Arbeitszeitrichtlinie darf Flexibilität nicht einschränken

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung zur Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie vorgelegt. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert mehr Flexibilität für den Mittelstand.

Berlin, 27.04.1017 - DER MITTELSTANDSVERBUND warnt davor, kleine und mittlere Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen weiter einzuschränken. „Die von der Europäischen Kommission vorgestellte Mitteilung zur Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie darf nicht zu weniger Flexibilität führen“, erklärt Judith Röder, Geschäftsführerin des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Geschäftsführerin Judith RöderDer Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes weist auf die sich ständig ändernde Arbeitswelt hin. Die demografische und gesellschaftliche Entwicklung befördert mehr und mehr flexible Erwerbsmodelle, die Arbeit und Privatleben oder mehrere Erwerbstätigkeiten nebeneinander ermöglichen. Vorangetrieben wird dieser Prozess auch durch die fortschreitende Digitalisierung. „Vielfach wünschen sich Arbeitnehmer mehr Autonomie in der Gestaltung ihrer Arbeit. Mittelständische Arbeitgeber möchten ihnen diese auch gewähren, sei es durch Home-Office, mobiles Arbeiten oder Vertrauensarbeitszeit“, so Röder. Um das zu gewährleisten, fordert DER MITTELSTANDSVERBUND, die starren Arbeitszeitvorschriften aufzulösen.

Aus Sicht des Spitzenverbandes ist für den Mittelstand sogar mehr Flexibilität erforderlich. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert deshalb die Europäische Kommission und die Bundesregierung dazu auf, die Arbeitszeitrichtlinie an die veränderten Lebensbedingungen anzupassen.

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. vertritt als Spitzenverband der deutschen Wirtschaft in Berlin und Brüssel die Interessen von ca. 230.000 mittelständischen Unternehmen, die in rund 310 Verbundgruppen organisiert sind. Die kooperierenden Mittelständler erwirtschaften mit 2,5 Mio. Vollzeitbeschäftigten einen Umsatz von mehr als 490 Mrd. Euro (rund 18 Prozent des BIP) und bieten 440.000 Ausbildungsplätze. Einzelne Verbundgruppen treten unter einer Marke auf, z. B. EDEKA, REWE, INTERSPORT, EP:ElectronicPartner, expert, hagebau und BÄKO.

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