiCon-Workshop zum GeschGehG teil.Nach einem Sensibilisierungs-Webinar im Herbst 2019 veranstaltete die ServiCon Service & Consult eG am 21. Januar 2020 einen Workshop für Verbundgruppen in Köln, um sich individueller und tiefergehend mit der neuen Materie zu beschäftigen. Mehr als 30 Vertreter von Verbundgruppen nutzen die Gelegenheit, um die rechtlichen, aber auch technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des GeschGehG für Verbundgruppensysteme zu eruieren. Dabei ging es insbesondere um die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Verbundgruppen in Zukunft Vertraulichkeitsschutz hinsichtlich ihrer vertraulichsten Informationen - wie etwa Konditionen, Bonussysteme, Lieferantenvereinbarungen, WKZ, Budgetplanung, Strategien - genießen.

Nach einer Begrüßung und Einführung in das Thema durch ServiCon-Vorstand Dr. Marc Zgaga lenkten die Teilnehmer den Fokus zunächst auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des neuen GeschGehG. Als Referent stand dabei der in Verbundgruppen-Kreisen bekannte und erfahrene Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz Alexander Wagner von der Kanzlei Wolff Göbel Wagner aus Hagen zur Verfügung. Dieser konnte mit einer Vielzahl an Praxisbeispielen aufwarten und empfahl schnellstmöglich die wesentlichen Geschäftsgeheimnisse zu identifizieren, zu kategorisieren und sodann Maßnahmen zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu überprüfen und sicherzustellen, dass auch tatsächlich „angemessene Schutzmaßnahmen“ ergriffen und diese für Nachweiszwecke dokumentiert werden.

Nach der Mittagspause ging es dann um den technischen Teil der Umsetzung des GeschGehG. Hier leitete ein weiterer ServiCon-Partner die Teilnehmer an und gab wertvolle Umsetzungsempfehlungen: Herr Dipl. Informatiker Olaf Tenti von der GDI Gesellschaft für Datenschutz und Informationssicherheit mbH.

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